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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Freiberufler-Steuer-Rechner 2026

Einkommensteuer & KV

Freiberufler und Selbstständige tragen alle Sozialversicherungskosten selbst — anders als Arbeitnehmer gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Neben der Einkommensteuer zahlen Freiberufler den vollen GKV-Beitrag (ca. 18% des Einkommens) oder PKV sowie Rentenversicherung (freiwillig oder Pflicht).

Ein wichtiger Unterschied: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Künstler etc. sind vom Gewerbesteuergesetz befreit). Gewerbetreibende hingegen zahlen Gewerbesteuer — die durch §35 EStG aber oft anrechenbar ist.

Freiberufler müssen vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten (bis zum 10. März, Juni, September, Dezember). Die Vorauszahlung basiert auf dem Vorjahreseinkommen. Bei höherem Einkommen im laufenden Jahr: Rücklagen bilden — Nachzahlungen können erheblich sein.

📋 Rechtliche Grundlage: §18 EStG (Freiberufliche Einkünfte — keine Gewerbesteuer). §32a EStG (Einkommensteuertarif). §240 SGB V (GKV freiwillig Versicherte: voller Beitrag). §10 EStG (KV-Beiträge als Sonderausgaben). §37 EStG (Vorauszahlungen). Mindestbeitrag GKV: §240 SGB V.
€/Jahr
%
Netto nach allen Abzügen
Einkommensteuer + Soli
KV + PV (Jahresbeitrag)
Effektive Gesamtbelastung
Jahresgewinn
KV-Beitrag (Jahresbasis)
PV-Beitrag
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Netto nach allem
Gesamtbelastungsquote
Vorauszahlungen: Einkommensteuer quartalsweise vorauszahlen (10. März, Juni, September, Dezember). Empfehlung: 30–40% des Gewinns als Steuerrücklage beiseitelegen. Bei 60.000 € Gewinn: ca. 15.000–20.000 € ESt + ca. 10.000 € KV = 25.000–30.000 € Gesamtabgaben.

📊 Rechenbeispiel: 60.000 € Jahresgewinn · GKV · Keine Kirchensteuer

Jahresgewinn
60.000 €
KV-Beitrag (18,5%)
ca. 10.753 €/Jahr
zvE (nach KV-Abzug)
ca. 49.247 €
Einkommensteuer
ca. 10.260 €
Netto nach allem
ca. 38.987 €
Gesamtbelastung
ca. 35%

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Häufige Fragen

Was zahlen Freiberufler an Steuern und Abgaben?

Einkommensteuer + Soli auf den Gewinn (progressiv, 14–45%). GKV-Beitrag voll (ca. 18,5% inkl. Zusatzbeitrag und PV, max. auf BBG 5.812,50 €/Mon.). Keine Gewerbesteuer. Freiwillige Rentenversicherung (empfohlen, ca. 19,6% bis BBG). Gesamtbelastung bei 60.000 € Gewinn: ca. 35–40%.

Wie viel muss ich als Freiberufler zurücklegen?

Faustregel: 30–40% des Gewinns als Steuer- und KV-Rücklage. Bei 5.000 € Monatsgewinn: 1.500–2.000 € zurücklegen. Auf ein separates Rücklagenkonto überweisen direkt nach Geldeingang. Vorauszahlungstermine im Kalender: 10. März, Juni, September, Dezember.

Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein — Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit (§18 EStG). Freiberufliche Tätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Schriftsteller, Journalisten, Musiker, Lehrer. Gewerbetreibende (Handel, Handwerk) zahlen Gewerbesteuer — aber sie können sie teilweise auf die ESt anrechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?

Freiberufler: Ausübung einer freien Berufs (Katalogtätigkeiten §18 EStG), kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibend: Kaufmännische Tätigkeit, Handwerk, Handel, Dienstleistungen die keine freien Berufe sind, Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung Pflicht. Grenzfälle (IT-Berater, Designer): oft freiberuflich, aber Prüfung empfohlen.