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📅 Aktualisiert: August 2026

Bürgergeld-Rechner 2026

Anspruch & Regelbedarf

Unterlagen zur Bürgergeld-Berechnung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Bürgergeld sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können — es setzt sich aus dem Regelsatz plus Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen.

Bei eigenem Erwerbseinkommen während des Bürgergeldbezugs gelten gestaffelte Freibeträge — ein Teil des selbst verdienten Geldes darf zusätzlich zum Bürgergeld behalten werden, um Arbeitsanreize zu erhalten.

📋 Rechtliche Grundlage: SGB II. Regelsatz 2026: ca. 563 € für Alleinstehende (regelmäßig angepasst), zzgl. angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.
Bürgergeld-Anspruch
Regelbedarf
KdU (Unterkunft + Heizung)
Anrechenbares Einkommen
Regelbedarf
Kosten Unterkunft (KdU)
Gesamtbedarf
Erwerbseinkommen netto
Freibetrag (100 € + Staffel)
Anrechenbares Einkommen
Bürgergeld-Anspruch
Antrag: Beim Jobcenter der Gemeinde. Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Vermögens-Karenzzeit: Erste 2 Jahre bis 40.000 € geschützt. Eigenes Haus: dauerhaft geschützt. Weiteres Einkommen (Kindergeld etc.) wird angerechnet.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: SGB II
Was der Rechner berücksichtigt: Regelsatz nach Haushaltskonstellation, grundlegende Freibetragsstaffelung bei Erwerbseinkommen
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte regionale Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten, individuelle Vermögensprüfung im Detail

📊 Rechenbeispiel: 1 Person · 600 € Miete · 100 € Heizung · kein Einkommen

Regelbedarf
563 €
KdU
700 €
Gesamtbedarf
1.263 €
Einkommen angerechnet
0 €
Bürgergeld
1.263 €/Mon.
Inkl. Krankenversicherung
Automatisch GKV

Freibeträge bei eigenem Einkommen

Von den ersten 100 € Erwerbseinkommen bleibt der volle Betrag anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Darüber hinaus bleiben gestaffelt weitere Prozentsätze anrechnungsfrei (z.B. 20% zwischen 100-1.000 €), was einen Anreiz schafft, trotz Bürgergeldbezug erwerbstätig zu bleiben oder zu werden.

Rechenbeispiel

Alleinstehend, angemessene Miete 500 €: Regelsatz (ca. 563 €) + Unterkunftskosten (500 €) = Gesamtanspruch ca. 1.063 € monatlich, sofern kein anrechenbares Einkommen vorhanden ist.

⚠️ Häufige Fehler

1. Freibeträge bei Erwerbseinkommen nicht kennen: Viele wissen nicht, dass ein Teil des selbst verdienten Geldes zusätzlich zum Bürgergeld behalten werden darf.
2. Karenzzeit-Regelungen im ersten Jahr übersehen: In dieser Zeit gelten großzügigere Vermögens- und Wohnkostenregelungen.
3. Angemessenheitsgrenzen für Miete falsch einschätzen: Diese variieren stark je nach Wohnort und Haushaltsgröße.
4. Einkommensänderungen nicht rechtzeitig melden: Dies kann zu Überzahlungen und späteren Rückforderungen führen.
5. Bedarfsgemeinschaft bei Berechnung falsch zusammenstellen: Wer zur Bedarfsgemeinschaft zählt, beeinflusst die Gesamtberechnung erheblich.

🔍 Sonderfälle

Karenzzeit: Im ersten Bürgergeldjahr wird Vermögen bis zu einer bestimmten Freigrenze nicht angerechnet, ebenso gelten in dieser Zeit großzügigere Wohnkostenregelungen.

Bedarfsgemeinschaft: Bei Paaren oder Familien wird der Bedarf gemeinsam berechnet, mit entsprechend angepassten Regelsätzen für jedes Haushaltsmitglied.

🏛️ Zuständige Behörden

Jobcenter
Antragstellung und Beratung
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
SGB II

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Regelbedarfe 2026: Alleinstehend: 563 €/Mon. · Partner: je 506 € (1.012 € zusammen) · Kinder 0–5 J.: 357 € · Kinder 6–13 J.: 390 € · Kinder 14–17 J.: 471 € · Erwachsene Kinder bis 25 J. im Haushalt: 451 €. Plus: Kosten der Unterkunft und Heizung (tatsächliche Kosten, angemessen).

Was wird beim Bürgergeld angerechnet?

Angerechnet: Erwerbseinkommen (nach Freibeträgen), ALG I (voll), Kindergeld (voll), Unterhalt (nach Freibetrag), Vermögen über Freibetrag. Nicht angerechnet: Ehrenamt bis 250 €/Mon., Bildungsleistungen, erste 40.000 € Vermögen in Karenzzeit (2 Jahre), eigengenutztes Eigentum, angemessenes Auto.

Kann ich arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld bekommen?

Ja — das ist erwünscht! Freibeträge beim Hinzuverdienst: 100 € Grundfreibetrag. Darüber: 20% frei bis 520 €, 10% frei auf 520–1.000 €, 5% frei auf 1.000–1.200 €. Beispiel: 800 € Nettoeinkommen → Freibetrag ca. 148 € → 652 € werden angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld?

Bürgergeld (SGB II): Für Hilfebedürftige die arbeiten können aber nicht genug verdienen oder arbeitssuchend sind. Wohngeld: Für Haushalte die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen. Beide schließen sich gegenseitig aus — Jobcenter oder Wohngeldbehörde entscheidet was günstiger ist.

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?

Die ersten 100 € Erwerbseinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei, darüber hinaus bleiben gestaffelt weitere Prozentsätze anrechnungsfrei (z.B. 20% des Einkommens zwischen 100 und 1.000 €). Diese Freibetragsstaffelung soll einen finanziellen Anreiz schaffen, trotz Bürgergeldbezug erwerbstätig zu sein oder zu werden.