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📅 Aktualisiert: August 2026

Werbungskosten-Rechner 2026

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Unterlagen zur Berechnung der Werbungskosten

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern — jeder Arbeitnehmer erhält automatisch die Werbungskostenpauschale (1.230 € für 2026) ohne Nachweis, höhere tatsächliche Kosten müssen einzeln belegt werden.

Zu den häufigsten Werbungskosten zählen die Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, sowie die Homeoffice-Pauschale — erst wenn die Summe aller Werbungskosten die Pauschale übersteigt, lohnt sich der Einzelnachweis.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 EStG. Werbungskostenpauschale 2026: 1.230 € (automatisch, ohne Nachweis). Höhere Kosten müssen einzeln nachgewiesen werden.
€/Jahr

km × 0,38 € × Arbeitstage. Rechner ↗ Pendlerpauschale

€/Jahr

Max. 1.260 € (210 Tage × 6 €)

€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
Werbungskosten gesamt
Steuerersparnis
Über WK-Pauschale (1.230 €)
Lohnt Steuererklärung?
Pendlerpauschale
Homeoffice-Pauschale
Arbeitsmittel
Fortbildung
Berufskleidung
Gewerkschaftsbeiträge
Sonstige
Gesamt
WK-Pauschale (automatisch)1.230 €
Steuerwirksamer Mehraufwand
Steuerersparnis
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Pauschale vs. Einzelnachweis-Vergleich, typische Werbungskostenarten
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderfälle (doppelte Haushaltsführung im Detail), exakte Abzugsfähigkeit einzelner Arbeitsmittel

📊 Rechenbeispiel: Typischer Pendler mit Homeoffice · 25% Steuersatz

Pendlerpauschale
1.500 €
Homeoffice
600 €
Arbeitsmittel
300 €
Gewerkschaft
150 €
WK gesamt
2.550 €
Steuerersparnis
330 € (25% × 1.320 €)

Typische Werbungskosten im Überblick

Pendlerpauschale für den Arbeitsweg, Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Computer, Werkzeug), Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren-Pauschale, sowie die Homeoffice-Pauschale zählen zu den häufigsten Werbungskostenarten.

Rechenbeispiel

Pendlerpauschale 1.500 € + Arbeitsmittel 300 € + Fortbildung 400 €: Gesamt = 2.200 €, übersteigt die Pauschale von 1.230 € — die tatsächlichen 2.200 € sollten in der Steuererklärung angesetzt werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Pauschale automatisch als Maximum ansehen: Bei höheren tatsächlichen Kosten lohnt sich immer der Einzelnachweis, da die Pauschale nur die Untergrenze darstellt.
2. Belege für Werbungskosten nicht sammeln: Ohne Nachweise können höhere tatsächliche Kosten nicht geltend gemacht werden.
3. Nur offensichtliche Kosten wie Fahrtkosten bedenken: Auch Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Fortbildungen zählen häufig zu übersehenen Werbungskosten.
4. Werbungskosten mit Sonderausgaben verwechseln: Beide sind unterschiedliche Kategorien im Steuerrecht mit unterschiedlichen Regelungen.
5. Geringfügige Einzelkosten als nicht lohnenswert abtun: Viele kleine Positionen können zusammen die Pauschale übersteigen.

🔍 Sonderfälle

Homeoffice-Pauschale: Diese kann zusätzlich zu anderen Werbungskosten wie der Pendlerpauschale (für die tatsächlichen Bürotage) geltend gemacht werden.

Doppelte Haushaltsführung: Bei beruflich bedingtem Zweitwohnsitz können erhebliche zusätzliche Werbungskosten entstehen (Miete, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand in der Anfangszeit).

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Geltendmachung in der Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§9 EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was zählt zu den Werbungskosten?

Alle beruflich veranlassten Aufwendungen: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (PC, Schreibtisch, Drucker, Fachliteratur), Fortbildungskosten, typische Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren (16 €/Jahr pauschal), Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten (nicht erstattet).

Ab wann lohnt sich die Steuererklärung für Werbungskosten?

Wenn Ihre Werbungskosten über 1.230 €/Jahr liegen — denn bis dahin setzt das Finanzamt die Pauschale automatisch an. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% und 500 € über der Pauschale: 125 € Steuerersparnis. Der durchschnittliche Arbeitnehmer mit Pendeln und Homeoffice kommt schnell auf 2.000–3.000 € WK.

Kann ich einen PC für die Arbeit absetzen?

Ja — zu 100% wenn er überwiegend beruflich genutzt wird (Nachweis empfohlen). Bis 952 € netto (1.133 € brutto): Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Über 952 €: Lineare Abschreibung über 3 Jahre (PC) oder länger. Bei gemischter Nutzung (50% privat, 50% beruflich): nur 50% absetzbar.

Was ist mit Homeoffice-Möbeln (Schreibtisch, Stuhl)?

Schreibtisch und Bürostuhl für das häusliche Arbeitszimmer sind absetzbar. Voraussetzung: Die Möbel stehen in einem anerkannten Arbeitszimmer oder werden ausschließlich beruflich genutzt. Wert bis 952 €: Sofortabzug. Über 952 €: Abschreibung über Nutzungsdauer. Ein hochwertiger Ergonomie-Stuhl (800 €) kann sofort abgesetzt werden.

Muss ich für alle Werbungskosten Belege sammeln?

Bis zur Höhe der Werbungskostenpauschale (1.230 € für 2026) ist dies nicht notwendig, da diese automatisch ohne Nachweis gewährt wird. Sobald Sie höhere tatsächliche Kosten geltend machen möchten, sollten Sie jedoch für alle relevanten Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.) Belege aufbewahren, um diese im Zweifel gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.