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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Elternzeit-Rechner 2026

Planung & Elterngeld

Die Elternzeit ermöglicht Eltern, nach der Geburt eines Kindes bis zu 3 Jahre vom Beruf freigestellt zu werden. Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmer, unabhängig von Beschäftigungsdauer oder Betriebsgröße. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz — der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

Das Elterngeld (nicht Elternzeit!) beträgt 65–67% des wegfallenden Nettoeinkommens für maximal 14 Monate (Basiselterngeld) oder 28 Monate (ElterngeldPlus). Die Elternzeit kann länger dauern als die Elterngeld-Bezugszeit — in den Monaten ohne Elterngeld gibt es kein Einkommen. Daher sollte die Planung sorgfältig erfolgen.

Seit 2024 kann der Arbeitgeber die Zustimmung zu Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber für Teilzeitarbeit nicht mehr ohne Weiteres verweigern. Bis zu 32 Stunden/Woche Teilzeit ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich — auch beim bisherigen Arbeitgeber.

📋 Rechtliche Grundlage: §§15–21 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Elternzeit: §15 BEEG (Anspruch 3 Jahre). Kündigungsschutz: §18 BEEG (ab Anmeldung bis Ende). Anmeldefrist: §16 BEEG (7 Wochen vor Beginn). Teilzeit in Elternzeit: §15 Abs.4 BEEG (bis 32 Std./Woche). Elterngeld: §§1–12 BEEG.
€/Mon.
Elterngeld / Monat
Elterngeld gesamt
Einkommensverlust / Monat
Monate ohne Einkommen
Nettoeinkommen vor Geburt
Elterngeld-Variante
Elterngeld / Monat
Elterngeld-Bezugsdauer
Geplante Elternzeit
Monate ohne Elterngeld
Einkommensverlust / Monat
Gesamter Einkommensverlust
Anmeldung: Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Elterngeld-Antrag: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — möglichst sofort nach der Geburt stellen (rückwirkend nur 3 Monate).

📊 Rechenbeispiel: 2.500 € Netto · 14 Monate Elternzeit · Basiselterngeld

Nettoeinkommen
2.500 €/Mon.
Elterngeld (65%)
1.625 €/Mon.
Bezugsdauer
14 Monate
Elterngeld gesamt
22.750 €
Einkommensverlust
875 €/Mon.
Gesamtverlust (14 Mon.)
12.250 €

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Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu 3 Jahre pro Kind — beide Elternteile zusammen oder einzeln. Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden: Sie kann in bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden (Übertragung auf spätere Jahre).

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit: Der gesetzliche Anspruch auf Freistellung vom Job (bis 3 Jahre, kein Einkommen). Elterngeld: Die staatliche Geldleistung während der Elternzeit (65% des Nettos, max. 14 oder 28 Monate). Elternzeit kann länger sein als Elterngeld-Bezug — in Monaten ohne Elterngeld gibt es kein staatliches Einkommen.

Kann mir der Arbeitgeber die Elternzeit verweigern?

Nein — Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der nicht abgelehnt werden kann. Der Arbeitgeber darf lediglich prüfen ob der beantragte Zeitraum betrieblich möglich ist (bei späteren Zeiträumen). Teilzeitarbeit während Elternzeit: Bei Betrieben über 15 Mitarbeitern nicht ablehnbar ohne dringende betriebliche Gründe.

Was passiert mit dem Rentenanspruch in der Elternzeit?

In der Elternzeit werden 3 Jahre Erziehungszeit als Rentenzeiten angerechnet — das entspricht ca. 3 × 0,73 Entgeltpunkten pro Kind = ca. 3,18 Rentenpunkten (2026: ca. 135 €/Mon. Rente). Diese Erziehungszeiten gelten unabhängig davon ob tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.