Mindestlohn-Rechner 2026
13,90 € prüfen & berechnen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland ohne Ausnahme — unabhängig von Branche, Herkunft oder Beschäftigungsform. Ausnahmen gelten nur für Praktikanten unter 3 Monaten und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung.
Die Mindestlohnkommission überprüft regelmäßig den Mindestlohn und empfiehlt Anpassungen. Für 2027 wird eine weitere Erhöhung erwartet. Im EU-Vergleich liegt Deutschland mit 13,90 € auf einem der vorderen Plätze — Luxemburg führt mit 15,72 €/Stunde.
Der Mindestlohn gilt für den tatsächlich geleisteten Stundenlohn — nicht für den vereinbarten Monatslohn. Bei einem Monatslohn von 2.000 € und 40 Stunden/Woche beträgt der effektive Stundenlohn 11,54 € — das wäre ein Verstoß gegen den Mindestlohn! Arbeitgeber die den Mindestlohn unterschreiten, riskieren Bußgelder bis 500.000 €.
| Mindestlohn 2026 | 13,90 €/Std. |
| Ihr Stundenlohn | — |
| Wochenstunden | — |
| Monatsstunden (× 4,33) | — |
| Mindest-Monatsgehalt | — |
| Ihr Monatsgehalt | — |
| Differenz | — |
📊 Rechenbeispiel: Stundenlohn 12,50 € · 40 Stunden/Woche
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Häufige Fragen
Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Ausnahmen: Praktikanten für Pflichtpraktika (Schule/Studium), freiwillige Praktika unter 3 Monaten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit, Berufsausbildende (Ausbildungsvergütung gilt stattdessen).
Wie hoch wird der Mindestlohn 2027?
Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Anpassung, der Gesetzgeber beschließt sie. Für 2027 wird eine Erhöhung auf ca. 14,50–15,00 € erwartet — konkrete Zahlen werden Ende 2026 bekannt gegeben. Die SPD fordert langfristig 15 €/Stunde, was die EU-Mindestlohnrichtlinie (60% des Medianlohns) ungefähr entspricht.
Was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Schritt 1: Arbeitgeber schriftlich auf Fehlbetrag hinweisen. Schritt 2: Wenn keine Reaktion — Anzeige beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erstatten. Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung. Wichtig: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB). Beweise sichern: Gehaltszettel, Stundenaufzeichnungen.
Welche Branchen zahlen mehr als den Mindestlohn?
Tariflich gebundene Branchen zahlen oft deutlich mehr: Metall/Elektro (IG Metall): ab 15–17 €/Std. · Bau (SOKA-Bau): ab 15,20 €/Std. (Mindestlohn Bau) · Pflege: ab 15,50 €/Std. · Gebäudereinigung: ab 14,50 €/Std. Branchenspezifische Mindestlöhne werden durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgelegt.