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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Fahrtkosten absetzen

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten abzusetzen. Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer — die frühere Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) entfällt komplett.

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch ÖPNV-Nutzer können sie ansetzen (oder alternativ die tatsächlichen Ticketkosten, wenn diese höher sind). Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale für die Tage geltend machen, an denen er selbst gefahren ist.

Steuerwirksam ist die Pendlerpauschale erst wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 €/Jahr übersteigt. Ein Pendler mit 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen kommt auf 2.508 € Pendlerpauschale — 1.278 € sind steuerwirksam.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs.1 Nr.4 EStG (Entfernungspauschale). Ab 2026 dauerhaft: 0,38 €/km ab 1. km. WK-Grundpauschale: §9a Satz 1 Nr.1a EStG: 1.230 €. Jahreshöchstbetrag für Fernpendler: 4.500 € (nur über 20 km). ÖPNV-Kosten alternativ absetzbar wenn höher.
km

Kürzeste Straßenverbindung laut Google Maps oder ähnlichem.

Tage

Typisch: 220–230 Tage abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.

€/Jahr
Pendlerpauschale / Jahr
Steuerersparnis / Jahr
Steuerwirksamer Betrag
Kosten pro Arbeitstag
Entfernung
Arbeitstage
Pauschale (0,38 €/km)0,38 €/km (ab 1. km)
Pendlerpauschale gesamt
Sonstige Werbungskosten
WK gesamt
WK-Grundpauschale1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis

📊 Rechenbeispiel: 30 km · 220 Tage · 25% Grenzsteuersatz

Entfernung
30 km (einfach)
Arbeitstage
220 Tage
Pendlerpauschale
30 × 0,38 × 220 = 2.508 €
WK-Pauschale
-1.230 €
Steuerwirksam
1.278 €
Steuerersparnis
319,50 €/Jahr

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Häufige Fragen

Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?

Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer für alle Pendler. Früher: km 1–20 wurden mit nur 0,30 € angesetzt, ab km 21 mit 0,38 €. Jetzt gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Besonders Kurzpendler profitieren stark: Bei 10 km Entfernung war die Ersparnis früher nur 0,30 × 10, jetzt 0,38 × 10.

Gilt die Pauschale auch für ÖPNV-Nutzer?

Ja — aber ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Fahrtkosten (z.B. Jahresticket, Deutschland-Ticket) ansetzen, wenn diese höher als die Pendlerpauschale sind. Das Deutschland-Ticket kostet 58 €/Monat = 696 €/Jahr. Wer näher als 8 km am Arbeitsplatz wohnt, fährt mit der Pauschale besser.

Was ist der Jahreshöchstbetrag?

Bei Benutzung eines PKW: Kein absoluter Höchstbetrag (unbegrenzt). Bei ÖPNV-Nutzung für die Entfernung über 20 km: Kein Höchstbetrag. Bei tatsächlichen ÖPNV-Kosten als Alternative: Ebenfalls unbegrenzt. Der frühere Jahreshöchstbetrag von 4.500 € gilt nur wenn kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt wird.

Wie viele Tage kann ich ansetzen?

Nur die tatsächlichen Arbeitstage — nicht Urlaubs-, Kranken- oder Homeoffice-Tage (für Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale). Typisch: 220–230 Tage. Das Finanzamt akzeptiert eine Schätzung, prüft aber bei großen Abweichungen. Wer viel Homeoffice macht, kombiniert Pendlerpauschale (Bürotage) + Homeoffice-Pauschale (HO-Tage) optimal.