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📅 Aktualisiert: August 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026

Nettolohn aus Bruttogehalt berechnen – alle Steuerklassen, aktuell für 2026

Taschenrechner und Laptop zur Berechnung des Nettogehalts

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Der Brutto-Netto-Rechner 2026 berechnet Ihren genauen Nettolohn nach allen gesetzlichen Abzügen. Von Ihrem Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Nettogehalt — der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.

Die Abzüge hängen stark von Ihrer Steuerklasse ab. Steuerklasse I gilt für Ledige, Steuerklasse III für den Hauptverdiener in einer Ehe, Steuerklasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse I bleiben nach allen Abzügen ca. 2.285 € netto — bei Steuerklasse III ca. 2.680 €.

Die Sozialversicherungsbeiträge 2026: Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,5%), Pflegeversicherung 3,6% (ohne Kinder: 4,2%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmer trägt jeweils ca. die Hälfte — zusammen ca. 20–21% des Bruttogehalts. Wer sein Nettogehalt kennt, kann besser planen – ob es um einen Steuerklassenwechsel, eine Gehaltsverhandlung oder den Vergleich von Jobangeboten geht.

📋 Rechtliche Grundlage: §32a EStG (Einkommensteuertarif), §38–42e EStG (Lohnsteuer), §226 SGB V (KV-Beitrag), §168 SGB VI (RV-Beitrag), §345 SGB III (AV-Beitrag), §54 SGB XI (PV-Beitrag). Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 €/Monat. BBG RV/AV West: 8.050 €/Monat. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
Nettolohn / Monat
Abzüge gesamt
Lohnsteuer
Sozialversicherung (AN)
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung AN (8,55%)
Pflegeversicherung AN
Rentenversicherung AN (9,3%)
Arbeitslosenversicherung AN (1,3%)
Abzüge gesamt
Nettolohn
SV-Beitragssätze 2026 (AN-Anteil): KV: 8,55% (inkl. Ø Zusatzbeitrag 2,5%) · PV: 1,8% mit Kindern / 2,1% kinderlos ab 23 J. · RV: 9,3% · AV: 1,3%. BBG KV/PV: 5.812,50 €/Mon. · BBG RV/AV West: 8.050 €/Mon. Jahreswerte: Netto × 12 = · Brutto × 12 = .
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §32a EStG, §38–42e EStG, SGB IV/V/VI/XI, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach amtlichem Tarif 2026, Solidaritätszuschlag (Freigrenze), Kirchensteuer, Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Steuerklassen I–VI
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Werbungskosten über Pauschale, Nebeneinkünfte, PKV-Beiträge (siehe PKV-GKV-Rechner), Minijob-/Midijob-Gleitzone (siehe Minijob-Rechner)

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto · Steuerklasse I · keine KiSt · mit Kindern

Bruttogehalt
3.500,00 €
Lohnsteuer
ca. 495,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 € (unter Grenze)
KV (AN 8,55%)
299,25 €
PV (AN 1,8%)
63,00 €
RV (AN 9,3%)
325,50 €
AV (AN 1,3%)
45,50 €
Nettolohn
ca. 2.272,00 €

Kein Soli bis ca. 18.130 € Jahresbrutto (STK I). STK III (verheiratet, Hauptverdiener): ca. 2.680 € netto bei 3.500 € Brutto.

Weitere Rechenbeispiele nach Gehaltsklasse

Berufseinsteiger – 2.500 € brutto (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, mit Kindern): Lohnsteuer ca. 187 €, Rentenversicherung 232,50 €, Krankenversicherung 213,75 €, Pflegeversicherung 45 €, Arbeitslosenversicherung 32,50 € → Nettogehalt ca. 1.789 € (Nettoquote ≈ 72%). Solidaritätszuschlag fällt in dieser Gehaltsklasse nicht an.

Gutverdiener – 6.500 € brutto (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, mit Kindern): Lohnsteuer ca. 1.248 €, Rentenversicherung 604,50 €, Krankenversicherung ca. 497 € (KV-BBG bei 5.812,50 € erreicht), Pflegeversicherung ca. 105 €, Arbeitslosenversicherung 84,50 € → Nettogehalt ca. 3.961 € (Nettoquote ≈ 61%). Ab ca. 77.400 €/Jahr Brutto kommt ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung in Betracht.

