Kindergeld-Rechner 2026
Anspruch & Höhe berechnen
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Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung von 255 € monatlich pro Kind (2026), unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.
Anders als der einkommensabhängige Kinderzuschlag steht Kindergeld allen Familien mit Wohnsitz in Deutschland gleichermaßen zu. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag günstiger wäre (Günstigerprüfung).
| Anzahl Kinder | — |
| Kindergeld 2026 (259 €/Kind) | — |
| Kinderfreibetrag (9.312 €/Kind/Jahr) | — |
| Steuerersparnis Kinderfreibetrag | — |
| Kindergeld / Jahr | — |
| Vorteilhafter ist | — |
📊 Rechenbeispiel: 2 Kinder · zvE 60.000 € · verheiratet
Kinderfreibetrag lohnt erst ab ca. 75.000 € zvE (Einzelveranlagung).
Bis wann besteht Anspruch?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schule, Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag. Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn (Übergangszeit) besteht der Anspruch für maximal 4 Monate weiter, auch ohne aktive Ausbildung.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag (der das zu versteuernde Einkommen mindert) günstiger wäre als das erhaltene Kindergeld. Bei höheren Einkommen kann der steuerliche Vorteil das Kindergeld übersteigen — die Differenz wird dann zusätzlich als Steuervorteil berücksichtigt.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Getrennt lebende Eltern: Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt (Obhut-Elternteil).
Kinder im Ausland: Bei EU-Auslandsstudium besteht meist weiterhin Anspruch, bei Nicht-EU-Ländern gelten strengere Sonderregelungen.
🏛️ Zuständige Behörden
§62-78 EStG – Kindergeld
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 € pro Kind und Monat — für das 1., 2., 3. und jedes weitere Kind gleich viel. Das Kindergeld gilt als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Seit 2023 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kinder in Ausbildung/Studium. Ausgezahlt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Bis zum 18. Geburtstag automatisch. Darüber hinaus bis 25 Jahre wenn: Ausbildung oder Studium, Freiwilligendienst (FSJ, BFD), Übergangszeiten zwischen Ausbildungen (max. 4 Monate), Arbeitslosigkeit gemeldet (max. 3 Monate). Ab 2023: Eigenverdienst des Kindes spielt keine Rolle mehr.
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag (9.312 €/Kind) lohnt sich wenn: Steuerersparnis aus dem Freibetrag > Kindergeld. Faustformel: Ab ca. 75.000 € zvE (Einzelveranlagung) oder 150.000 € (gemeinsame Veranlagung) lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr. Das Finanzamt prüft das automatisch — Sie müssen nichts tun.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Antrag beim zuständigen Amt für Familie der BA (Familienkasse) — online über das Familienportal des BMFSFJ oder per Formular. Benötigt: Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Immatrikulationsbescheinigung. Rückwirkend: Kann bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden.
Bekomme ich Kindergeld für ein volljähriges Kind in Ausbildung?
Ja, bis zum 25. Geburtstag, solange sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Bei einer zweiten Ausbildung gilt eine 20-Stunden-Grenze für parallele Erwerbstätigkeit.