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📅 Aktualisiert: August 2026

Einkommensteuer-Rechner 2026

Steuerlast berechnen

Taschenrechner zur Einkommensteuerberechnung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer auf Ihr Jahreseinkommen in Deutschland, geregelt in §32a EStG. Anders als die Lohnsteuer, die monatlich als Vorauszahlung einbehalten wird, ist die Einkommensteuer die tatsächliche Jahressteuerschuld, die erst durch die Steuererklärung final festgestellt wird.

Der deutsche Steuertarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz stufenweise bis maximal 45% (Reichensteuer ab ca. 278.000 €). Verheiratete können vom Splittingtarif profitieren, der die Steuerlast bei ungleichem Einkommen der Partner senkt.

📋 Rechtliche Grundlage: §32a EStG (Einkommensteuertarif). Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Ledige) / 24.696 € (Verheiratete, Splitting). Spitzensteuersatz 42% ab 68.481 €, Reichensteuer 45% ab 278.826 €.

Gesamteinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Einkommensteuer
Steuern gesamt
Grenzsteuersatz
Effektiver Steuersatz
Zu versteuerndes Einkommen
Grundfreibetrag 202612.348 €
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Kirchensteuer
Steuern gesamt
Effektiver Steuersatz
Grenzsteuersatz
Einkommen nach Steuern
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §32a EStG, Einkommensteuertarif 2026
Was der Rechner berücksichtigt: Grundtarif und Splittingtarif, alle Progressionsstufen, Grundfreibetrag 2026
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Werbungskosten über Pauschale, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag — für die genaue Jahressteuerschuld ist die vollständige Steuererklärung maßgeblich

📊 Rechenbeispiel: zvE 45.000 € · Einzelveranlagung

zvE
45.000 €
Grundfreibetrag
12.348 €
Einkommensteuer
9.534 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Effektiver Steuersatz
21,2%
Grenzsteuersatz
33%

Kein Solidaritätszuschlag unter ca. 76.000 € zvE (Einzelveranlagung 2026).

Grundtarif vs. Splittingtarif

Ledige zahlen nach dem Grundtarif, Verheiratete können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei der Zusammenveranlagung wird das Einkommen beider Partner addiert, halbiert, die Steuer für diese Hälfte berechnet und verdoppelt (Splittingverfahren) — das senkt die Steuerlast erheblich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Weitere Rechenbeispiele

40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Grundtarif): Einkommensteuer ca. 7.800 €, das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von ca. 19,5% und einem Grenzsteuersatz von ca. 32%.

80.000 € zu versteuerndes Einkommen (Grundtarif): Einkommensteuer ca. 22.700 €, Durchschnittssteuersatz ca. 28,4%, Grenzsteuersatz bereits bei 42% (Spitzensteuersatz erreicht).

⚠️ Häufige Fehler

1. Grenzsteuersatz mit Durchschnittssteuersatz verwechseln: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den letzten verdienten Euro, nicht für das gesamte Einkommen — die tatsächliche Belastung (Durchschnittssteuersatz) ist immer niedriger.
2. Splittingtarif bei Verheirateten nicht nutzen: Wer als Ehepaar einzeln veranlagt wird, obwohl die Einkommen sehr unterschiedlich sind, zahlt oft unnötig mehr Steuern.
3. Werbungskosten unterschätzen: Wer nur die Pauschale von 1.230 € ansetzt, obwohl höhere tatsächliche Kosten vorliegen, zahlt zu viel Steuer.
4. Lohnsteuer und Einkommensteuer gleichsetzen: Die während des Jahres gezahlte Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung — die endgültige Einkommensteuerschuld kann davon abweichen.
5. Reichensteuer-Grenze falsch einschätzen: Die Reichensteuer von 45% betrifft nur sehr hohe Einkommen ab ca. 278.826 € — viele überschätzen, wie schnell diese Grenze erreicht wird.

🔍 Sonderfälle

Selbstständige & Freiberufler: Anders als Angestellte zahlen Selbstständige keine Lohnsteuer, sondern quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen basierend auf dem letzten Steuerbescheid.

Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden werden meist separat mit der Abgeltungsteuer (25%) besteuert, nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif — außer bei einer Günstigerprüfung.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Zuständig für Steuererklärung und -bescheid
ELSTER Online →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§32a EStG – Einkommensteuertarif
BMF – Steuerrechner

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € (Einzelveranlagung) bzw. 24.696 € (Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an — er sichert das Existenzminimum steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Effektivsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den letzten Euro zusätzlichem Einkommen fällig wird — wichtig für Entscheidungen (Gehaltserhöhung, Nebenjob). Der effektive Steuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Gesamteinkommen — gibt die durchschnittliche Belastung an. Der Grenzsteuersatz ist immer höher als der Effektivsteuersatz.

Was ist der Splittingtarif?

Verheiratete können gemeinsam veranlagt werden. Dabei werden beide Einkommen addiert, halbiert, besteuert, und die Steuer verdoppelt. Das spart vor allem wenn ein Partner viel mehr verdient als der andere — durch den progressiven Tarif entsteht ein 'Splittingvorteil'. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Vorteil.

Ab wann zahle ich Reichensteuer (45%)?

Der Spitzensteuersatz von 45% gilt ab einem zvE von 277.826 € (Einzelveranlagung). Davor gilt der Spitzensteuersatz von 42% ab 66.761 €. Nur ca. 1% der Steuerpflichtigen zahlen die 45%-Stufe.

Muss ich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nicht immer verpflichtend, aber oft finanziell lohnend. Pflicht besteht z.B. bei mehreren Arbeitgebern, Steuerklasse III/V, oder Nebeneinkünften über 410 €/Jahr. Details im Steuererklärung-Rechner.