Kirchensteuer-Rechner 2026
8% oder 9% berechnen
Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 € und 9% Kirchensteuer ergibt das ca. 750–900 €/Jahr — je nach Steuerklasse und Grenzsteuersatz.
Wer aus der Kirche austritt, spart diese Steuer vollständig. Der Austritt kostet einmalig ca. 30–60 € Gebühr am Amtsgericht oder Standesamt — er amortisiert sich meist nach 2–4 Wochen. Der Austritt ist auch online in vielen Bundesländern möglich.
Wichtig: Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei Kapitalerträgen (Abgeltungssteuer) gilt ein niedrigerer Kirchensteuersatz — das Finanzamt berechnet automatisch die günstigere Variante. Der Soli wird nicht mehr für ~90% der Arbeitnehmer erhoben.
Oder berechnen Sie zuerst Ihre Einkommensteuer mit dem ESt-Rechner.
| Einkommensteuer / Jahr | — |
| Kirchensteuersatz | — |
| Kirchensteuer / Jahr | — |
| Kirchensteuer / Monat | — |
| Austrittskosten (ca.) | 30–60 € |
| Amortisation bei 45 € Gebühr | — |
📊 Rechenbeispiel: 8.000 € Lohnsteuer/Jahr · 9% Kirchensteuer
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Häufige Fragen
Wie viel Kirchensteuer zahle ich?
Kirchensteuer = Lohnsteuer/Einkommensteuer × 8% oder 9%. Bei 10.000 € Jahres-Einkommensteuer und 9% Kirchensteuer: 900 €/Jahr = 75 €/Monat. Die Kirchensteuer mindert die Einkommensteuer teilweise: Sie ist als Sonderausgabe absetzbar (§10 Abs.1 Nr.4 EStG), was die Nettolast auf ca. 50–70% des Brutto-Kirchensteuerbetrags senkt.
Kann ich Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja — als Sonderausgabe (§10 Abs.1 Nr.4 EStG) bis zu einem nicht festgelegten Betrag (kein Höchstbetrag). Effekt: Kirchensteuer senkt das zu versteuernde Einkommen → weniger Einkommensteuer. Bei 900 € KiSt und 35% Grenzsteuersatz: 900 × 35% = 315 € Steuerersparnis. Nettobelastung: 900 − 315 = 585 €/Jahr.
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Erforderlich: Personalausweis, Gebühr ca. 30–60 €. Wirksamkeit: Ende des Monats der Erklärung. Online möglich in: Bayern, Hamburg, Thüringen und einigen weiteren Ländern (kirchenaustritt.de). Ab dem Wirksamkeitstag keine Kirchensteuer mehr.
Was ändert sich beim Kirchenaustritt sonst noch?
Keine kirchliche Bestattung, Trauung oder Taufe mehr als kirchliches Mitglied. Keine Anstellung in kirchlichen Einrichtungen (Kirche, Caritas, Diakonie) möglich — viele dieser Jobs setzen Kirchenmitgliedschaft voraus. Kein Stimmrecht bei kirchlichen Wahlen. Rückeintritt jederzeit möglich (dann wieder steuerpflichtig).