Arbeitslosengeld-Rechner 2026
ALG I Höhe & Dauer
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert den Lebensunterhalt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es beträgt 60% des pauschalierten Nettolohns der letzten 12 Monate — bei Arbeitslosen mit Kindern 67%. Das ALG I ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.
Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungsdauer und dem Alter ab: Wer 12 Monate in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 6 Monate ALG I. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate (ab 58 Jahren, nach 48 Monaten Beschäftigung in 5 Jahren).
Wichtig: ALG I muss sofort nach Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei selbst verschuldeter Kündigung oder Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen — in dieser Zeit wird kein ALG gezahlt, und die Bezugsdauer verkürzt sich.
| Bruttogehalt | — |
| Pauschaliertes Nettoentgelt | — |
| Leistungssatz | — |
| ALG I / Tag | — |
| ALG I / Monat (30 Tage) | — |
| Bezugsdauer | — |
| ALG I gesamt | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · Steuerklasse I · keine Kinder · 24 Monate
Mit Kindern (67%): ca. 1.475 €/Monat.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026?
60% des pauschalierten Nettolohns (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern). Das pauschalierte Netto wird nach einer Tabelle der BA berechnet — es entspricht nicht dem tatsächlichen Nettolohn. Bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse I: pauschal-Netto ca. 2.202 €, ALG I ca. 1.321 €/Monat.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren → 6 Monate ALG. 24 Monate → 12 Monate. 36 Monate (ab 50 Jahre) → 15 Monate. 48 Monate (ab 58 Jahre) → 24 Monate. Maximale Bezugsdauer: 24 Monate.
Was ist eine Sperrzeit beim ALG?
Bei selbst verschuldetem Jobverlust (eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung wegen eigenem Verhalten) verhängt die BA eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit: kein ALG. Die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich um 1/4. Ausnahme: wichtiger Grund (z.B. unzumutbare Arbeitsbedingungen, Umzug zum Partner).
Was passiert wenn das ALG ausläuft?
Nach Ablauf des ALG I kann Bürgergeld (SGB II) beantragt werden, wenn man hilfebedürftig ist. Anders als ALG I ist Bürgergeld eine bedürftigkeitsabhängige Leistung — Vermögen und Partnereinkommen werden angerechnet. Der Übergang muss rechtzeitig beantragt werden.