Stundensatz-Rechner 2026
Kostendeckend kalkulieren
Foto: Cytonn Photography auf Unsplash
Der notwendige Stundensatz für Selbstständige und Freelancer muss neben dem gewünschten Nettoeinkommen auch alle Betriebskosten, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge sowie nicht abrechenbare Zeiten (Akquise, Verwaltung, Urlaub, Krankheit) berücksichtigen — eine reine Orientierung am angestellten Stundenlohn führt oft zu einer deutlichen Unterkalkulation.
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass alle Arbeitsstunden abrechenbar sind — in der Praxis sind oft nur 60-70% der Gesamtarbeitszeit tatsächlich fakturierbar, der Rest entfällt auf Akquise, Verwaltung und Weiterbildung.
Typisch: 5–6 Std./Tag (Rest für Akquise, Admin, Pausen)
Software, Buchhaltung, Versicherungen, Weiterbildung, Equipment
| Gewünschtes Nettoeinkommen | — |
| Steuer + Sozialabgaben | — |
| Benötigter Brutto-Gewinn | — |
| Betriebskosten | — |
| Benötigter Jahresumsatz | — |
| Fakturierbare Stunden/Jahr | — |
| Mindest-Stundensatz | — |
| Empfohlen (+20% Puffer) | — |
📊 Rechenbeispiel: 50.000 € Netto · 220 Tage · 6 Std./Tag · 8.000 € Kosten
Empfohlen mit 20% Puffer: 80 €/Std. Markt-Check: IT 80–150 €, Berater 90–200 €, Design 60–100 €.
Warum der Stundensatz höher sein muss als beim Angestellten
Selbstständige müssen zusätzlich zum reinen Gehalt die volle Sozialversicherung selbst tragen, Betriebskosten (Software, Ausstattung, Versicherungen) decken, und einen Puffer für nicht abrechenbare Zeiten (Urlaub, Krankheit, Akquise, Weiterbildung) einkalkulieren — ein direkter Vergleich mit dem Bruttostundenlohn eines Angestellten führt daher zu einer erheblichen Unterkalkulation.
Rechenbeispiel
Zielgehalt 4.000 €/Monat, Betriebskosten 500 €/Monat, 1.400 abrechenbare Jahresstunden: Jahresbedarf = (4.000+500) × 12 = 54.000 €. Stundensatz = 54.000 € ÷ 1.400 = ca. 38,60 € (zzgl. Steuern/Sozialabgaben-Puffer).
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Auslastungsgrad: Nicht jeder Selbstständige erreicht eine volle Auslastung — bei geringerer Auslastung sollte der Stundensatz entsprechend höher kalkuliert werden.
Marktpreis-Anpassung: Der kalkulierte Mindest-Stundensatz sollte immer auch gegen marktübliche Preise in der jeweiligen Branche abgeglichen werden.
🏛️ Zuständige Behörden
Standard-Kalkulationsmethoden für Selbstständige
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Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?
Formel: Stundensatz = (Gewünschtes Nettoeinkommen ÷ (1 − Steuersatz) + Betriebskosten) ÷ Fakturierbare Jahresstunden. Fakturierbare Stunden = Arbeitstage × Stunden/Tag × (1 − Ausfallquote). Wichtig: Ausfallzeiten für Akquise, Urlaub, Weiterbildung einrechnen — ca. 25–35% der Zeit ist nicht fakturierbar.
Warum reichen 40 €/Stunde für Freelancer oft nicht?
Bei 40 €/Stunde und 1.320 Jahresstunden: 52.800 € Umsatz. Davon: 38% Steuern + KV = 20.064 €, 8.000 € Betriebskosten → Netto nur 24.736 €/Jahr. Das entspricht ca. 2.060 €/Monat netto — zu wenig für die meisten. Und: Altersvorsorge ist noch nicht eingerechnet!
Was sind typische Betriebskosten für Freelancer?
Software: Buchhaltung (DATEV, Lexoffice: 200–600 €/Jahr), Adobe, Microsoft etc. Buchhaltung/Steuerberater: 1.000–3.000 €/Jahr. Versicherungen: Berufshaftpflicht 200–800 €, BU 100–500 €/Monat. Weiterbildung: 1.000–3.000 €/Jahr. Equipment: Laptop-Abschreibung, Kamera etc. Büro: Homeoffice oder Coworking.
Wie finde ich heraus was der Markt zahlt?
Branchenverbände (VGSD, FKD, Bundesverband Freier Berufe). Freelancer-Plattformen (Upwork, Freelance.de, Gulp) zeigen Marktpreise. Netzwerk-Gespräche mit Kollegen. Xing/LinkedIn: Stundensätze in Job-Inseraten. Faustformel: Stundensatz ≈ Jahresgehalt eines Festangestellten ÷ 1.000.
Warum reicht es nicht, einfach meinen früheren Bruttostundenlohn als Angestellter anzusetzen?
Als Selbstständiger müssen Sie zusätzlich zum reinen Gehaltsanteil auch den vollen Sozialversicherungsbeitrag (den bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte trägt), alle Betriebskosten, sowie einen Puffer für nicht abrechenbare Zeiten wie Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit einkalkulieren. Der tatsächlich notwendige Stundensatz liegt daher meist deutlich über dem früheren Bruttostundenlohn als Angestellter.