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📅 Aktualisiert: August 2026

Ehegattenunterhalt-Rechner 2026

Trennungsunterhalt berechnen

Unterlagen zur Berechnung des Ehegattenunterhalts

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Der Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner während der Trennungszeit (vor der Scheidung) zu — er beträgt üblicherweise 3/7 der Einkommensdifferenz beider Partner nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen.

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt folgen — dieser unterliegt strengeren Voraussetzungen als der Trennungsunterhalt und ist zeitlich meist stärker begrenzt.

📋 Rechtliche Grundlage: §1361 BGB (Trennungsunterhalt). Berechnung: meist 3/7 der Einkommensdifferenz. Selbstbehalt: ca. 1.550 € (erwerbstätig).
EUR/Mon.
EUR/Mon.
Unterhaltsanspruch
Einkommensdifferenz
Einkommen Pflichtiger danach
Einkommen Berechtigter danach
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §1361 BGB, aktuelle Selbstbehaltsätze
Was der Rechner berücksichtigt: 3/7-Methode zur Berechnung der Einkommensdifferenz, Selbstbehalt-Berücksichtigung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Billigkeitsabwägungen, Erwerbsobliegenheit während der Trennungszeit, konkrete Einkommensbereinigung um Schulden

📊 Rechenbeispiel: 3.500 vs. 1.000 EUR Netto

Einkommensdifferenz
2.500 EUR
3/7 der Differenz
2.500 x 3/7 = 1.071 EUR
Unterhaltsanspruch
1.071 EUR/Mon.
Pflichtiger danach
3.500 - 1.071 = 2.429 EUR
Berechtigter danach
1.000 + 1.071 = 2.071 EUR

Die 3/7-Methode im Detail

Bei zwei erwerbstätigen Ehepartnern wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt, davon stehen dem finanziell schwächeren Partner 3/7 als Unterhalt zu — dies soll einen fairen Ausgleich schaffen, ohne dass der Zahlende unter den eigenen Selbstbehalt fällt.

Rechenbeispiel

Partner A verdient 3.500 € netto, Partner B 1.500 € netto: Differenz = 2.000 €. Unterhalt = 3/7 × 2.000 € = ca. 857 € monatlich an Partner B.

⚠️ Häufige Fehler

1. Trennungsunterhalt mit nachehelichem Unterhalt verwechseln: Beide haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
2. Selbstbehalt des Zahlenden ignorieren: Der Unterhaltspflichtige muss immer einen Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt behalten.
3. Erwerbsobliegenheit falsch einschätzen: Diese entwickelt sich je nach Trennungsdauer und individuellen Umständen unterschiedlich.
4. Einkommensbereinigung vergessen: Berufsbedingte Aufwendungen und bestimmte Schulden können das unterhaltsrelevante Einkommen mindern.
5. Unterhaltsberechnung ohne rechtliche Beratung vornehmen: Bei komplexeren Fällen ist eine anwaltliche oder Beratung durch das Jugendamt empfehlenswert.

🔍 Sonderfälle

Erwerbsobliegenheit: Im ersten Trennungsjahr besteht meist noch keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme, danach kann diese je nach Situation entstehen.

Kinderbetreuung: Bei Betreuung gemeinsamer Kinder kann die Erwerbsobliegenheit entsprechend eingeschränkt sein.

🏛️ Zuständige Behörden

Familiengericht
Unterhaltsfestsetzung im Streitfall
Jugendamt
Kostenlose Beratung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§1361 BGB – Trennungsunterhalt

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich Ehegattenunterhalt?

3/7 der Differenz bereinigter Nettoeinkommen (Trennungsunterhalt). Nachehelich: Nur bei Bedueftigkeit (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter). Selbstbehalt Pflichtiger: 1.510 EUR/Mon. muss verbleiben.

Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?

Trennungsunterhalt: Bis rechtskraeftige Scheidung. Nachehelich: Befristet wenn keine dauerhaften Hinderungsgruende. Kinderbetreuung: Bis Kind 3 Jahre. Aufstockungsunterhalt: Bei Einkommensdifferenz. Spaetestens 3-5 Jahre begrenzt.

Was bedeutet bereinigtes Einkommen?

Bruttoeinkommen minus Steuern minus SV-Beitraege minus berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten, Gewerkschaft) minus 4% Altersvorsorge-Pauschale minus Kreditraten (wenn ehebedingt). Netto im Unterhaltsrecht.

Kann Unterhalt wegfallen?

Ja: Eigenes Einkommen ausreichend. Eigene Lebenspartnerschaft/Ehe. Haerte (Kurze Ehe, Berechtigter hat eigene Unterhaltspflichtverletzungen). Befristung durch Gericht. Trennungsunterhalt nicht kueundbar (automatisch Ende bei Scheidung).

Ab wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Der Anspruch entsteht mit der tatsächlichen Trennung der Ehepartner, unabhängig vom formellen Scheidungsverfahren. Er endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen in einen nachehelichen Unterhaltsanspruch übergehen.