Brutto-Netto-Rechner 2026
Nettolohn aus Bruttogehalt berechnen – alle Steuerklassen, aktuell für 2026
Der Brutto-Netto-Rechner 2026 berechnet Ihren genauen Nettolohn nach allen gesetzlichen Abzügen. Von Ihrem Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Nettogehalt — der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.
Die Abzüge hängen stark von Ihrer Steuerklasse ab. Steuerklasse I gilt für Ledige, Steuerklasse III für den Hauptverdiener in einer Ehe, Steuerklasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse I bleiben nach allen Abzügen ca. 2.285 € netto — bei Steuerklasse III ca. 2.680 €.
Die Sozialversicherungsbeiträge 2026: Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,5%), Pflegeversicherung 3,6% (ohne Kinder: 4,2%), Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Der Arbeitnehmer trägt jeweils ca. die Hälfte — zusammen ca. 20–21% des Bruttogehalts.
| Bruttogehalt | — |
| Lohnsteuer | — |
| Solidaritätszuschlag | — |
| Kirchensteuer | — |
| Krankenversicherung AN (8,55%) | — |
| Pflegeversicherung AN | — |
| Rentenversicherung AN (9,3%) | — |
| Arbeitslosenversicherung AN (1,3%) | — |
| Abzüge gesamt | — |
| Nettolohn | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto · Steuerklasse I · keine KiSt · mit Kindern
Kein Soli bis ca. 18.130 € Jahresbrutto (STK I). STK III (verheiratet, Hauptverdiener): ca. 2.680 € netto bei 3.500 € Brutto.
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Häufige Fragen
Wie wird der Nettolohn berechnet?
Nettolohn = Bruttogehalt minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag minus Kirchensteuer minus KV-, PV-, RV- und AV-Beitrag (AN-Anteil). Der Arbeitnehmer trägt ca. die Hälfte der Sozialversicherung. Bei 3.500 Euro Brutto (STK I) bleiben ca. 2.272 Euro netto — das entspricht einer Abzugsquote von ca. 35%.
Was ist der Unterschied zwischen den Steuerklassen?
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (Grundfreibetrag 12.348 Euro). STK II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag 4.260 Euro. STK III: Verheiratete Hauptverdiener — günstigste Klasse, doppelter Freibetrag. STK IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. STK V: Ehepartner des Hauptverdieners — höchste Abzüge. STK VI: Zweitjob ohne Grundfreibetrag. Wechsel möglich bis 30. November beim Finanzamt oder über ELSTER.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
KV: 14,6% plus Zusatzbeitrag (Ø 2,5%) = 17,1% gesamt, AN-Anteil 8,55%. PV: 3,6% (mit Kindern) bzw. 4,2% (kinderlos ab 23 J.), AN-Anteil 1,8% bzw. 2,1%. RV: 18,6%, AN-Anteil 9,3%. AV: 2,6%, AN-Anteil 1,3%. Alle Beiträge gelten nur bis zur BBG: KV 5.812,50 Euro/Mon., RV 8.050 Euro/Mon. West.
Ab wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Seit 2021 zahlen ca. 90% der Arbeitnehmer keinen Soli. Die Freigrenze liegt 2026 bei ca. 18.130 Euro Jahresbrutto (STK I). Darüber gilt eine Milderungszone — der volle Soli von 5,5% der Lohnsteuer wird erst ab ca. 34.000 Euro Jahresbrutto fällig. Verheiratete haben entsprechend höhere Freigrenzen.
Was kostet mein Arbeitgeber wirklich?
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt die AG-Anteile der Sozialversicherung: KV ca. 7,3%, RV 9,3%, PV 1,8%, AV 1,3% — zusammen ca. 19,7% des Bruttos. Bei 3.500 Euro Brutto zahlt der Arbeitgeber ca. 690 Euro zusätzlich. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen also ca. 4.190 Euro pro Monat.