Scheidungskosten-Rechner 2026
Anwalts- und Gerichtskosten
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen, die sich am sogenannten Verfahrenswert orientieren — dieser berechnet sich meist aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, zuzüglich Zuschlägen für Vermögen und den Versorgungsausgleich.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (beide Partner sind sich einig) reicht ein gemeinsamer Anwalt für einen Partner aus, der andere kann unvertreten bleiben — dies senkt die Gesamtkosten gegenüber einer streitigen Scheidung erheblich.
📊 Rechenbeispiel: 2.500 + 1.500 EUR Netto, einvernehmlich
Wie der Verfahrenswert berechnet wird
Grundlage ist meist das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, mindestens aber ein gesetzlicher Mindestwert. Der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert zusätzlich um 10% pro Rentenanwartschaft.
Rechenbeispiel
Gemeinsames Nettoeinkommen 4.000 €: Verfahrenswert = 3 × 4.000 € = 12.000 € (zzgl. Versorgungsausgleichs-Zuschlag). Bei diesem Verfahrenswert liegen die Gesamtkosten (Anwalt + Gericht) bei einer einvernehmlichen Scheidung meist bei ca. 1.500-2.500 €.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann eine staatliche Unterstützung der Scheidungskosten beantragt werden, ähnlich der Prozesskostenhilfe.
Streitige Scheidung: Bei Uneinigkeit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung entstehen zusätzliche Verfahrenskosten für diese separaten Streitpunkte.
🏛️ Zuständige Behörden
GNotKG, RVG
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Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Einfach, einvernehmlich: ca. 1.500-3.000 EUR. Strittig (2 Anwaelte): 3.000-10.000 EUR+. Abhaengig von Einkommen, Versorgungsausgleich, Immobilien. Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen moeglich.
Was ist der Verfahrenswert bei der Scheidung?
3 x gemeinsames Monatsnettoeinkommen (min. 3.000 EUR). Zusatz fuer Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. Basis fuer Gerichts- und Anwaltsgebuehren. Hoeher = teurer.
Brauche ich einen Anwalt fuer die Scheidung?
Mind. EIN Anwalt (fuer einvernehmliche Scheidung). Zwei Anwaelte wenn beide Seiten eigene Interessen vertreten. Online-Scheidung: Moeglich, ein Anwalt reicht trotzdem. Anwalt kann nicht beide Seiten vertreten.
Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
Bei Einkommen unter ca. 1.250 EUR: PKH moeglich. Staat uebernimmt Kosten teilweise/ganz. Antrag beim Familiengericht. Voraussetzung: Hinreichende Erfolgsaussicht der Scheidung (meist gegeben nach 1 Jahr Trennung).
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung typischerweise?
Bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert von 10.000-15.000 € liegen die Gesamtkosten (ein Anwalt plus Gerichtsgebühren) meist bei etwa 1.500-2.500 €. Diese Kosten steigen mit höherem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der Ehepartner sowie bei zusätzlichem Streit über Nebenpunkte wie Unterhalt oder Sorgerecht.