DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: August 2026

Homeoffice-Pauschale Rechner 2026

6 € pro Tag absetzen

Homeoffice-Arbeitsplatz zur Berechnung der Pauschale

Foto: Andrew Neel auf Unsplash

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es, für jeden Tag im Homeoffice 6 € pauschal als Werbungskosten abzusetzen, bis maximal 1.260 € jährlich (entspricht 210 Tagen) — ohne den Nachweis eines abgeschlossenen häuslichen Arbeitszimmers.

Diese Pauschale zählt zur allgemeinen Werbungskostenpauschale (1.230 €) hinzu und wirkt sich erst steuermindernd aus, wenn die Gesamtwerbungskosten diese Pauschale übersteigen — bei der Steuererklärung wird dies automatisch geprüft.

📋 Rechtliche Grundlage: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG. Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage).
Tage

Max. 210 Tage = 1.260 €. Tage an denen Sie auch ins Büro gefahren sind zählen nicht.

€/Jahr

Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc.

Homeoffice-Pauschale
Steuerersparnis
Gesamte Werbungskosten
Steuerwirksamer Betrag
Homeoffice-Tage
Pauschale (6 €/Tag)
Sonstige Werbungskosten
Werbungskosten gesamt
WK-Grundpauschale (Abzug)1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis
Neu ab 2023: Die Homeoffice-Pauschale ist dauerhaft — 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €. Kein gesonderter Antrag nötig: Einfach in der Steuererklärung (Anlage N, Zeile Homeoffice) eintragen. Die Tage müssen nicht einzeln nachgewiesen werden, aber plausibel sein.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
Was der Rechner berücksichtigt: 6 €/Tag-Pauschale mit Jahreshöchstgrenze von 1.260 €
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Häusliches Arbeitszimmer als Alternative (bei Mittelpunkt der Tätigkeit unbegrenzt absetzbar), gemischte Nutzung an Homeoffice-Tagen mit teilweiser Büroanwesenheit

📊 Rechenbeispiel: 120 Homeoffice-Tage + 500 € sonstige WK · 25% Steuersatz

Homeoffice-Pauschale
120 × 6 € = 720 €
Sonstige WK
500 €
WK gesamt
1.220 €
WK-Grundpauschale
1.230 €
Steuerwirksam
0 € (unter Pauschale!)
Tipp
Min. 1.231 € WK nötig

Tipp: Mit 206 Homeoffice-Tagen (1.236 €) + 500 € sonstige WK = 1.736 € → 506 € über Pauschale → 127 € Steuerersparnis.

Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Die Pauschale ist einfach zu nutzen, ohne besondere Nachweispflicht zum Raum. Ein separates häusliches Arbeitszimmer (abgeschlossener Raum, nahezu ausschließlich beruflich genutzt) kann bei Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit unbegrenzt mit den tatsächlichen Kosten abgesetzt werden — meist vorteilhafter bei hohen Wohnkosten.

Rechenbeispiel

150 Homeoffice-Tage im Jahr: Pauschale = 150 × 6 € = 900 €. Zusammen mit anderen Werbungskosten muss die Gesamtsumme die allgemeine Pauschale von 1.230 € übersteigen, damit sich ein steuerlicher Vorteil ergibt.

⚠️ Häufige Fehler

1. Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen: Für denselben Tag kann nur eine der beiden Varianten genutzt werden, nicht beide kombiniert.
2. Homeoffice-Tage nicht dokumentieren: Eine einfache Aufzeichnung der tatsächlichen Homeoffice-Tage erleichtert die korrekte Steuererklärung erheblich.
3. Jahreshöchstgrenze übersehen: Ab 210 Tagen (1.260 €) wird die Pauschale gedeckelt, auch bei mehr tatsächlichen Homeoffice-Tagen.
4. Pauschale ohne Vergleich mit Arbeitszimmer nutzen: Bei hohen Wohnkosten und einem abgeschlossenen Arbeitszimmer kann die Einzelkostenermittlung vorteilhafter sein.
5. Pendlerpauschale an Homeoffice-Tagen ansetzen: An Tagen ohne Fahrt zur Arbeit kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden.

🔍 Sonderfälle

Gemischte Tage: An Tagen mit teilweiser Büroanwesenheit und Homeoffice kann grundsätzlich nur einer der beiden Ansätze (Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale) geltend gemacht werden, nicht beide gleichzeitig für denselben Tag.

Selbstständige: Auch Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale unter ähnlichen Voraussetzungen als Betriebsausgabe nutzen.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Geltendmachung in der Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wann kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Für jeden Kalendertag, an dem Sie: (1) die Arbeit ausschließlich oder überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausüben und (2) an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte (Büro) aufsuchen. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet: kein Homeoffice-Tag für die Pauschale.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?

Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr, kein abgeschlossener Raum nötig, auch für Küchentisch. Häusliches Arbeitszimmer: Abgeschlossener Raum, überwiegend beruflich genutzt → entweder Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten. Beide können nicht kombiniert werden — Günstigeres wählen.

Zählen Teilzeit-Homeoffice-Tage auch?

Ja — entscheidend ist der überwiegende Teil des Arbeitstages (mehr als die Hälfte). Wer 4 Stunden zu Hause und 2 Stunden im Büro arbeitet: kein Homeoffice-Tag (Büro wurde aufgesucht). Wer 6 Stunden zu Hause und 2 Stunden telefoniert: Homeoffice-Tag.

Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal geltend machen?

Maximum: 210 Tage pro Jahr = 1.260 €. Das entspricht ca. 4 Tagen pro Woche über 52 Wochen. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage können nicht als Homeoffice-Tage zählen. Realistische Vollzeit-Homeoffice-Beschäftigte haben oft 200–210 anrechenbare Tage.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein, das ist der große Vorteil der Pauschale — sie kann auch am Küchentisch oder in einer Wohnecke genutzt werden, ohne dass ein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer nachgewiesen werden muss. Dies unterscheidet sie deutlich von der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer.