Homeoffice-Pauschale Rechner 2026
6 € pro Tag absetzen
Foto: Andrew Neel auf Unsplash
Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es, für jeden Tag im Homeoffice 6 € pauschal als Werbungskosten abzusetzen, bis maximal 1.260 € jährlich (entspricht 210 Tagen) — ohne den Nachweis eines abgeschlossenen häuslichen Arbeitszimmers.
Diese Pauschale zählt zur allgemeinen Werbungskostenpauschale (1.230 €) hinzu und wirkt sich erst steuermindernd aus, wenn die Gesamtwerbungskosten diese Pauschale übersteigen — bei der Steuererklärung wird dies automatisch geprüft.
Max. 210 Tage = 1.260 €. Tage an denen Sie auch ins Büro gefahren sind zählen nicht.
Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.
| Homeoffice-Tage | — |
| Pauschale (6 €/Tag) | — |
| Sonstige Werbungskosten | — |
| Werbungskosten gesamt | — |
| WK-Grundpauschale (Abzug) | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Betrag | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage + 500 € sonstige WK · 25% Steuersatz
Tipp: Mit 206 Homeoffice-Tagen (1.236 €) + 500 € sonstige WK = 1.736 € → 506 € über Pauschale → 127 € Steuerersparnis.
Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer
Die Pauschale ist einfach zu nutzen, ohne besondere Nachweispflicht zum Raum. Ein separates häusliches Arbeitszimmer (abgeschlossener Raum, nahezu ausschließlich beruflich genutzt) kann bei Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit unbegrenzt mit den tatsächlichen Kosten abgesetzt werden — meist vorteilhafter bei hohen Wohnkosten.
Rechenbeispiel
150 Homeoffice-Tage im Jahr: Pauschale = 150 × 6 € = 900 €. Zusammen mit anderen Werbungskosten muss die Gesamtsumme die allgemeine Pauschale von 1.230 € übersteigen, damit sich ein steuerlicher Vorteil ergibt.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Gemischte Tage: An Tagen mit teilweiser Büroanwesenheit und Homeoffice kann grundsätzlich nur einer der beiden Ansätze (Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale) geltend gemacht werden, nicht beide gleichzeitig für denselben Tag.
Selbstständige: Auch Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale unter ähnlichen Voraussetzungen als Betriebsausgabe nutzen.
🏛️ Zuständige Behörden
§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
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Häufige Fragen
Wann kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Für jeden Kalendertag, an dem Sie: (1) die Arbeit ausschließlich oder überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausüben und (2) an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte (Büro) aufsuchen. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet: kein Homeoffice-Tag für die Pauschale.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?
Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr, kein abgeschlossener Raum nötig, auch für Küchentisch. Häusliches Arbeitszimmer: Abgeschlossener Raum, überwiegend beruflich genutzt → entweder Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten. Beide können nicht kombiniert werden — Günstigeres wählen.
Zählen Teilzeit-Homeoffice-Tage auch?
Ja — entscheidend ist der überwiegende Teil des Arbeitstages (mehr als die Hälfte). Wer 4 Stunden zu Hause und 2 Stunden im Büro arbeitet: kein Homeoffice-Tag (Büro wurde aufgesucht). Wer 6 Stunden zu Hause und 2 Stunden telefoniert: Homeoffice-Tag.
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal geltend machen?
Maximum: 210 Tage pro Jahr = 1.260 €. Das entspricht ca. 4 Tagen pro Woche über 52 Wochen. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage können nicht als Homeoffice-Tage zählen. Realistische Vollzeit-Homeoffice-Beschäftigte haben oft 200–210 anrechenbare Tage.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein, das ist der große Vorteil der Pauschale — sie kann auch am Küchentisch oder in einer Wohnecke genutzt werden, ohne dass ein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer nachgewiesen werden muss. Dies unterscheidet sie deutlich von der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer.