DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: Juni 2026

Werbungskosten-Rechner 2026

Alle Posten berechnen

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen die Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen können. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 €/Jahr — nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt die Einzelauflistung.

Die größten Werbungskostenpositionen sind: Pendlerpauschale (0,38 €/km × Arbeitstage), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel (PC, Bürostuhl, Schreibtisch, Fachliteratur), Fortbildungskosten, Berufskleidung (nur typische Berufskleidung wie Uniform, Arbeitsschutzkleidung), Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren.

Wichtig: Private Kleidung die auch im Büro getragen wird, ist nicht absetzbar. Der Bürgerliche Anzug oder das Businesskostüm gelten als private Aufwendung — selbst wenn sie nur für die Arbeit gekauft wurden. Typische Berufskleidung (Ärztekittel, Sicherheitsschuhe, Uniform) ist dagegen voll absetzbar.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 EStG (Werbungskosten). Arbeitnehmer-Pauschbetrag: §9a Satz 1 Nr.1a EStG: 1.230 €. Pendlerpauschale: §9 Abs.1 Nr.4 EStG. Homeoffice: §9 Abs.1 Nr.7 EStG. Arbeitsmittel bis 952 € netto: Sofortabzug (GWG). Über 952 €: AfA-Pflicht. Berufskleidung: §9 Abs.1 Nr.6 EStG (nur typische).
€/Jahr

km × 0,38 € × Arbeitstage. Rechner ↗ Pendlerpauschale

€/Jahr

Max. 1.260 € (210 Tage × 6 €)

€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
Werbungskosten gesamt
Steuerersparnis
Über WK-Pauschale (1.230 €)
Lohnt Steuererklärung?
Pendlerpauschale
Homeoffice-Pauschale
Arbeitsmittel
Fortbildung
Berufskleidung
Gewerkschaftsbeiträge
Sonstige
Gesamt
WK-Pauschale (automatisch)1.230 €
Steuerwirksamer Mehraufwand
Steuerersparnis

📊 Rechenbeispiel: Typischer Pendler mit Homeoffice · 25% Steuersatz

Pendlerpauschale
1.500 €
Homeoffice
600 €
Arbeitsmittel
300 €
Gewerkschaft
150 €
WK gesamt
2.550 €
Steuerersparnis
330 € (25% × 1.320 €)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was zählt zu den Werbungskosten?

Alle beruflich veranlassten Aufwendungen: Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (PC, Schreibtisch, Drucker, Fachliteratur), Fortbildungskosten, typische Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren (16 €/Jahr pauschal), Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten (nicht erstattet).

Ab wann lohnt sich die Steuererklärung für Werbungskosten?

Wenn Ihre Werbungskosten über 1.230 €/Jahr liegen — denn bis dahin setzt das Finanzamt die Pauschale automatisch an. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% und 500 € über der Pauschale: 125 € Steuerersparnis. Der durchschnittliche Arbeitnehmer mit Pendeln und Homeoffice kommt schnell auf 2.000–3.000 € WK.

Kann ich einen PC für die Arbeit absetzen?

Ja — zu 100% wenn er überwiegend beruflich genutzt wird (Nachweis empfohlen). Bis 952 € netto (1.133 € brutto): Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Über 952 €: Lineare Abschreibung über 3 Jahre (PC) oder länger. Bei gemischter Nutzung (50% privat, 50% beruflich): nur 50% absetzbar.

Was ist mit Homeoffice-Möbeln (Schreibtisch, Stuhl)?

Schreibtisch und Bürostuhl für das häusliche Arbeitszimmer sind absetzbar. Voraussetzung: Die Möbel stehen in einem anerkannten Arbeitszimmer oder werden ausschließlich beruflich genutzt. Wert bis 952 €: Sofortabzug. Über 952 €: Abschreibung über Nutzungsdauer. Ein hochwertiger Ergonomie-Stuhl (800 €) kann sofort abgesetzt werden.