Bürgergeld-Rechner 2026
Anspruch & Regelbedarf
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Bürgergeld sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können — es setzt sich aus dem Regelsatz plus Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen.
Bei eigenem Erwerbseinkommen während des Bürgergeldbezugs gelten gestaffelte Freibeträge — ein Teil des selbst verdienten Geldes darf zusätzlich zum Bürgergeld behalten werden, um Arbeitsanreize zu erhalten.
| Regelbedarf | — |
| Kosten Unterkunft (KdU) | — |
| Gesamtbedarf | — |
| Erwerbseinkommen netto | — |
| Freibetrag (100 € + Staffel) | — |
| Anrechenbares Einkommen | — |
| Bürgergeld-Anspruch | — |
📊 Rechenbeispiel: 1 Person · 600 € Miete · 100 € Heizung · kein Einkommen
Freibeträge bei eigenem Einkommen
Von den ersten 100 € Erwerbseinkommen bleibt der volle Betrag anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Darüber hinaus bleiben gestaffelt weitere Prozentsätze anrechnungsfrei (z.B. 20% zwischen 100-1.000 €), was einen Anreiz schafft, trotz Bürgergeldbezug erwerbstätig zu bleiben oder zu werden.
Rechenbeispiel
Alleinstehend, angemessene Miete 500 €: Regelsatz (ca. 563 €) + Unterkunftskosten (500 €) = Gesamtanspruch ca. 1.063 € monatlich, sofern kein anrechenbares Einkommen vorhanden ist.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Karenzzeit: Im ersten Bürgergeldjahr wird Vermögen bis zu einer bestimmten Freigrenze nicht angerechnet, ebenso gelten in dieser Zeit großzügigere Wohnkostenregelungen.
Bedarfsgemeinschaft: Bei Paaren oder Familien wird der Bedarf gemeinsam berechnet, mit entsprechend angepassten Regelsätzen für jedes Haushaltsmitglied.
🏛️ Zuständige Behörden
SGB II
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Regelbedarfe 2026: Alleinstehend: 563 €/Mon. · Partner: je 506 € (1.012 € zusammen) · Kinder 0–5 J.: 357 € · Kinder 6–13 J.: 390 € · Kinder 14–17 J.: 471 € · Erwachsene Kinder bis 25 J. im Haushalt: 451 €. Plus: Kosten der Unterkunft und Heizung (tatsächliche Kosten, angemessen).
Was wird beim Bürgergeld angerechnet?
Angerechnet: Erwerbseinkommen (nach Freibeträgen), ALG I (voll), Kindergeld (voll), Unterhalt (nach Freibetrag), Vermögen über Freibetrag. Nicht angerechnet: Ehrenamt bis 250 €/Mon., Bildungsleistungen, erste 40.000 € Vermögen in Karenzzeit (2 Jahre), eigengenutztes Eigentum, angemessenes Auto.
Kann ich arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld bekommen?
Ja — das ist erwünscht! Freibeträge beim Hinzuverdienst: 100 € Grundfreibetrag. Darüber: 20% frei bis 520 €, 10% frei auf 520–1.000 €, 5% frei auf 1.000–1.200 €. Beispiel: 800 € Nettoeinkommen → Freibetrag ca. 148 € → 652 € werden angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld?
Bürgergeld (SGB II): Für Hilfebedürftige die arbeiten können aber nicht genug verdienen oder arbeitssuchend sind. Wohngeld: Für Haushalte die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen. Beide schließen sich gegenseitig aus — Jobcenter oder Wohngeldbehörde entscheidet was günstiger ist.
Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?
Die ersten 100 € Erwerbseinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei, darüber hinaus bleiben gestaffelt weitere Prozentsätze anrechnungsfrei (z.B. 20% des Einkommens zwischen 100 und 1.000 €). Diese Freibetragsstaffelung soll einen finanziellen Anreiz schaffen, trotz Bürgergeldbezug erwerbstätig zu sein oder zu werden.