Freiberufler-Steuer-Rechner 2026
Einkommensteuer & KV
Freiberufler und Selbstständige tragen alle Sozialversicherungskosten selbst — anders als Arbeitnehmer gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Neben der Einkommensteuer zahlen Freiberufler den vollen GKV-Beitrag (ca. 18% des Einkommens) oder PKV sowie Rentenversicherung (freiwillig oder Pflicht).
Ein wichtiger Unterschied: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Künstler etc. sind vom Gewerbesteuergesetz befreit). Gewerbetreibende hingegen zahlen Gewerbesteuer — die durch §35 EStG aber oft anrechenbar ist.
Freiberufler müssen vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten (bis zum 10. März, Juni, September, Dezember). Die Vorauszahlung basiert auf dem Vorjahreseinkommen. Bei höherem Einkommen im laufenden Jahr: Rücklagen bilden — Nachzahlungen können erheblich sein.
| Jahresgewinn | — |
| KV-Beitrag (Jahresbasis) | — |
| PV-Beitrag | — |
| Zu versteuerndes Einkommen | — |
| Einkommensteuer | — |
| Solidaritätszuschlag | — |
| Kirchensteuer | — |
| Netto nach allem | — |
| Gesamtbelastungsquote | — |
📊 Rechenbeispiel: 60.000 € Jahresgewinn · GKV · Keine Kirchensteuer
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Häufige Fragen
Was zahlen Freiberufler an Steuern und Abgaben?
Einkommensteuer + Soli auf den Gewinn (progressiv, 14–45%). GKV-Beitrag voll (ca. 18,5% inkl. Zusatzbeitrag und PV, max. auf BBG 5.812,50 €/Mon.). Keine Gewerbesteuer. Freiwillige Rentenversicherung (empfohlen, ca. 19,6% bis BBG). Gesamtbelastung bei 60.000 € Gewinn: ca. 35–40%.
Wie viel muss ich als Freiberufler zurücklegen?
Faustregel: 30–40% des Gewinns als Steuer- und KV-Rücklage. Bei 5.000 € Monatsgewinn: 1.500–2.000 € zurücklegen. Auf ein separates Rücklagenkonto überweisen direkt nach Geldeingang. Vorauszahlungstermine im Kalender: 10. März, Juni, September, Dezember.
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein — Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit (§18 EStG). Freiberufliche Tätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Schriftsteller, Journalisten, Musiker, Lehrer. Gewerbetreibende (Handel, Handwerk) zahlen Gewerbesteuer — aber sie können sie teilweise auf die ESt anrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freiberufler: Ausübung einer freien Berufs (Katalogtätigkeiten §18 EStG), kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibend: Kaufmännische Tätigkeit, Handwerk, Handel, Dienstleistungen die keine freien Berufe sind, Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung Pflicht. Grenzfälle (IT-Berater, Designer): oft freiberuflich, aber Prüfung empfohlen.