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📅 Aktualisiert: August 2026

Freiberufler-Steuer-Rechner 2026

Einkommensteuer & KV

Freiberufler bei der Steuerplanung

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Freiberufler (u.a. Ärzte, Anwälte, Journalisten, IT-Berater mit bestimmten Tätigkeiten) zahlen anders als Gewerbetreibende keine Gewerbesteuer — nur Einkommensteuer auf den erwirtschafteten Gewinn nach dem progressiven Steuertarif, ähnlich wie Angestellte, aber ohne automatischen Lohnsteuerabzug.

Statt monatlicher Lohnsteuer zahlen Freiberufler quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die sich am letzten Steuerbescheid orientieren — eine realistische Rücklagenbildung ist essenziell, um diese Zahlungen fristgerecht leisten zu können.

📋 Rechtliche Grundlage: §18 EStG (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit). Keine Gewerbesteuerpflicht, nur Einkommensteuer nach §32a EStG.
€/Jahr
%
Netto nach allen Abzügen
Einkommensteuer + Soli
KV + PV (Jahresbeitrag)
Effektive Gesamtbelastung
Jahresgewinn
KV-Beitrag (Jahresbasis)
PV-Beitrag
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Netto nach allem
Gesamtbelastungsquote
Vorauszahlungen: Einkommensteuer quartalsweise vorauszahlen (10. März, Juni, September, Dezember). Empfehlung: 30–40% des Gewinns als Steuerrücklage beiseitelegen. Bei 60.000 € Gewinn: ca. 15.000–20.000 € ESt + ca. 10.000 € KV = 25.000–30.000 € Gesamtabgaben.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §18 EStG, §32a EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Einkommensteuerberechnung nach progressivem Tarif ohne Gewerbesteuer-Zuschlag
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Umsatzsteuerpflicht (separate Betrachtung), individuelle Betriebsausgaben-Abzugsfähigkeit im Detail

📊 Rechenbeispiel: 60.000 € Jahresgewinn · GKV · Keine Kirchensteuer

Jahresgewinn
60.000 €
KV-Beitrag (18,5%)
ca. 10.753 €/Jahr
zvE (nach KV-Abzug)
ca. 49.247 €
Einkommensteuer
ca. 10.260 €
Netto nach allem
ca. 38.987 €
Gesamtbelastung
ca. 35%

Freiberufler vs. Gewerbetreibende steuerlich

Der zentrale steuerliche Vorteil von Freiberuflern ist die Befreiung von der Gewerbesteuer, die Gewerbetreibende zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen müssen (ab einem Freibetrag von 24.500 €). Bei gleichem Gewinn zahlen Freiberufler daher tendenziell weniger Gesamtsteuer.

Rechenbeispiel

Freiberufler mit 60.000 € Jahresgewinn: Einkommensteuer nach Grundtarif ca. 15.000-16.000 €, keine zusätzliche Gewerbesteuer. Ein vergleichbarer Gewerbetreibender müsste zusätzlich Gewerbesteuer zahlen, die aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

⚠️ Häufige Fehler

1. Freiberuflichkeit ohne klare Prüfung annehmen: Die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender sollte frühzeitig mit dem Finanzamt oder Steuerberater geklärt werden.
2. Steuervorauszahlungen nicht einkalkulieren: Ohne ausreichende Rücklagen können die quartalsweisen Vorauszahlungen zu Liquiditätsproblemen führen.
3. Gemischte Tätigkeiten ohne Trennung ausüben: Dies kann zur unerwünschten Einstufung der gesamten Tätigkeit als gewerblich führen.
4. Umsatzsteuerpflicht mit Gewerbesteuerpflicht verwechseln: Auch Freiberufler können umsatzsteuerpflichtig sein, unabhängig von der Gewerbesteuerbefreiung.
5. Betriebsausgaben nicht vollständig dokumentieren: Eine lückenlose Belegführung ist wichtig, um alle abzugsfähigen Kosten geltend zu machen.

🔍 Sonderfälle

Gemischte Tätigkeit: Übt jemand sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann dies unter Umständen die gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen ("Abfärbetheorie") — eine klare Trennung ist wichtig.

Umsatzsteuer: Unabhängig vom Freiberufler-Status kann Umsatzsteuerpflicht bestehen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung greift.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Einstufung als Freiberufler, Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§18 EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was zahlen Freiberufler an Steuern und Abgaben?

Einkommensteuer + Soli auf den Gewinn (progressiv, 14–45%). GKV-Beitrag voll (ca. 18,5% inkl. Zusatzbeitrag und PV, max. auf BBG 5.812,50 €/Mon.). Keine Gewerbesteuer. Freiwillige Rentenversicherung (empfohlen, ca. 19,6% bis BBG). Gesamtbelastung bei 60.000 € Gewinn: ca. 35–40%.

Wie viel muss ich als Freiberufler zurücklegen?

Faustregel: 30–40% des Gewinns als Steuer- und KV-Rücklage. Bei 5.000 € Monatsgewinn: 1.500–2.000 € zurücklegen. Auf ein separates Rücklagenkonto überweisen direkt nach Geldeingang. Vorauszahlungstermine im Kalender: 10. März, Juni, September, Dezember.

Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein — Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit (§18 EStG). Freiberufliche Tätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Schriftsteller, Journalisten, Musiker, Lehrer. Gewerbetreibende (Handel, Handwerk) zahlen Gewerbesteuer — aber sie können sie teilweise auf die ESt anrechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?

Freiberufler: Ausübung einer freien Berufs (Katalogtätigkeiten §18 EStG), kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibend: Kaufmännische Tätigkeit, Handwerk, Handel, Dienstleistungen die keine freien Berufe sind, Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung Pflicht. Grenzfälle (IT-Berater, Designer): oft freiberuflich, aber Prüfung empfohlen.

Woher weiß ich, ob ich als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelte?

Das Einkommensteuergesetz listet bestimmte Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten u.a.) sowie ähnliche Tätigkeiten als grundsätzlich freiberuflich auf. Bei Unsicherheit, insbesondere bei neueren Berufsbildern wie IT-Beratung oder Online-Marketing, empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater, da eine falsche Einstufung zu Nachzahlungen führen kann.