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📅 Aktualisiert: August 2026

Arbeitslosengeld-Rechner 2026

ALG I Höhe & Dauer

Person informiert sich über Arbeitslosengeld

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt 60% des letzten Nettoeinkommens, für Personen mit mindestens einem Kind 67%. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

Die Bezugsdauer hängt vom Alter und der vorherigen Versicherungszeit ab — von 6 Monaten bei kürzerer Beschäftigung bis zu 24 Monaten für ältere, langjährig Versicherte. Bei einer Abfindung oder Eigenkündigung kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen drohen.

📋 Rechtliche Grundlage: §136-148 SGB III. Höhe: 60% (67% mit Kind) des letzten Nettoeinkommens. Bezugsdauer: 6-24 Monate je nach Alter/Versicherungszeit.
ALG I / Monat
Bezugsdauer
ALG I gesamt
Leistungssatz
Bruttogehalt
Pauschaliertes Nettoentgelt
Leistungssatz
ALG I / Tag
ALG I / Monat (30 Tage)
Bezugsdauer
ALG I gesamt
Sperrzeit: Bei selbst verschuldeter Kündigung oder Aufhebungsvertrag: 12 Wochen Sperrzeit (kein ALG), Bezugsdauer verkürzt sich um 1/4. Sofort nach Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden — zu späte Meldung (über 3 Tage nach Kündigung) führt zu weiterer Sperrzeit.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §136-148 SGB III
Was der Rechner berücksichtigt: ALG-I-Höhe nach Nettoeinkommen und Kinderfreibetrag, Bezugsdauer-Staffelung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Sperrzeitregelungen im Detail, Nebeneinkommen während des Bezugs, Anrechnung einer möglichen Abfindung

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · Steuerklasse I · keine Kinder · 24 Monate

Bruttogehalt
3.500 €/Mon.
Pauschal-Netto
ca. 2.202 €
Leistungssatz
60%
ALG I / Monat
ca. 1.321 €
Bezugsdauer
12 Monate
ALG I gesamt
ca. 15.852 €

Mit Kindern (67%): ca. 1.475 €/Monat.

Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit

12 Monate Versicherungszeit = 6 Monate Bezug. 24 Monate = 12 Monate Bezug. Ab 50 Jahren mit 30 Monaten Versicherungszeit = 15 Monate Bezug. Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit = maximal 24 Monate Bezug.

Rechenbeispiel

Letztes Nettoeinkommen 2.400 €, kinderlos: ALG I = 60% × 2.400 € = 1.440 €/Monat. Mit einem Kind: ALG I = 67% × 2.400 € = 1.608 €/Monat.

⚠️ Häufige Fehler

1. Eigenkündigung ohne wichtigen Grund: Führt fast immer zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen — vor einer Eigenkündigung sollte dies bedacht werden.
2. Meldefrist bei der Arbeitsagentur verpassen: Eine verspätete Meldung (spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Beendigung) kann zu einer Sperrzeit führen.
3. Bezugsdauer falsch einschätzen: Diese hängt stark von Alter und vorheriger Versicherungszeit ab, nicht von einer pauschalen Regel.
4. Nebenverdienst während ALG-Bezug nicht melden: Ein Nebenverdienst unter 165 €/Monat ist meist unschädlich, muss aber trotzdem gemeldet werden.
5. Aufhebungsvertrag ohne Abwägung des Sperrzeitrisikos unterschreiben: Dies sollte immer mit Blick auf mögliche Konsequenzen für das ALG I abgewogen werden.

🔍 Sonderfälle

Sperrzeit bei Eigenkündigung: Wer selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Zahlung.

Abfindung und ALG: Eine Abfindung mindert das ALG I in der Regel nicht direkt, kann aber bei vorzeitigem Vertragsende zu einem Ruhen des Anspruchs für einen bestimmten Zeitraum führen.

🏛️ Zuständige Behörden

Agentur für Arbeit
Antragstellung, Meldepflichten
Arbeitsagentur →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§136-148 SGB III

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026?

60% des pauschalierten Nettolohns (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern). Das pauschalierte Netto wird nach einer Tabelle der BA berechnet — es entspricht nicht dem tatsächlichen Nettolohn. Bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse I: pauschal-Netto ca. 2.202 €, ALG I ca. 1.321 €/Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren → 6 Monate ALG. 24 Monate → 12 Monate. 36 Monate (ab 50 Jahre) → 15 Monate. 48 Monate (ab 58 Jahre) → 24 Monate. Maximale Bezugsdauer: 24 Monate.

Was ist eine Sperrzeit beim ALG?

Bei selbst verschuldetem Jobverlust (eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung wegen eigenem Verhalten) verhängt die BA eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit: kein ALG. Die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich um 1/4. Ausnahme: wichtiger Grund (z.B. unzumutbare Arbeitsbedingungen, Umzug zum Partner).

Was passiert wenn das ALG ausläuft?

Nach Ablauf des ALG I kann Bürgergeld (SGB II) beantragt werden, wenn man hilfebedürftig ist. Anders als ALG I ist Bürgergeld eine bedürftigkeitsabhängige Leistung — Vermögen und Partnereinkommen werden angerechnet. Der Übergang muss rechtzeitig beantragt werden.

Wie schnell muss ich mich nach der Kündigung arbeitslos melden?

Sie sollten sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich arbeitssuchend melden, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst später endet. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit und damit zu einem verzögerten oder gekürzten Leistungsbezug führen.