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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Abfindungs-Rechner 2026

Abfindung berechnen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist eine Abfindung häufig Verhandlungssache. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein Rechtsanspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen (§1a KSchG).

Steuerlich: Abfindungen unterliegen der Lohnsteuer, genießen aber die Fünftelregelung (§34 EStG), die die Steuerlast deutlich reduziert. Bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutzgesetz.

📋 Hinweis: §1a KSchG: Abfindungsanspruch wenn AG auf Kündigungsschutzklage verzichtet. §§ 9, 10 KSchG: Gerichtliche Abfindung. Fünftelregelung: §34 EStG. Sperrzeit ALG I: Aufhebungsvertrag kann 12 Wochen Sperrzeit auslösen!
€/Mon.
Jahre
Abfindung brutto
Abfindung netto (ca.)
Steuerersparnis Fünftel
Formel
Bruttogehalt
Beschäftigungsjahre
Faktor
Abfindung brutto
Steuer (Grenzsteuersatz ca. 30%)
Abfindung netto (ca.)
Wichtig: Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei ordentlicher Kündigung (außer §1a KSchG). Verhandlung ist entscheidend! Rechtsanwalt empfohlen.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Gehalt · 8 Jahre · Faktor 0,5

Formel
3.500 × 8 × 0,5 = 14.000 €
Abfindung brutto
14.000 €
Fünftelregel Steuer
ca. 25% statt 42%
Abfindung netto
ca. 10.500 €
Mit Faktor 1,0
28.000 € brutto
Tipp
Anwalt für Verhandlung!

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Abfindung?

Kein genereller Rechtsanspruch bei ordentlicher Kündigung. Anspruch bei: Aufhebungsvertrag (Verhandlung), Sozialplan (Massenentlassung), §1a KSchG (AG bietet Abfindung gegen Klageverzicht), gerichtlichem Vergleich. Rechtsanwalt einschalten!

Wie hoch ist eine typische Abfindung?

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Mit guter Verhandlung: 0,75–1,0. Faktoren die erhöhen: Soziale Härte (Unterhaltspflichten), schwache Begründung der Kündigung, Betriebszugehörigkeit, Alter. Faktoren die senken: Eigenverschulden.

Abfindung und Sperrzeit?

Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers: keine Sperrzeit. Auf Initiative des Arbeitnehmers oder ohne wichtigen Grund: 12 Wochen ALG-I Sperrzeit möglich. Tipp: Immer erst Kündigung abwarten, dann verhandeln — oder Formulierung im Aufhebungsvertrag prüfen.

Wie wird Abfindung versteuert?

Lohnsteuer auf volle Abfindung — aber Fünftelregelung (§34 EStG) senkt Steuerlast: Abfindung wird wie 1/5 des Betrags × 5 behandelt. Spart oft 10–15% Steuern. Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindung. Steuererlass möglich bei Überschneidung mit Steuerklassenwechsel.