Krankenkassen-Beitrag-Rechner 2026
GKV Beitrag
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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6%) plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen — beide Anteile werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen, weshalb ein Kassenvergleich bei ansonsten gleichen Leistungen finanzielle Vorteile bringen kann — ein Kassenwechsel ist grundsätzlich unkompliziert möglich.
| Beitragspflichtiges Einkommen | — |
| Allg. Beitrag (14,6%) | — |
| Zusatzbeitrag | — |
| Gesamtsatz | — |
| AN-Anteil GKV | — |
| AG-Anteil GKV | — |
| Pflegeversicherung AN | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto · Zusatzbeitrag 2,5%
Wie sich der Beitrag zusammensetzt
Allgemeiner Beitragssatz (14,6%) plus individueller Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse (variiert zwischen Kassen) ergibt den Gesamtbeitragssatz. Dieser wird auf das Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze angewendet und hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Rechenbeispiel
4.000 € Bruttogehalt, Gesamtbeitragssatz 16,3% (14,6% + 1,7% Zusatzbeitrag): Gesamtbeitrag = 4.000 € × 16,3% = 652 €, davon 326 € Arbeitnehmeranteil.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Beitragsbemessungsgrenze: Oberhalb eines bestimmten Bruttoeinkommens (2026: ca. 66.150 €/Jahr) wird kein höherer Beitrag mehr fällig, selbst bei höherem tatsächlichen Einkommen.
Kassenwechsel: Ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag ist meist unkompliziert möglich und kann bei gleichbleibenden Leistungen Geld sparen.
🏛️ Zuständige Behörden
§241 SGB V
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Allgemeiner Beitrag: 14,6% (je 7,3% AN+AG). Zusatzbeitrag: 1,5–4,0% je Kasse (Durchschnitt ca. 2,5%). Pflegeversicherung: 3,6% (Kinderlose: 4,2%). Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 €/Mon.
Wann lohnt sich PKV?
Freiheit bei Pflichtversicherungsgrenze (69.300 €/Jahr). Junger, gesunder Beamter/Selbständiger: PKV oft günstiger. Älterer mit Familie: GKV meist günstiger (beitragsfreie Familienversicherung). PKV: Im Alter teurer, Rückkehr zur GKV schwierig.
Können Selbständige in die GKV?
Freiwillige GKV: Möglich. Mindestbeitrag (2026): Ca. 200 €/Mon. Bei höherem Einkommen: Bis 1.000+ €/Mon. ohne AG-Anteil. Alternative: PKV. Existenzgründer: 18 Monate Sondertarif (GKV).
Was zahlt die Krankenkasse nicht?
Zahnersatz (teilweise), Sehhilfen (erwachsen, teilweise), Naturheilkunde (Kassenabhängig), alternative Medizin, Schönheitsoperationen, Impfstoffzuzahlungen. Zuzahlungen: Max. 2% des Bruttoeinkommens/Jahr (chronisch Krank: 1%).
Kann ich meine Krankenkasse einfach wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich unkompliziert möglich, meist mit einer Kündigungsfrist zum Monatsende nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft (bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht). Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Formalitäten der Kündigung bei der bisherigen Kasse.