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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kleinunternehmer-Rechner 2026

§19 UStG Grenze prüfen

Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Ab 2025 gilt: Wer im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € erzielen wird, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Vorteil: Keine USt-Voranmeldungen, keine Vorsteuer-Verwaltung, einfachere Rechnungen. Nachteil: Keine Vorsteuer-Erstattung auf Betriebsausgaben, bei B2B-Kunden kann der fehlende Vorsteuerabzug ein Nachteil sein. Wer hauptsächlich an Privatpersonen verkauft, profitiert mehr — seine Preise sind günstiger als die der Konkurrenz mit MwSt.

Wichtig: Die Grenze gilt für den Netto-Umsatz (ohne USt). Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, muss ab dem nächsten Jahr USt berechnen — und das sofort dem Finanzamt melden. Bei Neugrundung: Erste zwei Jahre immer monatliche Voranmeldung (sofern nicht Kleinunternehmer).

📋 Rechtliche Grundlage: §19 UStG (Kleinunternehmerregelung), ab 01.01.2025 neue Grenzen. Vorjahreslimit: 25.000 € (netto). Laufendes Jahr: 100.000 € (netto). Bei Überschreitung: §19 Abs.4 UStG — Wechsel zur Regelbesteuerung ab nächstem Jahr. EU-Kleinunternehmerrichtlinie 2020/285/EU (ab 2025 umgesetzt).
Monate
Status
Verbleibender Spielraum
Umsatz / Monat möglich
Achtung-Grenze
Vorjahresumsatz
Grenze Vorjahr25.000 €
Erwarteter Jahresumsatz
Grenze laufendes Jahr100.000 €
Umsatz bisher
Verbleibender Spielraum
Kleinunternehmer-Status
Ab 2025 neue Regelung (§19 UStG): Vorjahreslimit 25.000 € (vorher 22.000 €) · Laufendes Jahr Limit 100.000 € (vorher 50.000 €). Bei Überschreitung sofort Finanzamt informieren und ab nächstem Jahr USt erheben. Die neue EU-weit harmonisierte Kleinunternehmerregelung gilt ab 01.01.2025.

📊 Rechenbeispiel: Vorjahr 20.000 € · Laufendes Jahr erwartet 24.000 €

Vorjahresumsatz
20.000 € (unter 25.000 €)
Laufendes Jahr erwartet
24.000 € (unter 100.000 €)
Status
✅ Kleinunternehmer möglich
Spielraum Vorjahr
5.000 € bis Grenze
Spielraum laufend
76.000 € bis Grenze
Empfehlung
Kleinunternehmerregelung nutzen

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Häufige Fragen

Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung 2025?

Ab 01.01.2025: Neue Grenzen nach EU-Harmonisierung. Vorjahresumsatz: 25.000 € (vorher 22.000 €). Laufendes Jahr: 100.000 € (vorher 50.000 €). Außerdem neu: EU-weite Kleinunternehmerregelung möglich — in anderen EU-Ländern bis zu max. 100.000 € ebenfalls als Kleinunternehmer auftreten.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Vorteilhaft wenn: Hauptsächlich Privatkunden (keine Vorsteuerabzug-Möglichkeit), geringes Investitionsvolumen (kein Vorsteuererstattungsinteresse), niedrige Umsätze, einfache Buchführung gewünscht. Nicht vorteilhaft wenn: Hauptsächlich B2B-Kunden (die wollen Vorsteuerabzug), hohe eigene Betriebsausgaben mit MwSt.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja — ein freiwilliger Verzicht (Option zur Regelbesteuerung) ist möglich und bindet für 5 Jahre. Sinnvoll wenn: Man große Investitionen plant (Vorsteuer zurückbekommen), hauptsächlich B2B-Kunden hat, oder wegen Seriosität USt ausweisen möchte. Formloser Antrag beim Finanzamt genügt.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Sofort Finanzamt informieren. Ab dem Folgejahr: Umsatzsteuer erheben und Voranmeldungen einreichen. Rückwirkende Nachversteuerung im laufenden Jahr ist nicht vorgesehen — aber ab Überschreitung der Jahresgrenze (100.000 €) sofortige Steuerpflicht. Wichtig: Alle Rechnungen ab dann mit USt!