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📅 Aktualisiert: August 2026

Urlaubsanspruch-Rechner 2026

Resturlaub berechnen

Kalender zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Foto: Behnam Norouzi auf Unsplash

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was bei der heute üblichen 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch großzügigere 25-30 Tage vor.

Bei Teilzeitarbeit wird der Urlaubsanspruch anteilig zur tatsächlichen Arbeitszeit berechnet — wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage, aber pro gearbeitetem Tag denselben relativen Anspruch wie Vollzeitkräfte.

📋 Rechtliche Grundlage: §3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche).
Tage/Jahr
Tage
Jahresanspruch (anteilig)
Resturlaub
Abgeltungswert
bei Kündigung
Tagesentgelt
Jahresurlaubsanspruch
Beschäftigungsmonate (dieses Jahr)
Anteiliger Anspruch
Bereits genommen
Resturlaub
Tagesentgelt
Abgeltungswert Resturlaub
Verfallsdatum: Resturlaub aus dem laufenden Jahr muss bis 31.12. genommen werden. Ausnahme: Übertrag bis 31.03. des Folgejahres bei betrieblichen oder persönlichen Gründen. Urlaub der aus Krankheit nicht genommen werden konnte: Bis 15 Monate nach Jahresende (EuGH-Rechtsprechung).
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §3 BUrlG
Was der Rechner berücksichtigt: Gesetzlicher Mindesturlaub, anteilige Berechnung bei Teilzeit
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Vertraglich höhere Urlaubsansprüche (üblich, aber individuell verschieden), Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (5 Tage zusätzlich)

📊 Rechenbeispiel: 30 Tage Jahresurlaub · Eintritt April · 10 Tage genommen

Jahresanspruch
30 Tage
Eintritt
April = 9 Monate
Anteiliger Anspruch
30 × 9/12 = 22,5 → 23 Tage
Genommen
10 Tage
Resturlaub
13 Tage
Abgeltung (3.000 €)
13 × 143 € = 1.860 €

Berechnung bei Teilzeit

Formel: (Gesetzlicher Urlaubsanspruch ÷ übliche Arbeitstage pro Woche) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche. Bei 20 Tagen gesetzlichem Anspruch (5-Tage-Woche) und 3 Arbeitstagen: (20 ÷ 5) × 3 = 12 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch im Eintrittsjahr

Im ersten Beschäftigungsjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit (§4 BUrlG) — bei früherem Austritt wird der Anspruch anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat berechnet (je 1/12 des Jahresanspruchs).

⚠️ Häufige Fehler

1. Gesetzlichen mit vertraglichem Urlaub verwechseln: Die meisten Arbeitsverträge gewähren mehr als die gesetzlichen 20 Tage — der individuelle Vertrag ist maßgeblich.
2. Teilzeit-Berechnung falsch durchführen: Der Anspruch wird proportional zu den Arbeitstagen berechnet, nicht zur Stundenzahl.
3. Wartezeit im ersten Jahr übersehen: Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Beschäftigung.
4. Verfallregelungen nicht kennen: Ohne ordnungsgemäßen Hinweis des Arbeitgebers verfällt Resturlaub oft nicht automatisch zum Jahresende.
5. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte vergessen: Dieser zusätzliche gesetzliche Anspruch wird häufig übersehen.

🔍 Sonderfälle

Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) nach §208 SGB IX.

Verfall von Urlaub: Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende, außer der Arbeitgeber hat nicht ordnungsgemäß auf den drohenden Verfall hingewiesen.

🏛️ Zuständige Behörden

📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

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Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen anteiligen Urlaubsanspruch?

Pro Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen Jahresurlaub und Einstellung im April: 9 Monate × 30/12 = 22,5 Tage → aufgerundet 23 Tage (BAG-Rechtsprechung: Bruchteile ab 0,5 aufrunden). Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Jahresanspruch.

Wann verfällt Resturlaub?

Grundsätzlich am 31.12. des Urlaubsjahres. Ausnahme: Übertrag bis 31.03. des Folgejahres bei dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Umständen. Bei Krankheit die die Urlaubsnahme verhindert: EuGH-Recht gibt 15 Monate ab Jahresende (also bis 31.03. übernächstes Jahr). Der Arbeitgeber muss aktiv auf drohenden Verfall hinweisen (BGH 2019).

Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Ja — wenn der Resturlaub bis zum Austritt nicht mehr genommen werden kann, muss er abgegolten werden. Abgeltung = Resturlaub × Tagesentgelt. Tagesentgelt = Monatslohn ÷ Arbeitstage im Monat (oft 21,75 als Durchschnitt). Die Abgeltung ist lohnsteuerpflichtig und SV-pflichtig.

Was passiert mit dem Urlaub in der Probezeit?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher: anteiliger Anspruch (1/12 pro Monat). Bei Kündigung in der Probezeit: Abgeltung des anteiligen Urlaubs der genommen werden konnte. Achtung: Wurde mehr Urlaub genommen als erarbeitet, kann der Arbeitgeber zu viel gezahltes Urlaubsentgelt zurückfordern — sofern keine anderslautende Vereinbarung.

Verfällt mein Resturlaub automatisch am Jahresende?

Nicht zwingend — nach aktueller Rechtsprechung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hinweisen und zur Urlaubsnahme auffordern. Unterbleibt dieser Hinweis, kann der Urlaubsanspruch auch über das Jahresende hinaus bestehen bleiben.