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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Urlaubsanspruch-Rechner 2026

Resturlaub berechnen

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche) pro Kalenderjahr. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen 25–30 Arbeitstage vor. Der Urlaubsanspruch entsteht für das laufende Kalenderjahr.

Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch: Pro Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. In der Probezeit gilt dasselbe — nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Jahresanspruch. Resturlaub aus dem Vorjahr muss grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Wenn Urlaub bei Kündigung nicht mehr genommen werden kann, muss er finanziell abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem aktuellen Tagesentgelt (Monatslohn ÷ Arbeitstage im Monat).

📋 Rechtliche Grundlage: §3 BUrlG (Mindesturlaub 24 Werktage = 20 AT/5-Tage-Woche). §5 BUrlG (anteiliger Urlaub). §7 BUrlG (Urlaubszeitpunkt, Übertragung). §11 BUrlG (Urlaubsentgelt). §13 BUrlG (Abgeltung). EuGH C-337/10 (Krankheitsübertragung 15 Monate). BAG: Aufrundung bei Bruchteilen.
Tage/Jahr
Tage
Jahresanspruch (anteilig)
Resturlaub
Abgeltungswert
bei Kündigung
Tagesentgelt
Jahresurlaubsanspruch
Beschäftigungsmonate (dieses Jahr)
Anteiliger Anspruch
Bereits genommen
Resturlaub
Tagesentgelt
Abgeltungswert Resturlaub
Verfallsdatum: Resturlaub aus dem laufenden Jahr muss bis 31.12. genommen werden. Ausnahme: Übertrag bis 31.03. des Folgejahres bei betrieblichen oder persönlichen Gründen. Urlaub der aus Krankheit nicht genommen werden konnte: Bis 15 Monate nach Jahresende (EuGH-Rechtsprechung).

📊 Rechenbeispiel: 30 Tage Jahresurlaub · Eintritt April · 10 Tage genommen

Jahresanspruch
30 Tage
Eintritt
April = 9 Monate
Anteiliger Anspruch
30 × 9/12 = 22,5 → 23 Tage
Genommen
10 Tage
Resturlaub
13 Tage
Abgeltung (3.000 €)
13 × 143 € = 1.860 €

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Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen anteiligen Urlaubsanspruch?

Pro Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen Jahresurlaub und Einstellung im April: 9 Monate × 30/12 = 22,5 Tage → aufgerundet 23 Tage (BAG-Rechtsprechung: Bruchteile ab 0,5 aufrunden). Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Jahresanspruch.

Wann verfällt Resturlaub?

Grundsätzlich am 31.12. des Urlaubsjahres. Ausnahme: Übertrag bis 31.03. des Folgejahres bei dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Umständen. Bei Krankheit die die Urlaubsnahme verhindert: EuGH-Recht gibt 15 Monate ab Jahresende (also bis 31.03. übernächstes Jahr). Der Arbeitgeber muss aktiv auf drohenden Verfall hinweisen (BGH 2019).

Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Ja — wenn der Resturlaub bis zum Austritt nicht mehr genommen werden kann, muss er abgegolten werden. Abgeltung = Resturlaub × Tagesentgelt. Tagesentgelt = Monatslohn ÷ Arbeitstage im Monat (oft 21,75 als Durchschnitt). Die Abgeltung ist lohnsteuerpflichtig und SV-pflichtig.

Was passiert mit dem Urlaub in der Probezeit?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher: anteiliger Anspruch (1/12 pro Monat). Bei Kündigung in der Probezeit: Abgeltung des anteiligen Urlaubs der genommen werden konnte. Achtung: Wurde mehr Urlaub genommen als erarbeitet, kann der Arbeitgeber zu viel gezahltes Urlaubsentgelt zurückfordern — sofern keine anderslautende Vereinbarung.