Kindesunterhalt-Rechner 2026
Düsseldorfer Tabelle
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Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhaltsbetrag anhand des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie des Alters des Kindes gestaffelt festlegt. Das hälftige Kindergeld wird dabei üblicherweise auf den Unterhaltsbetrag angerechnet.
Die Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen und drei Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17 Jahre) — mit steigendem Einkommen und höherem Alter des Kindes steigt der Unterhaltsbetrag entsprechend.
Nach Abzug berufsbedingter Kosten (5% pauschal), Kreditraten etc.
| Bereinigtes Nettoeinkommen | — |
| Einkommensgruppe | — |
| Altersstufe | — |
| Tabellenunterhalt | — |
| Kindergeld (259 €) Anrechnung ½ | — |
| Zahlbetrag | — |
| Leistungsfähig? (über Selbstbehalt) | — |
📊 Rechenbeispiel: 2.500 € Netto · Kind 0–5 Jahre · 1 Kind
Wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert
Die Tabelle beginnt bei der niedrigsten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) mit einem Grundbetrag, der mit steigendem Einkommen in mehreren Stufen zunimmt. Für jede der drei Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17 Jahre) gibt es einen eigenen, höheren Betrag.
Rechenbeispiel
Unterhaltspflichtiger verdient 2.800 € netto, Kind 8 Jahre alt: Nach Tabelle ca. 502 € Grundbedarf, abzüglich hälftiges Kindergeld (127,50 €) = ca. 374,50 € tatsächlich zu zahlender Unterhalt.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Volljährige Kinder in Ausbildung: Auch nach der Volljährigkeit besteht bei laufender Erstausbildung meist weiterhin Unterhaltsanspruch, allerdings mit angepasster Berechnung (beide Elternteile anteilig).
Wechselmodell: Bei annähernd hälftiger Betreuung durch beide Elternteile gelten besondere, abweichende Berechnungsregeln.
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Häufige Fragen
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Tabellenunterhalt ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle: Zeile = Einkommensgruppe (nach bereinigtem Nettoeinkommen), Spalte = Altersstufe des Kindes. Das Kindergeld (259 €) wird zur Hälfte (129,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen — das ergibt den Zahlbetrag.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt (1.450 €/Mon. für Erwerbstätige, 1.200 € für nicht Erwerbstätige) ist das Minimum das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. Liegt das Einkommen unter dem Selbstbehalt: keine Unterhaltspflicht. Zwischen Selbstbehalt und voller Leistungsfähigkeit: anteiliger Unterhalt.
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Nettoeinkommen − berufsbedingte Kosten (Pauschale 5%, mind. 50 €, max. 150 €) − Kreditraten für notwendige Verbindlichkeiten. Zum Beispiel: 3.000 € Netto − 150 € berufliche Kosten = 2.850 € bereinigtes Netto. Dieses dient als Basis für die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle.
Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?
Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) beantragen. Dann: Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung). Unterhaltsvorschuss: Das Jugendamt zahlt bis zu 268 €/Mon. für Kinder bis 18 Jahre wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt — holt sich das Geld später zurück.
Wird das komplette Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?
Nein, nur die Hälfte des Kindergeldes wird vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen — die andere Hälfte wird bereits implizit dem betreuenden Elternteil zugerechnet, der das Kindergeld in der Regel tatsächlich erhält.