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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Einkommensteuer-Rechner 2026

Steuerlast berechnen

Der Einkommensteuer-Rechner 2026 berechnet Ihre jährliche Steuerlast auf Basis des zu versteuernden Einkommens (zvE). Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € — bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Darüber greift der progressive Steuertarif: Von 14% bis 45% beim Spitzensteuersatz ab 277.826 € zvE.

Der Solidaritätszuschlag fällt für ca. 90% der Steuerzahler nicht mehr an. Die Freigrenze liegt 2026 bei 19.950 € Einkommensteuer — das entspricht einem zvE von ca. 76.000 €. Verheiratete nutzen den Splittingtarif: Das Einkommen beider Partner wird addiert, halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt — das spart vor allem bei großen Einkommensunterschieden erheblich.

Wichtig: Die Einkommensteuer wird im Rahmen der Steuererklärung (Anlage N) berechnet. Gezahlte Lohnsteuer wird vollständig angerechnet. Übersteigt die Lohnsteuer die Einkommensteuer, erhalten Sie eine Rückerstattung — im Schnitt 1.095 € pro Erklärung.

📋 Rechtliche Grundlage: §32a EStG (Einkommensteuertarif 2026). Grundfreibetrag: 12.348 €. Eingangssteuersatz: 14%. Spitzensteuersatz: 42% ab 66.761 € / 45% ab 277.826 € zvE. Splittingtarif: §26b EStG. SolZ-Freigrenze: 19.950 € ESt.

Gesamteinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Einkommensteuer
Steuern gesamt
Grenzsteuersatz
Effektiver Steuersatz
Zu versteuerndes Einkommen
Grundfreibetrag 202612.348 €
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Kirchensteuer
Steuern gesamt
Effektiver Steuersatz
Grenzsteuersatz
Einkommen nach Steuern

📊 Rechenbeispiel: zvE 45.000 € · Einzelveranlagung

zvE
45.000 €
Grundfreibetrag
12.348 €
Einkommensteuer
9.534 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Effektiver Steuersatz
21,2%
Grenzsteuersatz
33%

Kein Solidaritätszuschlag unter ca. 76.000 € zvE (Einzelveranlagung 2026).

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € (Einzelveranlagung) bzw. 24.696 € (Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an — er sichert das Existenzminimum steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Effektivsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den letzten Euro zusätzlichem Einkommen fällig wird — wichtig für Entscheidungen (Gehaltserhöhung, Nebenjob). Der effektive Steuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Gesamteinkommen — gibt die durchschnittliche Belastung an. Der Grenzsteuersatz ist immer höher als der Effektivsteuersatz.

Was ist der Splittingtarif?

Verheiratete können gemeinsam veranlagt werden. Dabei werden beide Einkommen addiert, halbiert, besteuert, und die Steuer verdoppelt. Das spart vor allem wenn ein Partner viel mehr verdient als der andere — durch den progressiven Tarif entsteht ein 'Splittingvorteil'. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Vorteil.

Ab wann zahle ich Reichensteuer (45%)?

Der Spitzensteuersatz von 45% gilt ab einem zvE von 277.826 € (Einzelveranlagung). Davor gilt der Spitzensteuersatz von 42% ab 66.761 €. Nur ca. 1% der Steuerpflichtigen zahlen die 45%-Stufe.