Pendlerpauschale-Rechner 2026
Fahrtkosten absetzen
Foto: Coleman Glover auf Unsplash
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht es, die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen — unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel gilt ein pauschaler Satz pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.
Seit einer Reform gilt ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz von 38 Cent statt der regulären 30 Cent, um Pendler mit besonders langen Arbeitswegen stärker zu entlasten — dies gilt befristet bis Ende 2026.
Kürzeste Straßenverbindung laut Google Maps oder ähnlichem.
Typisch: 220–230 Tage abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.
| Entfernung | — |
| Arbeitstage | — |
| Pauschale (0,38 €/km) | 0,38 €/km (ab 1. km) |
| Pendlerpauschale gesamt | — |
| Sonstige Werbungskosten | — |
| WK gesamt | — |
| WK-Grundpauschale | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Betrag | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: 30 km · 220 Tage · 25% Grenzsteuersatz
Wie die Pendlerpauschale wirkt
Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel und den tatsächlichen Kosten angesetzt — nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählt, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.
Rechenbeispiel
25 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €/Tag. Weitere 5 km: 5 × 0,38 € = 1,90 €/Tag. Gesamt pro Tag: 7,90 €, für 220 Tage = 1.738 € jährlich als Werbungskosten absetzbar.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Homeoffice-Tage: An Tagen im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden, stattdessen ggf. die Homeoffice-Pauschale.
Öffentliche Verkehrsmittel mit höheren tatsächlichen Kosten: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können statt der Pauschale auch die tatsächlichen, höheren Kosten angesetzt werden, wenn diese die Pauschale übersteigen.
🏛️ Zuständige Behörden
§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
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Häufige Fragen
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?
Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer für alle Pendler. Früher: km 1–20 wurden mit nur 0,30 € angesetzt, ab km 21 mit 0,38 €. Jetzt gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Besonders Kurzpendler profitieren stark: Bei 10 km Entfernung war die Ersparnis früher nur 0,30 × 10, jetzt 0,38 × 10.
Gilt die Pauschale auch für ÖPNV-Nutzer?
Ja — aber ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Fahrtkosten (z.B. Jahresticket, Deutschland-Ticket) ansetzen, wenn diese höher als die Pendlerpauschale sind. Das Deutschland-Ticket kostet 58 €/Monat = 696 €/Jahr. Wer näher als 8 km am Arbeitsplatz wohnt, fährt mit der Pauschale besser.
Was ist der Jahreshöchstbetrag?
Bei Benutzung eines PKW: Kein absoluter Höchstbetrag (unbegrenzt). Bei ÖPNV-Nutzung für die Entfernung über 20 km: Kein Höchstbetrag. Bei tatsächlichen ÖPNV-Kosten als Alternative: Ebenfalls unbegrenzt. Der frühere Jahreshöchstbetrag von 4.500 € gilt nur wenn kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt wird.
Wie viele Tage kann ich ansetzen?
Nur die tatsächlichen Arbeitstage — nicht Urlaubs-, Kranken- oder Homeoffice-Tage (für Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale). Typisch: 220–230 Tage. Das Finanzamt akzeptiert eine Schätzung, prüft aber bei großen Abweichungen. Wer viel Homeoffice macht, kombiniert Pendlerpauschale (Bürotage) + Homeoffice-Pauschale (HO-Tage) optimal.
Gilt die Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften oder dem Fahrrad?
Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel — auch bei Fahrgemeinschaften, dem Fahrrad, oder zu Fuß zurückgelegten Strecken kann die volle Kilometerpauschale angesetzt werden, solange es sich um die tatsächlich zurückgelegte Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte handelt.