Pendlerpauschale-Rechner 2026
Fahrtkosten absetzen
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten abzusetzen. Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer — die frühere Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) entfällt komplett.
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch ÖPNV-Nutzer können sie ansetzen (oder alternativ die tatsächlichen Ticketkosten, wenn diese höher sind). Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale für die Tage geltend machen, an denen er selbst gefahren ist.
Steuerwirksam ist die Pendlerpauschale erst wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 €/Jahr übersteigt. Ein Pendler mit 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen kommt auf 2.508 € Pendlerpauschale — 1.278 € sind steuerwirksam.
Kürzeste Straßenverbindung laut Google Maps oder ähnlichem.
Typisch: 220–230 Tage abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.
| Entfernung | — |
| Arbeitstage | — |
| Pauschale (0,38 €/km) | 0,38 €/km (ab 1. km) |
| Pendlerpauschale gesamt | — |
| Sonstige Werbungskosten | — |
| WK gesamt | — |
| WK-Grundpauschale | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Betrag | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: 30 km · 220 Tage · 25% Grenzsteuersatz
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Häufige Fragen
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale 2026?
Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer für alle Pendler. Früher: km 1–20 wurden mit nur 0,30 € angesetzt, ab km 21 mit 0,38 €. Jetzt gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Besonders Kurzpendler profitieren stark: Bei 10 km Entfernung war die Ersparnis früher nur 0,30 × 10, jetzt 0,38 × 10.
Gilt die Pauschale auch für ÖPNV-Nutzer?
Ja — aber ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Fahrtkosten (z.B. Jahresticket, Deutschland-Ticket) ansetzen, wenn diese höher als die Pendlerpauschale sind. Das Deutschland-Ticket kostet 58 €/Monat = 696 €/Jahr. Wer näher als 8 km am Arbeitsplatz wohnt, fährt mit der Pauschale besser.
Was ist der Jahreshöchstbetrag?
Bei Benutzung eines PKW: Kein absoluter Höchstbetrag (unbegrenzt). Bei ÖPNV-Nutzung für die Entfernung über 20 km: Kein Höchstbetrag. Bei tatsächlichen ÖPNV-Kosten als Alternative: Ebenfalls unbegrenzt. Der frühere Jahreshöchstbetrag von 4.500 € gilt nur wenn kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt wird.
Wie viele Tage kann ich ansetzen?
Nur die tatsächlichen Arbeitstage — nicht Urlaubs-, Kranken- oder Homeoffice-Tage (für Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale). Typisch: 220–230 Tage. Das Finanzamt akzeptiert eine Schätzung, prüft aber bei großen Abweichungen. Wer viel Homeoffice macht, kombiniert Pendlerpauschale (Bürotage) + Homeoffice-Pauschale (HO-Tage) optimal.