Arbeitstage-Rechner 2026
Werktage & Feiertage zählen
Der Arbeitstage-Rechner berechnet die Anzahl der Werktage (Montag bis Freitag) in einem beliebigen Zeitraum unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage. 2026 hat Deutschland je nach Bundesland zwischen 250 und 256 Arbeitstage — Bayern und Baden-Württemberg haben mit Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und dem Heiligen Dreikönigstag die meisten Feiertage.
Arbeitstage sind wichtig für: die Berechnung des Tagesentgelts (Gehalt ÷ Arbeitstage), die Planung von Fristen (Kündigungsfristen, Zahlungsfristen), die Urlaubsplanung, sowie für die Berechnung des Entgelts bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn oder -ende.
Bundeseinheitliche Feiertage 2026: Neujahr (1.1.), Karfreitag (3.4.), Ostermontag (6.4.), Tag der Arbeit (1.5.), Christi Himmelfahrt (14.5.), Pfingstmontag (25.5.), Tag der Deutschen Einheit (3.10.), Weihnachten (25.12., 26.12.). Zusätzliche Landesfeiertage je nach Bundesland.
| Zeitraum | — |
| Kalendertage | — |
| Werktage (Mo–Fr) | — |
| Feiertage (Mo–Fr) | — |
| Netto-Arbeitstage | — |
| Samstage + Sonntage | — |
📊 Rechenbeispiel: Gesamtjahr 2026 · bundesweit
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Häufige Fragen
Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2026?
2026 hat 365 Kalendertage. Davon sind 261 Werktage (Mo–Fr). Abzüglich der 9 bundesweiten Feiertage, die auf Werktage fallen, verbleiben 252 Netto-Arbeitstage. Je nach Bundesland 2–7 zusätzliche Landesfeiertage (Bayern: bis zu 13 gesetzliche Feiertage).
Wann sind die gesetzlichen Feiertage 2026?
Neujahr: 01.01. · Heilige Drei Könige (nur BY/BW/ST): 06.01. · Karfreitag: 03.04. · Ostermontag: 06.04. · Tag der Arbeit: 01.05. · Christi Himmelfahrt: 14.05. · Pfingstmontag: 25.05. · Fronleichnam (mehrere BL): 04.06. · Tag der Deutschen Einheit: 03.10. · Reformationstag (BB/HB/HH/MV/NI/SN/ST/SH/TH): 31.10. · Weihnachten: 25./26.12.
Wie berechne ich das Tagesentgelt?
Tagesentgelt = Monatsbruttogehalt ÷ Arbeitstage im Monat. Im Januar 2026 (21 Arbeitstage): 3.000 € ÷ 21 = 142,86 €/Tag. Wichtig bei: Kündigung zum Monatsmitte, unterjährigem Beschäftigungsbeginn, Berechnung von Kurzarbeitergeld, Freistellungen.
Zählen Brücketage als Arbeitstage?
Ja — Brücketage (z.B. Freitag zwischen Feiertag und Wochenende) sind normale Arbeitstage. Es sei denn, der Arbeitgeber gewährt sie als Betriebsurlaub oder es ist tariflich anders geregelt. Arbeitnehmer müssen für Brücketage Urlaub nehmen oder können Gleittage nutzen.