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📅 Aktualisiert: August 2026

Lohnfortzahlung-Rechner 2026

Krankheit & Dauer

Unterlagen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, EFZG) — Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens 4 Wochen im selben Betrieb.

Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem reduzierten Krankengeld (70% des Bruttos, max. 90% Netto) — ein wichtiger finanzieller Einschnitt bei längeren Erkrankungen.

📋 Rechtliche Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dauer: 6 Wochen volles Gehalt. Wartezeit: 4 Wochen Beschäftigung. Danach: Krankengeld durch die Krankenkasse.
Tage
Lohnfortzahlung (6 Wochen)
Täglicher Anspruch
Noch verbleibende LFZ-Tage
Krankengeld danach (70%)
Bruttogehalt / Monat
Tägliches Entgelt (÷ 30)
Tage Lohnfortzahlung (max. 42)42 Kalendertage
LFZ-Betrag gesamt (6 Wochen)
Bereits krank (Tage)
Verbleibende LFZ-Tage
Krankengeld nach LFZ (70% Brutto)
Krankmeldung: Ab dem 1. Krankheitstag arbeitsunfähig. Spätestens am 4. Kalendertag ärztliche Bescheinigung vorlegen (AU-Bescheinigung). Seit 2023: AU wird direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt (eAU) — Arbeitgeber ruft es digital ab. Kein Papier-Gelber Schein mehr nötig.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Was der Rechner berücksichtigt: 6-Wochen-Regelung, 4-Wochen-Wartezeit, Übergang zum Krankengeld
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Wiederholte Erkrankung derselben Krankheit innerhalb kurzer Zeit (kann die 6-Wochen-Frist beeinflussen), Sonderregelungen bei Arbeitsunfällen

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · 14 Tage krank

Tägliches Entgelt
116,67 €
LFZ-Anspruch (42 Tage)
4.900 €
Bereits krank
14 Tage
Verbleibende LFZ
28 Tage
Verbleibender Betrag
3.266,67 €
Krankengeld danach
70%: 2.450 €/Mon.

Die 4-Wochen-Wartezeit

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht erst nach mindestens 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb — bei einer Erkrankung in den ersten 4 Wochen springt bereits ab dem ersten Tag das Krankengeld der Krankenkasse ein (bei entsprechender Vorversicherungszeit).

Wiederholte Erkrankung

Bei derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten (oder 12 Monaten seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit) wird die Lohnfortzahlungsdauer zusammengerechnet — es entsteht kein neuer 6-Wochen-Anspruch, es sei denn, es liegt eine neue, unabhängige Erkrankung vor.

⚠️ Häufige Fehler

1. Wartezeit von 4 Wochen übersehen: In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
2. 6-Wochen-Regel bei wiederholter Erkrankung falsch anwenden: Bei derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten wird die Dauer zusammengerechnet, nicht neu gestartet.
3. Übergang zum Krankengeld nicht rechtzeitig planen: Der finanzielle Einschnitt nach 6 Wochen (Reduzierung auf ca. 70-90%) sollte frühzeitig bedacht werden.
4. Ärztliches Attest zu spät einreichen: Die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte fristgerecht (meist ab dem 3. Tag) erfüllt werden.
5. Neue vs. wiederholte Erkrankung verwechseln: Eine neue, unabhängige Erkrankung begründet einen neuen vollen 6-Wochen-Anspruch.

🔍 Sonderfälle

Arbeitsunfall: Bei einem Arbeitsunfall gelten teilweise abweichende Regelungen über die gesetzliche Unfallversicherung.

Kinderbetreuung bei Krankheit des Kindes: Hier gilt eine separate Regelung über Kinderkrankengeld, nicht die reguläre Entgeltfortzahlung.

🏛️ Zuständige Behörden

Krankenkasse
Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich vollen Lohn bei Krankheit?

6 Wochen = 42 Kalendertage am Stück (inkl. Wochenenden und Feiertage). Nach den 42 Tagen: Krankengeld von der Krankenkasse (70% des Bruttogehalts, max. 90% des Nettogehalts). Krankengeld bis zu 78 Wochen (1,5 Jahre) pro Erkrankung innerhalb von 3 Jahren.

Wann beginnt eine neue 6-Wochen-Frist?

Bei derselben Erkrankung: Neue 6-Wochen-Frist wenn seit letzter AU-Zeit wegen dieser Erkrankung mindestens 6 Monate vergangen sind ODER wenn seit letzter AU-Zeit mindestens 12 Monate vergangen sind. Bei einer neuen, anderen Erkrankung: Sofort neue 6-Wochen-Frist — unabhängig von vergangener Erkrankung.

Muss ich dem Arbeitgeber sagen was ich habe?

Nein — Diagnose ist Privatsache. Der Arzt stellt nur die Arbeitsunfähigkeit fest, nicht die Diagnose. Die AU-Bescheinigung (Gelber Schein) enthält keine Diagnose. Arbeitgeber darf nur die voraussichtliche Dauer kennen. Bei langer Erkrankung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 6 Wochen.

Was ist die eAU seit 2023?

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Arzt übermittelt die AU digital direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Arbeitnehmer müssen dem AG nur noch melden, dass sie krank sind und wie lange voraussichtlich — kein Papier-Attest mehr erforderlich. Gilt für GKV-Versicherte.

Was passiert, wenn ich innerhalb von 6 Wochen wieder krank werde?

Bei derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten (bzw. 12 Monaten seit der ersten Arbeitsunfähigkeit) wird die Dauer der Lohnfortzahlung zusammengerechnet, es entsteht also kein neuer 6-Wochen-Anspruch. Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung hingegen beginnt der Anspruch von vorne.