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📅 Aktualisiert: August 2026

Mindestlohn-Rechner 2026

13,90 € prüfen & berechnen

Arbeitnehmer prüft den gesetzlichen Mindestlohn

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Der gesetzliche Mindestlohn legt die unterste Grenze für die Stundenvergütung in Deutschland fest, von der nur in wenigen gesetzlich definierten Ausnahmefällen abgewichen werden darf (z.B. Auszubildende, Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten).

Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst — dieser Rechner ermittelt basierend auf der aktuellen Stundenzahl das resultierende Monats- oder Jahresgehalt bei exakter Mindestlohnvergütung.

📋 Rechtliche Grundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG). Anpassung durch die Mindestlohnkommission, meist alle 2 Jahre. Ausnahmen: Auszubildende, Pflichtpraktika, unter 18-Jährige ohne Ausbildung.
€/Std.
Std.
Mindestlohn 2026
13,90 €/Std.
Status
Mindestlohn-Monatsgehalt
bei diesen Stunden
Fehlbetrag / Monat
Mindestlohn 202613,90 €/Std.
Ihr Stundenlohn
Wochenstunden
Monatsstunden (× 4,33)
Mindest-Monatsgehalt
Ihr Monatsgehalt
Differenz
Kontrolle: Monatslohn ÷ Monatsstunden muss ≥ 13,90 € sein. Bei 2.000 € und 40 Std./Woche: 2.000 ÷ 173 = 11,56 € — Mindestlohn-Verstoß! Arbeitgeber können bei Verstößen mit bis zu 500.000 € Bußgeld belegt werden (§21 MiLoG).
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Mindestlohngesetz (MiLoG)
Was der Rechner berücksichtigt: Aktueller gesetzlicher Mindestlohn, Umrechnung auf Monats-/Jahresgehalt
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Tarifliche Mindestlöhne einzelner Branchen (können höher liegen), individuelle Ausnahmetatbestände im Detail

📊 Rechenbeispiel: Stundenlohn 12,50 € · 40 Stunden/Woche

Mindestlohn 2026
13,90 €/Std.
Ihr Stundenlohn
12,50 €/Std.
Differenz
−1,40 €/Std.
Fehlbetrag / Monat
ca. 242 €
Status
⚠️ UNTER Mindestlohn!
Lösung
Erhöhung auf 13,90 € fordern

Wer vom Mindestlohn ausgenommen ist

Auszubildende (eigene tarifliche/gesetzliche Regelungen), Pflichtpraktikanten im Rahmen von Schul-/Studienordnung, unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen.

Rechenbeispiel

Vollzeit, 40 Stunden/Woche, aktueller Mindestlohn: Bei 174 Stunden/Monat ergibt sich das monatliche Mindestgehalt aus Stundenzahl × aktuellem Mindestlohnsatz.

⚠️ Häufige Fehler

1. Ausnahmetatbestände falsch einschätzen: Nicht jeder junge Arbeitnehmer ist automatisch vom Mindestlohn ausgenommen — nur unter 18-Jährige ohne Berufsausbildung.
2. Branchenmindestlöhne übersehen: In manchen Branchen gelten höhere tarifliche Mindestlöhne als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
3. Unbezahlte Überstunden bei Mindestlohn-Jobs akzeptieren: Auch bei Mindestlohn muss jede gearbeitete Stunde entsprechend vergütet werden.
4. Verstöße nicht melden: Bei systematischer Unterschreitung des Mindestlohns besteht die Möglichkeit, dies beim Zoll zu melden.
5. Praktikums-Ausnahmen falsch anwenden: Nur echte Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildungsordnung sind von der Mindestlohnpflicht befreit, nicht freiwillige Praktika.

🔍 Sonderfälle

Branchenspezifische Mindestlöhne: In manchen Branchen (z.B. Bau, Pflege) gelten tarifliche Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können.

Verstöße melden: Bei Unterschreitung des Mindestlohns kann der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) informiert werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Meldung von Mindestlohnverstößen
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Mindestlohngesetz (MiLoG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?

Ausnahmen: Praktikanten für Pflichtpraktika (Schule/Studium), freiwillige Praktika unter 3 Monaten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit, Berufsausbildende (Ausbildungsvergütung gilt stattdessen).

Wie hoch wird der Mindestlohn 2027?

Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Anpassung, der Gesetzgeber beschließt sie. Für 2027 wird eine Erhöhung auf ca. 14,50–15,00 € erwartet — konkrete Zahlen werden Ende 2026 bekannt gegeben. Die SPD fordert langfristig 15 €/Stunde, was die EU-Mindestlohnrichtlinie (60% des Medianlohns) ungefähr entspricht.

Was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Schritt 1: Arbeitgeber schriftlich auf Fehlbetrag hinweisen. Schritt 2: Wenn keine Reaktion — Anzeige beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erstatten. Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung. Wichtig: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB). Beweise sichern: Gehaltszettel, Stundenaufzeichnungen.

Welche Branchen zahlen mehr als den Mindestlohn?

Tariflich gebundene Branchen zahlen oft deutlich mehr: Metall/Elektro (IG Metall): ab 15–17 €/Std. · Bau (SOKA-Bau): ab 15,20 €/Std. (Mindestlohn Bau) · Pflege: ab 15,50 €/Std. · Gebäudereinigung: ab 14,50 €/Std. Branchenspezifische Mindestlöhne werden durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgelegt.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber — sie haben denselben Anspruch auf den Mindestlohn pro Arbeitsstunde wie regulär Beschäftigte. Bei einer Verdienstgrenze von 556 € (2026) ergibt sich daraus automatisch eine maximale monatliche Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf, ohne die Minijob-Grenze zu verlassen.