Kündigungsfrist-Rechner 2026
gesetzliche Frist
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 BGB). Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende. Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende.
Tarifverträge oder Arbeitsverträge können längere Fristen vereinbaren. Kürzere als gesetzliche Fristen sind für den Arbeitgeber nicht erlaubt.
| Betriebszugehörigkeit | — |
| Kündigung durch | — |
| Gesetzliche Frist | — |
| Kündigungsdatum | — |
| Letzter Arbeitstag (ca.) | — |
📊 Rechenbeispiel: Arbeitgeber kündigt · 5 Jahre Zugehörigkeit
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Häufige Fragen
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Grundfrist (Arbeitnehmer/geber): 4 Wochen. Arbeitgeber zusätzlich: 2 J.: 1 Mon. 5 J.: 2 Mon. 8 J.: 3 Mon. 10 J.: 4 Mon. 12 J.: 5 Mon. 15 J.: 6 Mon. 20 J.: 7 Mon. Alle zum Monatsende. Probezeit: 2 Wochen.
Können kürzere Fristen vereinbart werden?
Für Arbeitnehmer können kürzere Fristen im Arbeitsvertrag vereinbart werden (nicht unter 4 Wochen). Für Arbeitgeber: Nur per Tarifvertrag unterschreitbar. Im Vertrag kürzere AG-Frist als AN-Frist: Unwirksam (AG darf nicht kürzer kündigen als AN).
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Ab Zugang der Kündigung. Briefkündigung: Zugang wenn im Briefkasten (auch Samstag!). Kündigung am 5.6. (Montag): Fristbeginn 6.6. Kündigung zum Monatsende: Letzter Arbeitstag = letzter Kalendertag des Fristmonats.
Darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund (§626 BGB): Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätliche Angriffe, grobe Arbeitspflichtverletzung. Frist: 2 Wochen nach Kenntnisnahme. Ohne wichtigen Grund: Fristlose Kündigung rechtswidrig → Kündigungsschutzklage einlegen!