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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mehrwertsteuer-Rechner 2026

MwSt berechnen (19% / 7%)

Der Mehrwertsteuer-Rechner berechnet die Umsatzsteuer in beide Richtungen: Netto → Brutto (MwSt aufschlagen) oder Brutto → Netto (MwSt herausrechnen). In Deutschland gelten zwei Steuersätze: 19% (Regelsteuersatz) und 7% (ermäßigter Steuersatz).

Der ermäßigte Satz von 7% gilt unter anderem für: Lebensmittel (außer Getränke), Bücher und Zeitungen, Fahrkarten im Nahverkehr, Hotelübernachtungen, Blumen und Pflanzen, Kunstgegenstände und ab 2026 wieder Speisen in der Gastronomie. Der volle Satz von 19% gilt für die meisten anderen Waren und Dienstleistungen.

Für Unternehmen ist die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen Pflicht. Die ausgewiesene Steuer kann vom Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der MwSt-Pflicht befreit (Umsatz unter 25.000 €/Jahr).

📋 Rechtliche Grundlage: §12 UStG: Regelsteuersatz 19%. §12 Abs.2 UStG: Ermäßigter Steuersatz 7% für Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Hotellerie u.a. §19 UStG: Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 25.000 €/Jahr). §14 UStG: Rechnungsanforderungen.
MwSt-Betrag
Ergebnis
Nettobetrag
Bruttobetrag
Eingabe
Steuersatz
Nettobetrag
MwSt-Betrag
Bruttobetrag

📊 Rechenbeispiel: Netto 100 € → Brutto (19% MwSt)

Nettobetrag
100,00 €
MwSt (19%)
19,00 €
Bruttobetrag
119,00 €
MwSt-Anteil
15,97% des Bruttos

Tipp: MwSt aus Brutto herausrechnen: Brutto ÷ 1,19 = Netto (bei 19%). Bei 7%: Brutto ÷ 1,07 = Netto.

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Häufige Fragen

Wann gilt 7% statt 19% Mehrwertsteuer?

7% gelten für: Lebensmittel (keine Getränke), Bücher/Zeitschriften, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen, Blumen/Pflanzen, Kunstgegenstände, Kulturveranstaltungen, Restaurantspeisen (ab 2026). 19% für: Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Alkohol, Softdrinks, Kraftstoffe, die meisten sonstigen Waren.

Wie rechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?

Bei 19%: Netto = Brutto ÷ 1,19. MwSt = Brutto − Netto. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, MwSt = 19 €. Bei 7%: Netto = Brutto ÷ 1,07. Der MwSt-Anteil am Brutto beträgt bei 19% ca. 15,97% und bei 7% ca. 6,54%.

Müssen Kleinunternehmer MwSt ausweisen?

Nein. Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr unter 22.000 €, im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €) sind nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen keine MwSt auf Rechnungen ausweisen und dürfen auch keine Vorsteuer abziehen.

Wann muss ich eine MwSt-Voranmeldung abgeben?

Monatlich wenn die USt des Vorjahres über 7.500 € lag. Quartalsweise bei 1.000–7.500 €. Jährlich unter 1.000 €. Neugründer immer monatlich in den ersten 2 Jahren. Abgabefrist: 10. des Folgemonats. Dauerfristverlängerung: +1 Monat gegen Sondervorauszahlung.