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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kindesunterhalt-Rechner 2026

Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle — die regelmäßig aktualisierte Richtlinie der Oberlandesgerichte. 2026 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis 6 Jahre 509 € monatlich (Altersstufe 1, Einkommensgruppe 1). Das Kindergeld (259 €) wird zur Hälfte angerechnet.

Die Unterhaltstabelle gliedert sich nach Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre) und nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen). Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt. Der Selbstbehalt (1.450 €/Mon. für Erwerbstätige) schützt den Unterhaltspflichtigen vor vollständiger Aufzehrung des Einkommens.

Wichtig: Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet — die Hälfte beim barunterhaltspflichtigen Elternteil, die andere Hälfte verbleibt beim betreuenden Elternteil. Bei mehreren Kindern wird der Unterhalt für jedes Kind separat berechnet, aber der Selbstbehalt erhöht sich nicht proportional.

📋 Rechtliche Grundlage: §§1601–1615 BGB (Unterhaltspflicht). Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf). Selbstbehalt: §1603 BGB. Kindergeldanrechnung: §1612b BGB (½ des Kindergelds). Mindestunterhalt: §1612a BGB i.V.m. MindUhV.
€/Mon.

Nach Abzug berufsbedingter Kosten (5% pauschal), Kreditraten etc.

Tabellenunterhalt
Zahlbetrag (nach KG-Anrechnung)
Einkommensgruppe
Selbstbehalt
1.450 €/Mon.
Bereinigtes Nettoeinkommen
Einkommensgruppe
Altersstufe
Tabellenunterhalt
Kindergeld (259 €) Anrechnung ½
Zahlbetrag
Leistungsfähig? (über Selbstbehalt)
Düsseldorfer Tabelle 2026: Die Tabelle wird jährlich angepasst. Kindergeld 2026: 259 €/Kind. Anrechnung auf Unterhalt: ½ = 129,50 €. Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig): 1.450 €. Die Tabelle ist eine Richtlinie — Gerichte können abweichen.

📊 Rechenbeispiel: 2.500 € Netto · Kind 0–5 Jahre · 1 Kind

Nettoeinkommen
2.500 €
Einkommensgruppe
3
Tabellenunterhalt
569 €
KG-Anrechnung (½)
129,50 €
Zahlbetrag
439,50 €
Selbstbehalt
1.450 €

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Häufige Fragen

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Tabellenunterhalt ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle: Zeile = Einkommensgruppe (nach bereinigtem Nettoeinkommen), Spalte = Altersstufe des Kindes. Das Kindergeld (259 €) wird zur Hälfte (129,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen — das ergibt den Zahlbetrag.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt (1.450 €/Mon. für Erwerbstätige, 1.200 € für nicht Erwerbstätige) ist das Minimum das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. Liegt das Einkommen unter dem Selbstbehalt: keine Unterhaltspflicht. Zwischen Selbstbehalt und voller Leistungsfähigkeit: anteiliger Unterhalt.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Nettoeinkommen − berufsbedingte Kosten (Pauschale 5%, mind. 50 €, max. 150 €) − Kreditraten für notwendige Verbindlichkeiten. Zum Beispiel: 3.000 € Netto − 150 € berufliche Kosten = 2.850 € bereinigtes Netto. Dieses dient als Basis für die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle.

Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) beantragen. Dann: Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung). Unterhaltsvorschuss: Das Jugendamt zahlt bis zu 268 €/Mon. für Kinder bis 18 Jahre wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt — holt sich das Geld später zurück.