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📅 Aktualisiert: August 2026

Elternzeit-Rechner 2026

Dauer & Aufteilung

Eltern planen die Elternzeit

Foto: Andrew Neel auf Unsplash

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind, wobei ein Anteil von bis zu 24 Monaten auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann — dies ermöglicht flexible Planung, etwa für einen späteren Wiedereinstieg oder eine gestaffelte Nutzung.

Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz — der Arbeitgeber darf ab Beantragung bis zum Ende der Elternzeit nur in besonderen Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung kündigen.

📋 Rechtliche Grundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Anspruch: bis 3 Jahre pro Elternteil, davon bis 24 Monate übertragbar auf Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag.
Monate
Monate
Ende Elternzeit P1
Ende Elternzeit P2
Anmeldefrist P1
Elterngeld-Anspruch (ca.)
65-67% des Nettolohns, max. 1.800 EUR
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: BEEG §§15-21
Was der Rechner berücksichtigt: Grundlegende Elternzeit-Dauer und Aufteilungsmöglichkeiten zwischen den Eltern
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte Anmeldefristen im Detail, individuelle Sonderregelungen bei Mehrlingsgeburten

📊 Rechenbeispiel: Kind geb. 15.1.2026, P1: 12 Mon., P2: 2 Mon.

Elternzeit P1
15.2.2026 bis 14.2.2027
Elternzeit P2
2 Monate (frei waehlbar)
Anmeldefrist P1
4. Januar 2026 (7 Wochen vorher)
Max. gemeinsam
14 Monate Elterngeld
Elterngeld max.
1.800 EUR/Mon.

Aufteilung zwischen den Eltern

Beide Elternteile können Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen — die Gesamtdauer von bis zu 3 Jahren pro Elternteil kann individuell verteilt werden. Eine gleichzeitige Elternzeit beider Eltern ist ebenso möglich wie eine komplett getrennte Nutzung zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Anmeldefristen

Die Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, für den Zeitraum ab dem 3. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

⚠️ Häufige Fehler

1. Anmeldefristen verpassen: Eine verspätete Anmeldung kann den geplanten Beginn der Elternzeit verzögern.
2. Übertragbarkeit auf spätere Jahre nicht nutzen: Bis zu 24 Monate können flexibel auf die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag verschoben werden.
3. Kündigungsschutz-Beginn falsch einschätzen: Der besondere Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Beantragung, nicht erst mit dem tatsächlichen Beginn der Elternzeit.
4. Teilzeitmöglichkeiten während der Elternzeit übersehen: Bis zu 32 Wochenstunden Arbeit sind möglich, ohne den Elternzeitanspruch zu verlieren.
5. Elterngeld mit Elternzeit verwechseln: Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung, Elterngeld die finanzielle Leistung — beide sind unabhängig voneinander zu beantragen.

🔍 Sonderfälle

Elternzeit während der Elternzeit des Partners: Beide Elternteile können ihre jeweilige Elternzeit unabhängig voneinander planen, solange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Bis zu 32 Wochenstunden Teilzeitarbeit sind während der Elternzeit erlaubt, ohne den Anspruch zu gefährden.

🏛️ Zuständige Behörden

Arbeitgeber
Beantragung der Elternzeit
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Elternzeit?

Max. 3 Jahre pro Kind. Bis 3. Geburtstag: Alles verwenden. 1 Jahr kann auf Zeitraum 3.-8. Geburtstag verschoben werden. Beide Eltern koennen gleichzeitig oder abwechselnd. Keine Pflicht - kein Mindestzeitraum.

Wann muss ich Elternzeit anmelden?

7 Wochen vor geplantem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber. Fuer erstes und zweites Lebensjahr: 7 Wochen. Ab dem 3. Lebensjahr: 13 Wochen Vorlaufzeit. Fristversaeumnis: AG kann Elternzeit auf spaetere Zeit verschieben.

Kann ich waehrend der Elternzeit arbeiten?

Bis 32 Stunden/Woche (Teilzeit) erlaubt. Zustimmung des AG erforderlich. AG darf Ablehnen bei betrieblichen Gruenden. Elterngeld wird ab 32h/Woche stark reduziert.

Was passiert mit Urlaub in der Elternzeit?

AG kann Urlaub um 1/12 pro Elternzeit-Monat kuerzsen. Vorher genommener Urlaub: Uebertraegt. Nicht genommener Urlaub: Wird nach Ende Elternzeit gewaehrt. Verfaellt nicht einfach.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden Teilzeitarbeit sind während der Elternzeit erlaubt, entweder beim bisherigen Arbeitgeber oder unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem anderen Arbeitgeber. Dies ermöglicht einen gleitenden Übergang zurück in den Beruf, ohne den grundsätzlichen Elternzeitanspruch zu verlieren.