DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: August 2026

Wohngeld-Rechner 2026

Wohngeld-Anspruch pruefen

Mietwohnung zur Wohngeldberechnung

Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht bereits andere Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen — die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und der tatsächlichen (bzw. maximal berücksichtigten) Miete ab.

Nach der Wohngeldreform wurde die Förderung deutlich ausgeweitet, sodass mehr Haushalte anspruchsberechtigt sind und die durchschnittliche Zuschusshöhe gestiegen ist — ein Antrag lohnt sich für viele Haushalte, die bisher keinen Anspruch vermutet hätten.

📋 Rechtliche Grundlage: Wohngeldgesetz (WoGG). Berechnung nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete (bis zu einer Mietobergrenze je nach Wohnort).
€/Mon.
€/Mon.
Wohngeld (gesch.)
Mietbelastung vorher
Mietbelastung danach
Anspruch-Einschaetzung
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Wohngeldgesetz (WoGG)
Was der Rechner berücksichtigt: Haushaltsgröße, Einkommen, Mietobergrenzen nach Mietstufe
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte regionale Mietstufen-Zuordnung im Detail, individuelle Einkommensbereinigung um Freibeträge

📊 Rechenbeispiel: 1 Person, 700 EUR Miete, 1.400 EUR Einkommen

Mietbelastung vorher
50%
Geschaetztes Wohngeld
ca. 250-350 EUR
Mietbelastung danach
ca. 25-32%
Empfehlung
Antrag stellen!
Bezahlt von
Bund und Land je 50%

Wer Wohngeld beantragen kann

Wohngeld richtet sich an Haushalte, deren Einkommen für die Miete nicht ausreicht, die aber gleichzeitig keinen Anspruch auf Bürgergeld haben (z.B. Rentner mit kleiner Rente, Geringverdiener, Auszubildende in bestimmten Konstellationen). Es wird als Zuschuss gezahlt, nicht als Darlehen.

Rechenbeispiel

2-Personen-Haushalt, geringes gemeinsames Einkommen, Miete 700 €: Je nach genauer Einkommenshöhe und Mietstufe der Region kann sich ein monatlicher Wohngeldzuschuss von mehreren hundert Euro ergeben.

⚠️ Häufige Fehler

1. Anspruch ohne Prüfung ausschließen: Nach der Wohngeldreform haben deutlich mehr Haushalte Anspruch als viele vermuten.
2. Wohngeld mit Bürgergeld verwechseln: Beide sind unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen — meist besteht nur Anspruch auf eine der beiden.
3. Mietobergrenze der eigenen Region nicht kennen: Diese variiert stark und beeinflusst die maximal berücksichtigte Miete bei der Berechnung.
4. Antrag bei Einkommensänderung nicht aktualisieren: Eine wesentliche Änderung der Einkommenssituation sollte der Wohngeldstelle gemeldet werden.
5. Heizkostenkomponente übersehen: Diese ist seit der Reform automatisch im Wohngeld enthalten und erhöht die Gesamtleistung.

🔍 Sonderfälle

Heizkostenkomponente: Seit einer Reform ist ein pauschaler Zuschlag für Heizkosten im Wohngeld enthalten, was die Gesamthöhe im Vergleich zu früher erhöht hat.

Mietstufen: Je nach Wohnort gelten unterschiedliche Mietobergrenzen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden — in teuren Großstädten sind diese höher als in ländlichen Gebieten.

🏛️ Zuständige Behörden

Wohngeldstelle (Gemeinde/Stadt)
Antragstellung und Beratung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Wohngeldgesetz (WoGG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wer bekommt Wohngeld?

Geringes Einkommen, keine ALG II/Buergergeld-Empfaenger. Mieter und Eigenheimbesitzer (als Lastenzuschuss). Einkommensgrenze ca. 1.400-2.500 EUR (je nach HH-Groesse). Antrag noetig.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Durchschnitt ca. 370 EUR/Mon. nach Reform 2023. Max. je nach Mietstufe und HH-Groesse ca. 600-900 EUR. Berechnung: Formel aus Einkommen, Miete, HH-Groesse.

Wohngeld oder Buergergeld?

Kein Anspruch auf beides gleichzeitig. Wohngeld: Fuer Erwerbstaetige mit geringem Einkommen. Buergergeld: Fuer Arbeitssuchende. Oft lohnt sich Wohngeld bei Niedrigeinkommen + Teilzeitarbeit.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Wohngeldstelle der Gemeinde/Stadt. Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Personalausweis. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Rueckwirkend ab Antragsmonat (nicht frueherer). Alle 1-2 Jahre neu beantragen.

Kann ich Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig beziehen?

Ja, Wohngeld und Kindergeld schließen sich nicht gegenseitig aus und können parallel bezogen werden. Das Kindergeld wird jedoch bei der Einkommensberechnung für das Wohngeld teilweise berücksichtigt, was die Höhe des Wohngeldanspruchs beeinflussen kann.