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📅 Aktualisiert: August 2026

Kindesunterhalt-Rechner 2026

Düsseldorfer Tabelle

Familie plant den Kindesunterhalt

Foto: lucas Favre auf Unsplash

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhaltsbetrag anhand des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie des Alters des Kindes gestaffelt festlegt. Das hälftige Kindergeld wird dabei üblicherweise auf den Unterhaltsbetrag angerechnet.

Die Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen und drei Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17 Jahre) — mit steigendem Einkommen und höherem Alter des Kindes steigt der Unterhaltsbetrag entsprechend.

📋 Rechtliche Grundlage: Düsseldorfer Tabelle 2026, §1601 ff. BGB. Anrechnung: hälftiges Kindergeld wird vom Tabellenbetrag abgezogen.
€/Mon.

Nach Abzug berufsbedingter Kosten (5% pauschal), Kreditraten etc.

Tabellenunterhalt
Zahlbetrag (nach KG-Anrechnung)
Einkommensgruppe
Selbstbehalt
1.450 €/Mon.
Bereinigtes Nettoeinkommen
Einkommensgruppe
Altersstufe
Tabellenunterhalt
Kindergeld (259 €) Anrechnung ½
Zahlbetrag
Leistungsfähig? (über Selbstbehalt)
Düsseldorfer Tabelle 2026: Die Tabelle wird jährlich angepasst. Kindergeld 2026: 259 €/Kind. Anrechnung auf Unterhalt: ½ = 129,50 €. Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig): 1.450 €. Die Tabelle ist eine Richtlinie — Gerichte können abweichen.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Düsseldorfer Tabelle 2026, §1601 ff. BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Einkommensgruppen-Staffelung, Altersstufen, Kindergeldanrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Einkommensbereinigung um Schulden/berufsbedingte Aufwendungen, Mangelfallberechnung bei mehreren Kindern

📊 Rechenbeispiel: 2.500 € Netto · Kind 0–5 Jahre · 1 Kind

Nettoeinkommen
2.500 €
Einkommensgruppe
3
Tabellenunterhalt
569 €
KG-Anrechnung (½)
129,50 €
Zahlbetrag
439,50 €
Selbstbehalt
1.450 €

Wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert

Die Tabelle beginnt bei der niedrigsten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) mit einem Grundbetrag, der mit steigendem Einkommen in mehreren Stufen zunimmt. Für jede der drei Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17 Jahre) gibt es einen eigenen, höheren Betrag.

Rechenbeispiel

Unterhaltspflichtiger verdient 2.800 € netto, Kind 8 Jahre alt: Nach Tabelle ca. 502 € Grundbedarf, abzüglich hälftiges Kindergeld (127,50 €) = ca. 374,50 € tatsächlich zu zahlender Unterhalt.

⚠️ Häufige Fehler

1. Kindergeldanrechnung vergessen: Das hälftige Kindergeld wird immer vom Tabellenbetrag abgezogen — der reine Tabellenwert ist nicht der tatsächlich zu zahlende Betrag.
2. Altersstufen bei Geburtstag des Kindes nicht anpassen: Der Unterhaltsbetrag steigt automatisch mit dem Wechsel in eine höhere Altersstufe.
3. Selbstbehalt des Zahlenden ignorieren: Der Unterhaltspflichtige muss immer einen Mindestbetrag für sich selbst behalten.
4. Einkommensbereinigung nicht vornehmen: Bestimmte Schulden und berufsbedingte Aufwendungen können das unterhaltsrelevante Einkommen mindern.
5. Volljährigkeit als automatisches Ende des Unterhalts ansehen: Bei laufender Erstausbildung besteht meist weiterhin Anspruch, nur die Berechnung ändert sich.

🔍 Sonderfälle

Volljährige Kinder in Ausbildung: Auch nach der Volljährigkeit besteht bei laufender Erstausbildung meist weiterhin Unterhaltsanspruch, allerdings mit angepasster Berechnung (beide Elternteile anteilig).

Wechselmodell: Bei annähernd hälftiger Betreuung durch beide Elternteile gelten besondere, abweichende Berechnungsregeln.

🏛️ Zuständige Behörden

Jugendamt
Kostenlose Beratung und Beistandschaft
Familiengericht
Unterhaltsfestsetzung im Streitfall
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Düsseldorfer Tabelle
§1601 ff. BGB

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Tabellenunterhalt ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle: Zeile = Einkommensgruppe (nach bereinigtem Nettoeinkommen), Spalte = Altersstufe des Kindes. Das Kindergeld (259 €) wird zur Hälfte (129,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen — das ergibt den Zahlbetrag.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt (1.450 €/Mon. für Erwerbstätige, 1.200 € für nicht Erwerbstätige) ist das Minimum das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. Liegt das Einkommen unter dem Selbstbehalt: keine Unterhaltspflicht. Zwischen Selbstbehalt und voller Leistungsfähigkeit: anteiliger Unterhalt.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Nettoeinkommen − berufsbedingte Kosten (Pauschale 5%, mind. 50 €, max. 150 €) − Kreditraten für notwendige Verbindlichkeiten. Zum Beispiel: 3.000 € Netto − 150 € berufliche Kosten = 2.850 € bereinigtes Netto. Dieses dient als Basis für die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle.

Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) beantragen. Dann: Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung). Unterhaltsvorschuss: Das Jugendamt zahlt bis zu 268 €/Mon. für Kinder bis 18 Jahre wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt — holt sich das Geld später zurück.

Wird das komplette Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

Nein, nur die Hälfte des Kindergeldes wird vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen — die andere Hälfte wird bereits implizit dem betreuenden Elternteil zugerechnet, der das Kindergeld in der Regel tatsächlich erhält.