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📅 Aktualisiert: August 2026

Krankenkassen-Beitrag-Rechner 2026

GKV Beitrag

Unterlagen zur Krankenkassenbeitragsberechnung

Foto: Tanaphong Toochinda auf Unsplash

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6%) plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen — beide Anteile werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen, weshalb ein Kassenvergleich bei ansonsten gleichen Leistungen finanzielle Vorteile bringen kann — ein Kassenwechsel ist grundsätzlich unkompliziert möglich.

📋 Rechtliche Grundlage: §241 SGB V. Allgemeiner Beitragssatz: 14,6%. Zusatzbeitrag: kassenindividuell (Durchschnitt ca. 1,7-2,5%). Beide Anteile hälftig geteilt.
%
Ihr GKV-Beitrag
AG-Anteil
Gesamtbeitrag
Pflegeversicherung
Beitragspflichtiges Einkommen
Allg. Beitrag (14,6%)
Zusatzbeitrag
Gesamtsatz
AN-Anteil GKV
AG-Anteil GKV
Pflegeversicherung AN
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §241 SGB V, aktuelle Beitragssätze der Krankenkassen
Was der Rechner berücksichtigt: Allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag, hälftige Aufteilung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle kassenspezifische Zusatzbeitragshöhen, Beitragsbemessungsgrenze im Detail

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto · Zusatzbeitrag 2,5%

Gesamtsatz GKV
17,1%
Gesamtbeitrag
598,50 €
AN-Anteil
299,25 €
AG-Anteil
299,25 €
Pflege (3,6%)
63 € (AN-Anteil)
Beitragsbem.grenze
5.512,50 €/Mon.

Wie sich der Beitrag zusammensetzt

Allgemeiner Beitragssatz (14,6%) plus individueller Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse (variiert zwischen Kassen) ergibt den Gesamtbeitragssatz. Dieser wird auf das Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze angewendet und hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Rechenbeispiel

4.000 € Bruttogehalt, Gesamtbeitragssatz 16,3% (14,6% + 1,7% Zusatzbeitrag): Gesamtbeitrag = 4.000 € × 16,3% = 652 €, davon 326 € Arbeitnehmeranteil.

⚠️ Häufige Fehler

1. Zusatzbeitrag als bundesweit einheitlich annehmen: Dieser variiert zwischen den Krankenkassen und sollte bei der Kassenwahl verglichen werden.
2. Beitragsbemessungsgrenze bei hohem Einkommen nicht kennen: Oberhalb dieser Grenze steigt der absolute Beitrag trotz höherem Einkommen nicht weiter.
3. Kassenwechsel-Möglichkeit nicht nutzen: Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse bei vergleichbaren Leistungen kann jährlich mehrere hundert Euro sparen.
4. Arbeitgeberanteil bei der eigenen Belastung mitrechnen: Nur die Hälfte des Gesamtbeitrags wird tatsächlich vom eigenen Nettogehalt abgezogen.
5. Leistungsunterschiede zwischen Kassen ignorieren: Neben dem Beitragssatz sollten auch Zusatzleistungen einzelner Kassen bei der Wahl berücksichtigt werden.

🔍 Sonderfälle

Beitragsbemessungsgrenze: Oberhalb eines bestimmten Bruttoeinkommens (2026: ca. 66.150 €/Jahr) wird kein höherer Beitrag mehr fällig, selbst bei höherem tatsächlichen Einkommen.

Kassenwechsel: Ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag ist meist unkompliziert möglich und kann bei gleichbleibenden Leistungen Geld sparen.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§241 SGB V

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?

Allgemeiner Beitrag: 14,6% (je 7,3% AN+AG). Zusatzbeitrag: 1,5–4,0% je Kasse (Durchschnitt ca. 2,5%). Pflegeversicherung: 3,6% (Kinderlose: 4,2%). Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 €/Mon.

Wann lohnt sich PKV?

Freiheit bei Pflichtversicherungsgrenze (69.300 €/Jahr). Junger, gesunder Beamter/Selbständiger: PKV oft günstiger. Älterer mit Familie: GKV meist günstiger (beitragsfreie Familienversicherung). PKV: Im Alter teurer, Rückkehr zur GKV schwierig.

Können Selbständige in die GKV?

Freiwillige GKV: Möglich. Mindestbeitrag (2026): Ca. 200 €/Mon. Bei höherem Einkommen: Bis 1.000+ €/Mon. ohne AG-Anteil. Alternative: PKV. Existenzgründer: 18 Monate Sondertarif (GKV).

Was zahlt die Krankenkasse nicht?

Zahnersatz (teilweise), Sehhilfen (erwachsen, teilweise), Naturheilkunde (Kassenabhängig), alternative Medizin, Schönheitsoperationen, Impfstoffzuzahlungen. Zuzahlungen: Max. 2% des Bruttoeinkommens/Jahr (chronisch Krank: 1%).

Kann ich meine Krankenkasse einfach wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich unkompliziert möglich, meist mit einer Kündigungsfrist zum Monatsende nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft (bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht). Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Formalitäten der Kündigung bei der bisherigen Kasse.