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📅 Aktualisiert: August 2026

Scheidungskosten-Rechner 2026

Anwalts- und Gerichtskosten

Unterlagen zur Berechnung der Scheidungskosten

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen, die sich am sogenannten Verfahrenswert orientieren — dieser berechnet sich meist aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, zuzüglich Zuschlägen für Vermögen und den Versorgungsausgleich.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung (beide Partner sind sich einig) reicht ein gemeinsamer Anwalt für einen Partner aus, der andere kann unvertreten bleiben — dies senkt die Gesamtkosten gegenüber einer streitigen Scheidung erheblich.

📋 Rechtliche Grundlage: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verfahrenswert: meist 3× monatliches Nettoeinkommen beider Partner.
EUR
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Verfahrenswert
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Gesamtkosten (ca.)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: GNotKG, RVG
Was der Rechner berücksichtigt: Verfahrenswert-basierte Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Zusätzliche Kosten bei streitigen Nebenverfahren (Unterhalt, Sorgerecht als eigene Verfahren), Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen

📊 Rechenbeispiel: 2.500 + 1.500 EUR Netto, einvernehmlich

Verfahrenswert
(2.500+1.500) x 3 = 12.000 EUR
Gerichtskosten
ca. 588 EUR
Anwaltskosten (1x)
ca. 1.200 EUR
Gesamt (ca.)
ca. 1.800 EUR
Mit Versorgungsausgleich
+ca. 500 EUR

Wie der Verfahrenswert berechnet wird

Grundlage ist meist das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, mindestens aber ein gesetzlicher Mindestwert. Der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert zusätzlich um 10% pro Rentenanwartschaft.

Rechenbeispiel

Gemeinsames Nettoeinkommen 4.000 €: Verfahrenswert = 3 × 4.000 € = 12.000 € (zzgl. Versorgungsausgleichs-Zuschlag). Bei diesem Verfahrenswert liegen die Gesamtkosten (Anwalt + Gericht) bei einer einvernehmlichen Scheidung meist bei ca. 1.500-2.500 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Einvernehmliche mit streitiger Scheidung kostenmäßig gleichsetzen: Eine einvernehmliche Scheidung ist durch nur einen benötigten Anwalt deutlich günstiger.
2. Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen nicht prüfen: Diese staatliche Unterstützung wird von vielen Berechtigten nicht in Anspruch genommen.
3. Versorgungsausgleich-Zuschlag beim Verfahrenswert vergessen: Dieser erhöht den Verfahrenswert und damit die Gesamtkosten spürbar.
4. Nebenverfahren als kostenfrei annehmen: Streitige Fragen zu Unterhalt oder Sorgerecht können als eigene Verfahren zusätzliche Kosten verursachen.
5. Beide Partner mit eigenem Anwalt bei Einvernehmen beauftragen: Bei echter Einvernehmlichkeit reicht ein gemeinsamer Anwalt für einen der beiden Partner.

🔍 Sonderfälle

Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann eine staatliche Unterstützung der Scheidungskosten beantragt werden, ähnlich der Prozesskostenhilfe.

Streitige Scheidung: Bei Uneinigkeit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung entstehen zusätzliche Verfahrenskosten für diese separaten Streitpunkte.

🏛️ Zuständige Behörden

Familiengericht
Zuständig für das Scheidungsverfahren
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
GNotKG, RVG

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Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Einfach, einvernehmlich: ca. 1.500-3.000 EUR. Strittig (2 Anwaelte): 3.000-10.000 EUR+. Abhaengig von Einkommen, Versorgungsausgleich, Immobilien. Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen moeglich.

Was ist der Verfahrenswert bei der Scheidung?

3 x gemeinsames Monatsnettoeinkommen (min. 3.000 EUR). Zusatz fuer Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. Basis fuer Gerichts- und Anwaltsgebuehren. Hoeher = teurer.

Brauche ich einen Anwalt fuer die Scheidung?

Mind. EIN Anwalt (fuer einvernehmliche Scheidung). Zwei Anwaelte wenn beide Seiten eigene Interessen vertreten. Online-Scheidung: Moeglich, ein Anwalt reicht trotzdem. Anwalt kann nicht beide Seiten vertreten.

Was ist Prozesskostenhilfe bei Scheidung?

Bei Einkommen unter ca. 1.250 EUR: PKH moeglich. Staat uebernimmt Kosten teilweise/ganz. Antrag beim Familiengericht. Voraussetzung: Hinreichende Erfolgsaussicht der Scheidung (meist gegeben nach 1 Jahr Trennung).

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung typischerweise?

Bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert von 10.000-15.000 € liegen die Gesamtkosten (ein Anwalt plus Gerichtsgebühren) meist bei etwa 1.500-2.500 €. Diese Kosten steigen mit höherem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der Ehepartner sowie bei zusätzlichem Streit über Nebenpunkte wie Unterhalt oder Sorgerecht.