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📅 Aktualisiert: August 2026

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Fahrtkosten absetzen

Pendler auf dem Weg zur Arbeit

Foto: Coleman Glover auf Unsplash

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht es, die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen — unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel gilt ein pauschaler Satz pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.

Seit einer Reform gilt ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz von 38 Cent statt der regulären 30 Cent, um Pendler mit besonders langen Arbeitswegen stärker zu entlasten — dies gilt befristet bis Ende 2026.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Pauschale: 30 Cent/km (erste 20 km), 38 Cent/km (ab 21. km), befristet bis Ende 2026.
km

Kürzeste Straßenverbindung laut Google Maps oder ähnlichem.

Tage

Typisch: 220–230 Tage abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.

€/Jahr
Pendlerpauschale / Jahr
Steuerersparnis / Jahr
Steuerwirksamer Betrag
Kosten pro Arbeitstag
Entfernung
Arbeitstage
Pauschale (0,38 €/km)0,38 €/km (ab 1. km)
Pendlerpauschale gesamt
Sonstige Werbungskosten
WK gesamt
WK-Grundpauschale1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Gestaffelte Pauschale mit erhöhtem Satz ab dem 21. Kilometer
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Tatsächliche Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln (können bei höheren Kosten alternativ angesetzt werden), Homeoffice-Tage

📊 Rechenbeispiel: 30 km · 220 Tage · 25% Grenzsteuersatz

Entfernung
30 km (einfach)
Arbeitstage
220 Tage
Pendlerpauschale
30 × 0,38 × 220 = 2.508 €
WK-Pauschale
-1.230 €
Steuerwirksam
1.278 €
Steuerersparnis
319,50 €/Jahr

Wie die Pendlerpauschale wirkt

Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel und den tatsächlichen Kosten angesetzt — nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählt, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.

Rechenbeispiel

25 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €/Tag. Weitere 5 km: 5 × 0,38 € = 1,90 €/Tag. Gesamt pro Tag: 7,90 €, für 220 Tage = 1.738 € jährlich als Werbungskosten absetzbar.

⚠️ Häufige Fehler

1. Hin- und Rückweg doppelt ansetzen: Nur die einfache Entfernung zählt für die Berechnung, nicht die Gesamtstrecke von Hin- und Rückfahrt.
2. Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale mitzählen: An Tagen ohne tatsächliche Fahrt zur Arbeit kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden.
3. Erhöhten Satz ab 21 km übersehen: Viele wissen nicht, dass ab dem 21. Kilometer ein höherer Satz von 38 Cent gilt.
4. Tatsächliche ÖPNV-Kosten trotz höherer Kosten nicht ansetzen: Bei sehr teuren Fahrkarten können die tatsächlichen Kosten günstiger sein als die reine Kilometerpauschale.
5. Werbungskostenpauschale mit Pendlerpauschale verwechseln: Die Pendlerpauschale wirkt sich erst aus, wenn die Gesamtwerbungskosten die allgemeine Pauschale von 1.230 € übersteigen.

🔍 Sonderfälle

Homeoffice-Tage: An Tagen im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden, stattdessen ggf. die Homeoffice-Pauschale.

Öffentliche Verkehrsmittel mit höheren tatsächlichen Kosten: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können statt der Pauschale auch die tatsächlichen, höheren Kosten angesetzt werden, wenn diese die Pauschale übersteigen.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Geltendmachung in der Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?

Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer für alle Pendler. Früher: km 1–20 wurden mit nur 0,30 € angesetzt, ab km 21 mit 0,38 €. Jetzt gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Besonders Kurzpendler profitieren stark: Bei 10 km Entfernung war die Ersparnis früher nur 0,30 × 10, jetzt 0,38 × 10.

Gilt die Pauschale auch für ÖPNV-Nutzer?

Ja — aber ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Fahrtkosten (z.B. Jahresticket, Deutschland-Ticket) ansetzen, wenn diese höher als die Pendlerpauschale sind. Das Deutschland-Ticket kostet 58 €/Monat = 696 €/Jahr. Wer näher als 8 km am Arbeitsplatz wohnt, fährt mit der Pauschale besser.

Was ist der Jahreshöchstbetrag?

Bei Benutzung eines PKW: Kein absoluter Höchstbetrag (unbegrenzt). Bei ÖPNV-Nutzung für die Entfernung über 20 km: Kein Höchstbetrag. Bei tatsächlichen ÖPNV-Kosten als Alternative: Ebenfalls unbegrenzt. Der frühere Jahreshöchstbetrag von 4.500 € gilt nur wenn kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt wird.

Wie viele Tage kann ich ansetzen?

Nur die tatsächlichen Arbeitstage — nicht Urlaubs-, Kranken- oder Homeoffice-Tage (für Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale). Typisch: 220–230 Tage. Das Finanzamt akzeptiert eine Schätzung, prüft aber bei großen Abweichungen. Wer viel Homeoffice macht, kombiniert Pendlerpauschale (Bürotage) + Homeoffice-Pauschale (HO-Tage) optimal.

Gilt die Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften oder dem Fahrrad?

Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel — auch bei Fahrgemeinschaften, dem Fahrrad, oder zu Fuß zurückgelegten Strecken kann die volle Kilometerpauschale angesetzt werden, solange es sich um die tatsächlich zurückgelegte Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte handelt.