⚠️ 5 typische Fehler bei der Brutto-Netto-Berechnung

1. Falsche Steuerklasse annehmen: Viele Verheiratete rechnen mit Steuerklasse I statt mit ihrer tatsächlichen Kombination (III/V oder IV/IV). Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.
2. Kirchensteuer vergessen: Wer einer Kirche angehört, zahlt zusätzlich 8–9% Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Bei 3.500 € brutto sind das schnell 30–40 € monatlich.
3. Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht berücksichtigen: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse. Ein Kassenwechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen — siehe Krankenkassenbeitrag-Rechner.
4. Pflegeversicherungs-Zuschlag ignorieren: Kinderlose über 23 zahlen 0,3 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung als Versicherte mit Kindern.
5. Brutto und Netto bei Gehaltsverhandlungen verwechseln: Eine Gehaltserhöhung von 500 € brutto bringt je nach Steuerklasse oft nur 250–300 € netto. Prüfen Sie mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner, was wirklich ankommt.

🔍 Sonderfälle bei der Gehaltsberechnung

Minijob & Midijob: Bei einem Minijob bis 556 €/Monat fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialabgaben an. Im Midijob-Übergangsbereich (556–2.000 €) steigen die Arbeitnehmerbeiträge gleitend an.

Teilzeit: Für Teilzeit funktioniert der Rechner genauso — geben Sie einfach Ihr Teilzeit-Bruttogehalt ein. Durch den progressiven Steuertarif liegt das Teilzeit-Netto prozentual oft über der Hälfte des Vollzeit-Nettos.

Zweitjob (Steuerklasse VI): Für den Zweitjob gilt automatisch Steuerklasse VI ohne Grundfreibetrag — die Abzüge sind deutlich höher. Bleibt der Zweitjob unter der Minijob-Grenze, ist er pauschal versteuert.

Einmalzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden gesondert versteuert und lassen sich mit diesem Rechner nicht direkt abbilden. Für Abfindungen gilt die Fünftelregelung — siehe Abfindungsrechner.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Lohnsteuer, Steuerklasse, Freibeträge
ELSTER Online →
Krankenkasse
KV-Beitrag, Zusatzbeitrag
Deutsche Rentenversicherung
Rentenbeiträge, Auskünfte
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§32a EStG – Einkommensteuertarif
BMF – Offizieller Lohnsteuerrechner
BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer
Bundesregierung – Beitragsbemessungsgrenzen

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie wird der Nettolohn berechnet?

Nettolohn = Bruttogehalt minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag minus Kirchensteuer minus KV-, PV-, RV- und AV-Beitrag (AN-Anteil). Der Arbeitnehmer trägt ca. die Hälfte der Sozialversicherung. Bei 3.500 Euro Brutto (STK I) bleiben ca. 2.272 Euro netto — das entspricht einer Abzugsquote von ca. 35%.

Was ist der Unterschied zwischen den Steuerklassen?

Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (Grundfreibetrag 12.348 Euro). STK II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag 4.260 Euro. STK III: Verheiratete Hauptverdiener — günstigste Klasse, doppelter Freibetrag. STK IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. STK V: Ehepartner des Hauptverdieners — höchste Abzüge. STK VI: Zweitjob ohne Grundfreibetrag. Wechsel möglich bis 30. November beim Finanzamt oder über ELSTER. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner für den Vergleich.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

KV: 14,6% plus Zusatzbeitrag (Ø 2,5%) = 17,1% gesamt, AN-Anteil 8,55%. PV: 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (kinderlos ab 23 J.), AN-Anteil 1,8% bzw. 2,1%. RV: 18,6%, AN-Anteil 9,3%. AV: 2,6%, AN-Anteil 1,3%. Alle Beiträge gelten nur bis zur BBG: KV 5.812,50 Euro/Mon., RV 8.050 Euro/Mon. West. Details zur Krankenkasse im Krankenkassenbeitrag-Rechner.

Ab wann fällt Solidaritätszuschlag an?

Seit 2021 zahlen ca. 90% der Arbeitnehmer keinen Soli. Die Freigrenze liegt 2026 bei ca. 18.130 Euro Jahresbrutto (STK I). Darüber gilt eine Milderungszone — der volle Soli von 5,5% der Lohnsteuer wird erst ab ca. 34.000 Euro Jahresbrutto fällig. Verheiratete haben entsprechend höhere Freigrenzen.

Was kostet mein Arbeitgeber wirklich?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt die AG-Anteile der Sozialversicherung: KV ca. 7,3%, RV 9,3%, PV 1,8%, AV 1,3% — zusammen ca. 19,7% des Bruttos zuzüglich Umlagen. Bei 3.500 Euro Brutto zahlt der Arbeitgeber ca. 690 Euro zusätzlich. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen also ca. 4.190 Euro pro Monat.