Ehegattenunterhalt-Rechner 2026
Trennungsunterhalt berechnen
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Der Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner während der Trennungszeit (vor der Scheidung) zu — er beträgt üblicherweise 3/7 der Einkommensdifferenz beider Partner nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen.
Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt folgen — dieser unterliegt strengeren Voraussetzungen als der Trennungsunterhalt und ist zeitlich meist stärker begrenzt.
📊 Rechenbeispiel: 3.500 vs. 1.000 EUR Netto
Die 3/7-Methode im Detail
Bei zwei erwerbstätigen Ehepartnern wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt, davon stehen dem finanziell schwächeren Partner 3/7 als Unterhalt zu — dies soll einen fairen Ausgleich schaffen, ohne dass der Zahlende unter den eigenen Selbstbehalt fällt.
Rechenbeispiel
Partner A verdient 3.500 € netto, Partner B 1.500 € netto: Differenz = 2.000 €. Unterhalt = 3/7 × 2.000 € = ca. 857 € monatlich an Partner B.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Erwerbsobliegenheit: Im ersten Trennungsjahr besteht meist noch keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme, danach kann diese je nach Situation entstehen.
Kinderbetreuung: Bei Betreuung gemeinsamer Kinder kann die Erwerbsobliegenheit entsprechend eingeschränkt sein.
🏛️ Zuständige Behörden
§1361 BGB – Trennungsunterhalt
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Häufige Fragen
Wie berechnet sich Ehegattenunterhalt?
3/7 der Differenz bereinigter Nettoeinkommen (Trennungsunterhalt). Nachehelich: Nur bei Bedueftigkeit (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter). Selbstbehalt Pflichtiger: 1.510 EUR/Mon. muss verbleiben.
Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?
Trennungsunterhalt: Bis rechtskraeftige Scheidung. Nachehelich: Befristet wenn keine dauerhaften Hinderungsgruende. Kinderbetreuung: Bis Kind 3 Jahre. Aufstockungsunterhalt: Bei Einkommensdifferenz. Spaetestens 3-5 Jahre begrenzt.
Was bedeutet bereinigtes Einkommen?
Bruttoeinkommen minus Steuern minus SV-Beitraege minus berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten, Gewerkschaft) minus 4% Altersvorsorge-Pauschale minus Kreditraten (wenn ehebedingt). Netto im Unterhaltsrecht.
Kann Unterhalt wegfallen?
Ja: Eigenes Einkommen ausreichend. Eigene Lebenspartnerschaft/Ehe. Haerte (Kurze Ehe, Berechtigter hat eigene Unterhaltspflichtverletzungen). Befristung durch Gericht. Trennungsunterhalt nicht kueundbar (automatisch Ende bei Scheidung).
Ab wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Der Anspruch entsteht mit der tatsächlichen Trennung der Ehepartner, unabhängig vom formellen Scheidungsverfahren. Er endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen in einen nachehelichen Unterhaltsanspruch übergehen.