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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Homeoffice-Pauschale Rechner 2026

6 € pro Tag absetzen

Wer von zuhause aus arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten absetzen. Seit 2023 beträgt die Pauschale 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Das ist eine dauerhafte Regelung — keine zeitliche Befristung mehr wie bei der Corona-Sonderregelung.

Die Homeoffice-Pauschale gilt für jeden Kalendertag, an dem die Arbeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Sie ist kumulierbar mit anderen Werbungskosten. Achtung: Die Pauschale ist in die allgemeine Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € eingerechnet — steuerwirksam ist nur der Betrag über 1.230 €.

Wer ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hat (abgeschlossener Raum, überwiegend beruflich genutzt), kann stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 € oder die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers geltend machen — je nachdem was günstiger ist. Die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer können nicht kombiniert werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §4 Abs.5 Nr.6b EStG (Häusliches Arbeitszimmer), §9 Abs.1 Nr.7 EStG (Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag). Jahrespauschale Arbeitszimmer: 1.260 €. WK-Grundpauschale: 1.230 €/Jahr (§9a Satz 1 Nr.1a EStG). BMF-Schreiben zur Homeoffice-Pauschale: 15.08.2023.
Tage

Max. 210 Tage = 1.260 €. Tage an denen Sie auch ins Büro gefahren sind zählen nicht.

€/Jahr

Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.

Homeoffice-Pauschale
Steuerersparnis
Gesamte Werbungskosten
Steuerwirksamer Betrag
Homeoffice-Tage
Pauschale (6 €/Tag)
Sonstige Werbungskosten
Werbungskosten gesamt
WK-Grundpauschale (Abzug)1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis
Neu ab 2023: Die Homeoffice-Pauschale ist dauerhaft — 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €. Kein gesonderter Antrag nötig: Einfach in der Steuererklärung (Anlage N, Zeile Homeoffice) eintragen. Die Tage müssen nicht einzeln nachgewiesen werden, aber plausibel sein.

📊 Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage + 500 € sonstige WK · 25% Steuersatz

Homeoffice-Pauschale
120 × 6 € = 720 €
Sonstige WK
500 €
WK gesamt
1.220 €
WK-Grundpauschale
1.230 €
Steuerwirksam
0 € (unter Pauschale!)
Tipp
Min. 1.231 € WK nötig

Tipp: Mit 206 Homeoffice-Tagen (1.236 €) + 500 € sonstige WK = 1.736 € → 506 € über Pauschale → 127 € Steuerersparnis.

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Häufige Fragen

Wann kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Für jeden Kalendertag, an dem Sie: (1) die Arbeit ausschließlich oder überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausüben und (2) an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte (Büro) aufsuchen. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet: kein Homeoffice-Tag für die Pauschale.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?

Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr, kein abgeschlossener Raum nötig, auch für Küchentisch. Häusliches Arbeitszimmer: Abgeschlossener Raum, überwiegend beruflich genutzt → entweder Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten. Beide können nicht kombiniert werden — Günstigeres wählen.

Zählen Teilzeit-Homeoffice-Tage auch?

Ja — entscheidend ist der überwiegende Teil des Arbeitstages (mehr als die Hälfte). Wer 4 Stunden zu Hause und 2 Stunden im Büro arbeitet: kein Homeoffice-Tag (Büro wurde aufgesucht). Wer 6 Stunden zu Hause und 2 Stunden telefoniert: Homeoffice-Tag.

Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal geltend machen?

Maximum: 210 Tage pro Jahr = 1.260 €. Das entspricht ca. 4 Tagen pro Woche über 52 Wochen. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage können nicht als Homeoffice-Tage zählen. Realistische Vollzeit-Homeoffice-Beschäftigte haben oft 200–210 anrechenbare Tage.