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📅 Aktualisiert: August 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026

8% oder 9% berechnen

Unterlagen zur Kirchensteuerberechnung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern der evangelischen und katholischen Kirche (sowie einiger weiterer Religionsgemeinschaften) zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben. Sie beträgt 9% der Lohnsteuer in den meisten Bundesländern, in Bayern und Baden-Württemberg nur 8%.

Die Kirchensteuer wird automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, basierend auf der bei der Meldebehörde hinterlegten Konfession. Sie mindert als Sonderausgabe die Einkommensteuer und kann bei der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden.

📋 Rechtliche Grundlage: Kirchensteuergesetze der Bundesländer, §51a EStG (Bemessungsgrundlage). Satz: 8% (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9% (übrige Bundesländer) der Lohn-/Einkommensteuer.
€/Jahr

Oder berechnen Sie zuerst Ihre Einkommensteuer mit dem ESt-Rechner.

Kirchensteuer / Jahr
Kirchensteuer / Monat
Ersparnis bei Austritt / Jahr
Amortisation Austrittsgebühr
Einkommensteuer / Jahr
Kirchensteuersatz
Kirchensteuer / Jahr
Kirchensteuer / Monat
Austrittskosten (ca.)30–60 €
Amortisation bei 45 € Gebühr
Kirchenaustritt: Am Amtsgericht oder Standesamt persönlich erklären (ca. 30–60 €, je nach Bundesland). In einigen Bundesländern auch online oder per Notar möglich. Wirksamkeit: Zum Ende des Monats nach der Erklärung. Ab dann keine Kirchensteuer mehr.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §51a EStG, landesrechtliche Kirchensteuergesetze
Was der Rechner berücksichtigt: Beide Kirchensteuersätze (8%/9%), Berechnung auf Basis der Lohnsteuer
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Kappung der Kirchensteuer bei sehr hohem Einkommen (in manchen Bistümern), Sonderregelungen einzelner Religionsgemeinschaften

📊 Rechenbeispiel: 8.000 € Lohnsteuer/Jahr · 9% Kirchensteuer

Lohnsteuer
8.000 €/Jahr
Kirchensteuersatz
9%
Kirchensteuer
720 €/Jahr
Kirchensteuer / Monat
60 €
Austrittskosten
ca. 45 €
Amortisation
< 1 Monat

Wie die Kirchensteuer berechnet wird

Bemessungsgrundlage ist nicht das Bruttogehalt, sondern die bereits berechnete Lohnsteuer. Bei 500 € Lohnsteuer und 9% Kirchensteuersatz ergeben sich 45 € Kirchensteuer monatlich. Als Sonderausgabe mindert dieser Betrag wiederum das zu versteuernde Einkommen bei der Jahressteuererklärung.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen

Auch auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) wird automatisch Kirchensteuer einbehalten, sofern die Konfession bei der Bank über das BZSt-Verfahren gemeldet ist — dies geschieht seit 2015 automatisch, kann aber durch einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern verhindert werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Kirchensteuer als Sonderausgabe vergessen: Die gezahlte Kirchensteuer mindert die Einkommensteuer — wer dies bei der Steuererklärung vergisst, zahlt unnötig mehr Steuer.
2. Bundesland-Unterschied übersehen: Bayern und Baden-Württemberg haben 8%, alle anderen Bundesländer 9% — bei einem Umzug ändert sich der Satz automatisch.
3. Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht bedenken: Seit 2015 wird auch auf Kapitalerträge automatisch Kirchensteuer abgeführt, sofern kein Sperrvermerk beim BZSt vorliegt.
4. Austrittsdatum falsch einschätzen: Die Kirchensteuerpflicht endet erst mit dem Monat nach dem offiziellen Austritt beim Standesamt/Amtsgericht, nicht sofort.
5. Wiedereintritt vergessen zu prüfen: Wer nach einem Austritt wieder eintreten möchte (z.B. für eine kirchliche Hochzeit), sollte die steuerlichen Konsequenzen vorher kennen.

🔍 Sonderfälle

Konfessionslos aber Ehepartner Kirchenmitglied: Bei der Zusammenveranlagung kann in bestimmten Fällen "besonderes Kirchgeld" anfallen, auch wenn ein Partner konfessionslos ist.

Kirchensteuer-Kappung: In einigen Bistümern wird die Kirchensteuer bei sehr hohem Einkommen auf einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens gedeckelt (Kappungsgrenze).

🏛️ Zuständige Behörden

Standesamt / Amtsgericht
Kirchenaustritt melden
Finanzamt
Kirchensteuer als Sonderausgabe
ELSTER Online →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§51a EStG – Bemessungsgrundlage Kirchensteuer

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

Kirchensteuer = Lohnsteuer/Einkommensteuer × 8% oder 9%. Bei 10.000 € Jahres-Einkommensteuer und 9% Kirchensteuer: 900 €/Jahr = 75 €/Monat. Die Kirchensteuer mindert die Einkommensteuer teilweise: Sie ist als Sonderausgabe absetzbar (§10 Abs.1 Nr.4 EStG), was die Nettolast auf ca. 50–70% des Brutto-Kirchensteuerbetrags senkt.

Kann ich Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja — als Sonderausgabe (§10 Abs.1 Nr.4 EStG) bis zu einem nicht festgelegten Betrag (kein Höchstbetrag). Effekt: Kirchensteuer senkt das zu versteuernde Einkommen → weniger Einkommensteuer. Bei 900 € KiSt und 35% Grenzsteuersatz: 900 × 35% = 315 € Steuerersparnis. Nettobelastung: 900 − 315 = 585 €/Jahr.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Erforderlich: Personalausweis, Gebühr ca. 30–60 €. Wirksamkeit: Ende des Monats der Erklärung. Online möglich in: Bayern, Hamburg, Thüringen und einigen weiteren Ländern (kirchenaustritt.de). Ab dem Wirksamkeitstag keine Kirchensteuer mehr.

Was ändert sich beim Kirchenaustritt sonst noch?

Keine kirchliche Bestattung, Trauung oder Taufe mehr als kirchliches Mitglied. Keine Anstellung in kirchlichen Einrichtungen (Kirche, Caritas, Diakonie) möglich — viele dieser Jobs setzen Kirchenmitgliedschaft voraus. Kein Stimmrecht bei kirchlichen Wahlen. Rückeintritt jederzeit möglich (dann wieder steuerpflichtig).

Wie lange nach dem Kirchenaustritt zahle ich noch Kirchensteuer?

Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel zum Ende des Monats, in dem der Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt wurde — je nach Bundesland kann eine kurze Nachwirkungsfrist von einem Monat gelten.