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📅 Aktualisiert: August 2026

Stundensatz-Rechner 2026

Kostendeckend kalkulieren

Selbstständiger kalkuliert den Stundensatz

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Der notwendige Stundensatz für Selbstständige und Freelancer muss neben dem gewünschten Nettoeinkommen auch alle Betriebskosten, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge sowie nicht abrechenbare Zeiten (Akquise, Verwaltung, Urlaub, Krankheit) berücksichtigen — eine reine Orientierung am angestellten Stundenlohn führt oft zu einer deutlichen Unterkalkulation.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass alle Arbeitsstunden abrechenbar sind — in der Praxis sind oft nur 60-70% der Gesamtarbeitszeit tatsächlich fakturierbar, der Rest entfällt auf Akquise, Verwaltung und Weiterbildung.

📋 Berechnungsgrundlage: Stundensatz = (Zielgehalt + Betriebskosten + Steuern/Sozialabgaben) ÷ abrechenbare Jahresstunden.
€/Jahr
Tage
Std./Tag

Typisch: 5–6 Std./Tag (Rest für Akquise, Admin, Pausen)

€/Jahr

Software, Buchhaltung, Versicherungen, Weiterbildung, Equipment

Mindest-Stundensatz
Empfohlener Stundensatz (+20%)
Fakturierbare Jahresstunden
Benötigter Jahresumsatz
Gewünschtes Nettoeinkommen
Steuer + Sozialabgaben
Benötigter Brutto-Gewinn
Betriebskosten
Benötigter Jahresumsatz
Fakturierbare Stunden/Jahr
Mindest-Stundensatz
Empfohlen (+20% Puffer)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Standard-Kalkulationsmethode für Freelancer und Selbstständige
Was der Rechner berücksichtigt: Berücksichtigung nicht abrechenbarer Zeiten, Betriebskosten und Steuerlast bei der Kalkulation
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Marktpositionierung und Wettbewerbspreise, branchenspezifische Besonderheiten im Detail

📊 Rechenbeispiel: 50.000 € Netto · 220 Tage · 6 Std./Tag · 8.000 € Kosten

Nettowunsch
50.000 €
Steuerfaktor (38%)
→ Brutto 80.645 €
Betriebskosten
8.000 €
Jahresumsatz nötig
88.645 €
Jahresstunden
1.320 Std.
Mindest-Stundensatz
67,15 €

Empfohlen mit 20% Puffer: 80 €/Std. Markt-Check: IT 80–150 €, Berater 90–200 €, Design 60–100 €.

Warum der Stundensatz höher sein muss als beim Angestellten

Selbstständige müssen zusätzlich zum reinen Gehalt die volle Sozialversicherung selbst tragen, Betriebskosten (Software, Ausstattung, Versicherungen) decken, und einen Puffer für nicht abrechenbare Zeiten (Urlaub, Krankheit, Akquise, Weiterbildung) einkalkulieren — ein direkter Vergleich mit dem Bruttostundenlohn eines Angestellten führt daher zu einer erheblichen Unterkalkulation.

Rechenbeispiel

Zielgehalt 4.000 €/Monat, Betriebskosten 500 €/Monat, 1.400 abrechenbare Jahresstunden: Jahresbedarf = (4.000+500) × 12 = 54.000 €. Stundensatz = 54.000 € ÷ 1.400 = ca. 38,60 € (zzgl. Steuern/Sozialabgaben-Puffer).

⚠️ Häufige Fehler

1. Nicht abrechenbare Zeiten unterschätzen: In der Praxis sind oft nur 60-70% der Arbeitszeit tatsächlich fakturierbar, nicht 100%.
2. Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig einkalkulieren: Selbstständige tragen die volle Beitragslast selbst, anders als Angestellte mit Arbeitgeberanteil.
3. Betriebskosten bei der Kalkulation vergessen: Software, Versicherungen, Ausstattung und andere Geschäftskosten müssen im Stundensatz gedeckt sein.
4. Direkten Vergleich mit dem Bruttostundenlohn eines Angestellten ziehen: Dieser Vergleich führt systematisch zu einer zu niedrigen Kalkulation.
5. Auslastungsgrad zu optimistisch einschätzen: Eine realistische Einschätzung der tatsächlich erzielbaren Auslastung ist für eine solide Kalkulation wichtig.

🔍 Sonderfälle

Auslastungsgrad: Nicht jeder Selbstständige erreicht eine volle Auslastung — bei geringerer Auslastung sollte der Stundensatz entsprechend höher kalkuliert werden.

Marktpreis-Anpassung: Der kalkulierte Mindest-Stundensatz sollte immer auch gegen marktübliche Preise in der jeweiligen Branche abgeglichen werden.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Standard-Kalkulationsmethoden für Selbstständige

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?

Formel: Stundensatz = (Gewünschtes Nettoeinkommen ÷ (1 − Steuersatz) + Betriebskosten) ÷ Fakturierbare Jahresstunden. Fakturierbare Stunden = Arbeitstage × Stunden/Tag × (1 − Ausfallquote). Wichtig: Ausfallzeiten für Akquise, Urlaub, Weiterbildung einrechnen — ca. 25–35% der Zeit ist nicht fakturierbar.

Warum reichen 40 €/Stunde für Freelancer oft nicht?

Bei 40 €/Stunde und 1.320 Jahresstunden: 52.800 € Umsatz. Davon: 38% Steuern + KV = 20.064 €, 8.000 € Betriebskosten → Netto nur 24.736 €/Jahr. Das entspricht ca. 2.060 €/Monat netto — zu wenig für die meisten. Und: Altersvorsorge ist noch nicht eingerechnet!

Was sind typische Betriebskosten für Freelancer?

Software: Buchhaltung (DATEV, Lexoffice: 200–600 €/Jahr), Adobe, Microsoft etc. Buchhaltung/Steuerberater: 1.000–3.000 €/Jahr. Versicherungen: Berufshaftpflicht 200–800 €, BU 100–500 €/Monat. Weiterbildung: 1.000–3.000 €/Jahr. Equipment: Laptop-Abschreibung, Kamera etc. Büro: Homeoffice oder Coworking.

Wie finde ich heraus was der Markt zahlt?

Branchenverbände (VGSD, FKD, Bundesverband Freier Berufe). Freelancer-Plattformen (Upwork, Freelance.de, Gulp) zeigen Marktpreise. Netzwerk-Gespräche mit Kollegen. Xing/LinkedIn: Stundensätze in Job-Inseraten. Faustformel: Stundensatz ≈ Jahresgehalt eines Festangestellten ÷ 1.000.

Warum reicht es nicht, einfach meinen früheren Bruttostundenlohn als Angestellter anzusetzen?

Als Selbstständiger müssen Sie zusätzlich zum reinen Gehaltsanteil auch den vollen Sozialversicherungsbeitrag (den bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte trägt), alle Betriebskosten, sowie einen Puffer für nicht abrechenbare Zeiten wie Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit einkalkulieren. Der tatsächlich notwendige Stundensatz liegt daher meist deutlich über dem früheren Bruttostundenlohn als Angestellter.