DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: August 2026

Kindergeld-Rechner 2026

Anspruch & Höhe berechnen

Elternhand hält die Hand eines Kleinkindes

Foto: bady abbas auf Unsplash

Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung von 255 € monatlich pro Kind (2026), unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.

Anders als der einkommensabhängige Kinderzuschlag steht Kindergeld allen Familien mit Wohnsitz in Deutschland gleichermaßen zu. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag günstiger wäre (Günstigerprüfung).

📋 Rechtliche Grundlage: §62–78 EStG (Kindergeld). Höhe 2026: 255 €/Kind/Monat, einheitlich unabhängig von der Kinderanzahl. Rückwirkend bis zu 6 Monate zahlbar.
€/Jahr
Kindergeld / Monat
Kindergeld / Jahr
Vorteil Kindergeld
Empfehlung
Anzahl Kinder
Kindergeld 2026 (259 €/Kind)
Kinderfreibetrag (9.312 €/Kind/Jahr)
Steuerersparnis Kinderfreibetrag
Kindergeld / Jahr
Vorteilhafter ist
Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch in der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Sie müssen nichts weiter tun — die bessere Variante wird automatisch angewandt. Kindergeld wird immer monatlich ausgezahlt, der Freibetrag ggf. am Jahresende verrechnet.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §62–78 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Einheitlicher Kindergeldsatz 2026, Altersgrenzen (18/25 Jahre), Anzahl der Kinder
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Günstigerprüfung mit Kinderfreibetrag im Detail, Auslandsbezug, Sonderregelungen bei Behinderung des Kindes

📊 Rechenbeispiel: 2 Kinder · zvE 60.000 € · verheiratet

Kindergeld
2 × 259 € = 518 €/Mon.
Kindergeld / Jahr
6.216 €
Kinderfreibetrag
2 × 9.312 € = 18.624 €
Steuerersparnis Freibetrag
ca. 4.656 €
Vorteil Kindergeld
6.216 € > 4.656 €
Empfehlung
Kindergeld günstiger

Kinderfreibetrag lohnt erst ab ca. 75.000 € zvE (Einzelveranlagung).

Bis wann besteht Anspruch?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schule, Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag. Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn (Übergangszeit) besteht der Anspruch für maximal 4 Monate weiter, auch ohne aktive Ausbildung.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag (der das zu versteuernde Einkommen mindert) günstiger wäre als das erhaltene Kindergeld. Bei höheren Einkommen kann der steuerliche Vorteil das Kindergeld übersteigen — die Differenz wird dann zusätzlich als Steuervorteil berücksichtigt.

⚠️ Häufige Fehler

1. Zu späte Antragstellung: Kindergeld wird nur bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt — ein später Antrag kann bereits verlorene Monate bedeuten.
2. Übergangszeit nicht genutzt: Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn besteht bis zu 4 Monate weiter Anspruch — viele beantragen dies nicht aktiv.
3. Änderungen nicht gemeldet: Auszug des Kindes, Einkommen über Freibetrag oder Ausbildungsende müssen der Familienkasse gemeldet werden — sonst drohen Rückforderungen.
4. Günstigerprüfung missverstehen: Viele denken, sie müssten das Kindergeld zurückzahlen bei der Günstigerprüfung — tatsächlich wird nur der zusätzliche Steuervorteil verrechnet.
5. Vollwaisen-Sonderregel unbekannt: Vollwaisen können das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen direkt selbst beantragen.

🔍 Sonderfälle

Getrennt lebende Eltern: Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt (Obhut-Elternteil).

Kinder im Ausland: Bei EU-Auslandsstudium besteht meist weiterhin Anspruch, bei Nicht-EU-Ländern gelten strengere Sonderregelungen.

🏛️ Zuständige Behörden

Familienkasse (Agentur für Arbeit)
Antragstellung und Auszahlung
Familienkasse →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§62-78 EStG – Kindergeld

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Kind und Monat — für das 1., 2., 3. und jedes weitere Kind gleich viel. Das Kindergeld gilt als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Seit 2023 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kinder in Ausbildung/Studium. Ausgezahlt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag automatisch. Darüber hinaus bis 25 Jahre wenn: Ausbildung oder Studium, Freiwilligendienst (FSJ, BFD), Übergangszeiten zwischen Ausbildungen (max. 4 Monate), Arbeitslosigkeit gemeldet (max. 3 Monate). Ab 2023: Eigenverdienst des Kindes spielt keine Rolle mehr.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag (9.312 €/Kind) lohnt sich wenn: Steuerersparnis aus dem Freibetrag > Kindergeld. Faustformel: Ab ca. 75.000 € zvE (Einzelveranlagung) oder 150.000 € (gemeinsame Veranlagung) lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr. Das Finanzamt prüft das automatisch — Sie müssen nichts tun.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Antrag beim zuständigen Amt für Familie der BA (Familienkasse) — online über das Familienportal des BMFSFJ oder per Formular. Benötigt: Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Immatrikulationsbescheinigung. Rückwirkend: Kann bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden.

Bekomme ich Kindergeld für ein volljähriges Kind in Ausbildung?

Ja, bis zum 25. Geburtstag, solange sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Bei einer zweiten Ausbildung gilt eine 20-Stunden-Grenze für parallele Erwerbstätigkeit.