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📅 Aktualisiert: August 2026

Versorgungsausgleich-Rechner 2026

Rente bei Scheidung

Paar mittleren Alters bei der Vermögensaufteilung

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Der Versorgungsausgleich regelt die hälftige Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bei einer Scheidung — beide Ehepartner sollen von den gemeinsam erarbeiteten Alterssicherungsansprüchen gleichermaßen profitieren, unabhängig davon, wer während der Ehe erwerbstätig war.

Seit einer Reform gilt grundsätzlich das Prinzip der internen Teilung: Jede Rentenanwartschaft wird direkt beim jeweiligen Versorgungsträger hälftig geteilt, sodass beide Partner eigene, unabhängige Ansprüche erhalten.

📋 Rechtliche Grundlage: Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Prinzip: hälftige interne Teilung aller während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften.
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte
Jahre
Auszugleichende Punkte
Rentenanspruch P1 nach VA
Rentenanspruch P2 nach VA
Rentenänderung P1 / Mon.
Entgeltpunkte P1 (Ehezeit)
Entgeltpunkte P2 (Ehezeit)
Differenz
Ausgleichsbetrag (Hälfte der Diff.)
P1 nach VA
P2 nach VA
Rentenwert 2026: 39,32 €/Punkt39,32 €
Rentenänderung P1 / Mon.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: VersAusglG
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip der hälftigen internen Teilung, Ehezeitanteil-Berechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Externe Teilung als Ausnahmefall, individuelle Bagatellgrenzen, vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Detail

📊 Rechenbeispiel: P1: 12 EP · P2: 3 EP · 12 Jahre Ehe

EP-Differenz
12 − 3 = 9 Entgeltpunkte
Ausgleich (Hälfte)
4,5 EP
P1 nach VA
12 − 4,5 = 7,5 EP
P2 nach VA
3 + 4,5 = 7,5 EP
P1 Rentenminderung
4,5 × 39,32 = −177 €/Mon.
P2 Rentengewinn
+177 €/Mon.

Was genau ausgeglichen wird

Nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden ausgeglichen — die Ehezeit beginnt mit dem Ersten des Monats der Eheschließung und endet mit dem Ersten des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Ansprüche aus der Zeit davor oder danach bleiben unberührt.

Rechenbeispiel

Partner A hat während der Ehe Rentenanwartschaft von 900 € erworben, Partner B 300 €: Differenz 600 € wird hälftig geteilt — beide landen nach dem Ausgleich bei 600 € Anwartschaft (Partner A gibt 300 € ab, Partner B erhält 300 € dazu).

⚠️ Häufige Fehler

1. Gesamte Rentenanwartschaft statt nur Ehezeitanteil ausgleichen wollen: Nur die während der Ehe erworbenen Anwartschaften werden geteilt, nicht die gesamte Lebensanwartschaft.
2. Ausschluss ohne notarielle Form für gültig halten: Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung.
3. Bei kurzer Ehe automatischen Ausgleich erwarten: Unter 3 Jahren Ehedauer erfolgt der Ausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag.
4. Aktiendepots als vom Versorgungsausgleich erfasst ansehen: Reine Kapitalanlagen fallen unter den separaten Zugewinnausgleich, nicht den Versorgungsausgleich.
5. Auswirkung auf die eigene spätere Rente unterschätzen: Die Änderung wirkt sich dauerhaft und oft erst Jahrzehnte später im Rentenalter aus.

🔍 Sonderfälle

Ausschluss durch Ehevertrag: Der Versorgungsausgleich kann durch einen notariellen Ehevertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, unterliegt aber einer gerichtlichen Angemessenheitskontrolle.

Kurze Ehen: Bei Ehen unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag statt, nicht automatisch.

🏛️ Zuständige Behörden

Familiengericht
Durchführung des Versorgungsausgleichs
Deutsche Rentenversicherung
Auskünfte zu eigenen Anwartschaften
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzlich, betrieblich, privat) hälftig geteilt. Wer mehr verdient hat und mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt die Hälfte des Überschusses ab. Der ausgleichspflichtige Ehegatte verliert Rentenpunkte, der berechtigte gewinnt.

Gilt der Versorgungsausgleich auch für Betriebsrenten?

Ja — alle Altersversorgungen werden ausgeglichen: gesetzliche Rente (DRV), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Beamtenpension, Riester-Rente, berufsständische Versorgungswerke. Jeder Träger teilt die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften separat auf.

Kann man den Versorgungsausgleich umgehen?

Ausschluss oder Änderung ist möglich durch: Ehevertrag (vor der Ehe, notariell), Scheidungsfolgenvertrag (während des Scheidungsverfahrens). Voraussetzung: Beide Partner müssen zustimmen, es darf kein Ehegatte unangemessen benachteiligt werden. Familiengericht prüft Wirksamkeit.

Was passiert wenn der Ex-Partner stirbt?

Stirbt der Rentenempfänger nach dem Versorgungsausgleich vor oder kurz nach Rentenbeginn: Die übertragenen Rentenpunkte fallen zurück (Rückübertragung nach 36 Monaten Rentenbezug). Stirbt er später: Die Rentenpunkte bleiben beim Träger. Gegenüber Erbschaft: Versorgungsausgleich und Erbrecht sind unabhängig.

Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch einen notariellen Ehevertrag können Sie den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Dieser Ausschluss unterliegt jedoch einer gerichtlichen Angemessenheitskontrolle, insbesondere wenn dadurch ein Partner (etwa durch Kindererziehung) unangemessen benachteiligt würde.