Abfindungs-Rechner 2026
Abfindung berechnen
Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist eine Abfindung häufig Verhandlungssache. Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein Rechtsanspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen (§1a KSchG).
Steuerlich: Abfindungen unterliegen der Lohnsteuer, genießen aber die Fünftelregelung (§34 EStG), die die Steuerlast deutlich reduziert. Bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutzgesetz.
| Bruttogehalt | — |
| Beschäftigungsjahre | — |
| Faktor | — |
| Abfindung brutto | — |
| Steuer (Grenzsteuersatz ca. 30%) | — |
| Abfindung netto (ca.) | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Gehalt · 8 Jahre · Faktor 0,5
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Kein genereller Rechtsanspruch bei ordentlicher Kündigung. Anspruch bei: Aufhebungsvertrag (Verhandlung), Sozialplan (Massenentlassung), §1a KSchG (AG bietet Abfindung gegen Klageverzicht), gerichtlichem Vergleich. Rechtsanwalt einschalten!
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Mit guter Verhandlung: 0,75–1,0. Faktoren die erhöhen: Soziale Härte (Unterhaltspflichten), schwache Begründung der Kündigung, Betriebszugehörigkeit, Alter. Faktoren die senken: Eigenverschulden.
Abfindung und Sperrzeit?
Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers: keine Sperrzeit. Auf Initiative des Arbeitnehmers oder ohne wichtigen Grund: 12 Wochen ALG-I Sperrzeit möglich. Tipp: Immer erst Kündigung abwarten, dann verhandeln — oder Formulierung im Aufhebungsvertrag prüfen.
Wie wird Abfindung versteuert?
Lohnsteuer auf volle Abfindung — aber Fünftelregelung (§34 EStG) senkt Steuerlast: Abfindung wird wie 1/5 des Betrags × 5 behandelt. Spart oft 10–15% Steuern. Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindung. Steuererlass möglich bei Überschneidung mit Steuerklassenwechsel.