Werbungskosten-Rechner 2026
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Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen die Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen können. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 €/Jahr — nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt die Einzelauflistung.
Die größten Werbungskostenpositionen sind: Pendlerpauschale (0,38 €/km × Arbeitstage), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel (PC, Bürostuhl, Schreibtisch, Fachliteratur), Fortbildungskosten, Berufskleidung (nur typische Berufskleidung wie Uniform, Arbeitsschutzkleidung), Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren.
Wichtig: Private Kleidung die auch im Büro getragen wird, ist nicht absetzbar. Der Bürgerliche Anzug oder das Businesskostüm gelten als private Aufwendung — selbst wenn sie nur für die Arbeit gekauft wurden. Typische Berufskleidung (Ärztekittel, Sicherheitsschuhe, Uniform) ist dagegen voll absetzbar.
km × 0,38 € × Arbeitstage. Rechner ↗ Pendlerpauschale
Max. 1.260 € (210 Tage × 6 €)
| Pendlerpauschale | — |
| Homeoffice-Pauschale | — |
| Arbeitsmittel | — |
| Fortbildung | — |
| Berufskleidung | — |
| Gewerkschaftsbeiträge | — |
| Sonstige | — |
| Gesamt | — |
| WK-Pauschale (automatisch) | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Mehraufwand | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: Typischer Pendler mit Homeoffice · 25% Steuersatz
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Häufige Fragen
Was zählt zu den Werbungskosten?
Alle beruflich veranlassten Aufwendungen: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (PC, Schreibtisch, Drucker, Fachliteratur), Fortbildungskosten, typische Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren (16 €/Jahr pauschal), Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten (nicht erstattet).
Ab wann lohnt sich die Steuererklärung für Werbungskosten?
Wenn Ihre Werbungskosten über 1.230 €/Jahr liegen — denn bis dahin setzt das Finanzamt die Pauschale automatisch an. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% und 500 € über der Pauschale: 125 € Steuerersparnis. Der durchschnittliche Arbeitnehmer mit Pendeln und Homeoffice kommt schnell auf 2.000–3.000 € WK.
Kann ich einen PC für die Arbeit absetzen?
Ja — zu 100% wenn er überwiegend beruflich genutzt wird (Nachweis empfohlen). Bis 952 € netto (1.133 € brutto): Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Über 952 €: Lineare Abschreibung über 3 Jahre (PC) oder länger. Bei gemischter Nutzung (50% privat, 50% beruflich): nur 50% absetzbar.
Was ist mit Homeoffice-Möbeln (Schreibtisch, Stuhl)?
Schreibtisch und Bürostuhl für das häusliche Arbeitszimmer sind absetzbar. Voraussetzung: Die Möbel stehen in einem anerkannten Arbeitszimmer oder werden ausschließlich beruflich genutzt. Wert bis 952 €: Sofortabzug. Über 952 €: Abschreibung über Nutzungsdauer. Ein hochwertiger Ergonomie-Stuhl (800 €) kann sofort abgesetzt werden.