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📅 Aktualisiert: August 2026

Kündigungsfrist-Rechner 2026

gesetzliche Frist

Kündigungsschreiben und Vertragsunterlagen

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erheblich — bis zu 7 Monate bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Arbeitsverträge können längere, aber keine kürzeren Fristen als die gesetzlichen vorsehen. Dieser Rechner ermittelt die exakte gesetzliche Frist basierend auf Ihrer Betriebszugehörigkeit und ob Sie kündigen oder gekündigt werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §622 BGB (Kündigungsfristen). Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15./Monatsende. Arbeitgeber: gestaffelt von 4 Wochen bis 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit.
Jahre
Kündigungsfrist
Letzter Arbeitstag
Rechtsgrundlage
Zum Termin
Betriebszugehörigkeit
Kündigung durch
Gesetzliche Frist
Kündigungsdatum
Letzter Arbeitstag (ca.)
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §622 BGB
Was der Rechner berücksichtigt: Gesetzliche Staffelung nach Betriebszugehörigkeit, unterschiedliche Fristen für AN/AG-Kündigung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Vertraglich abweichende (längere) Fristen, Tarifvertragliche Sonderregelungen, außerordentliche fristlose Kündigung

📊 Rechenbeispiel: Arbeitgeber kündigt · 5 Jahre Zugehörigkeit

Gesetzliche Frist
2 Monate zum Monatsende
Kündigung am 15.6.
Letzter Tag: 31.8.
Rechtsgrundlage
§622 Abs.2 Nr.2 BGB
Arbeitnehmer kündigt
Immer 4 Wochen
Probezeit
2 Wochen (§622 Abs.3)

Die gesetzliche Staffelung im Detail

Für Arbeitgeberkündigungen gilt: bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15./Monatsende, ab 2 Jahren = 1 Monat, ab 5 Jahren = 2 Monate, ab 8 Jahren = 3 Monate, ab 10 Jahren = 4 Monate, ab 12 Jahren = 5 Monate, ab 15 Jahren = 6 Monate, ab 20 Jahren = 7 Monate zum Monatsende.

Kündigungsschutzklage: Fristen beachten

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§4 KSchG) — diese Frist ist sehr kurz und wird häufig verpasst.

⚠️ Häufige Fehler

1. Eigenkündigung mit Arbeitgeberkündigung verwechseln: Für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit meist die einfache 4-Wochen-Frist.
2. Probezeit-Frist übersehen: Während der Probezeit gilt die kurze 2-Wochen-Frist statt der regulären gesetzlichen Fristen.
3. Schriftform vergessen: Eine Kündigung muss zwingend schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen — per E-Mail ist sie unwirksam.
4. Klagefrist verpassen: Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist sehr kurz und wird häufig verpasst.
5. Vertragliche Fristen ignorieren: Manche Arbeitsverträge vereinbaren längere Fristen als gesetzlich vorgeschrieben — diese sind bindend.

🔍 Sonderfälle

Probezeit: Während einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Frist von nur 2 Wochen für beide Seiten.

Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegendem wichtigem Grund (§626 BGB) kann fristlos gekündigt werden, ohne die reguläre Frist einzuhalten.

🏛️ Zuständige Behörden

Arbeitsgericht
Kündigungsschutzklage
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§622 BGB – Kündigungsfristen
§4 KSchG – Klagefrist

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Grundfrist (Arbeitnehmer/geber): 4 Wochen. Arbeitgeber zusätzlich: 2 J.: 1 Mon. 5 J.: 2 Mon. 8 J.: 3 Mon. 10 J.: 4 Mon. 12 J.: 5 Mon. 15 J.: 6 Mon. 20 J.: 7 Mon. Alle zum Monatsende. Probezeit: 2 Wochen.

Können kürzere Fristen vereinbart werden?

Für Arbeitnehmer können kürzere Fristen im Arbeitsvertrag vereinbart werden (nicht unter 4 Wochen). Für Arbeitgeber: Nur per Tarifvertrag unterschreitbar. Im Vertrag kürzere AG-Frist als AN-Frist: Unwirksam (AG darf nicht kürzer kündigen als AN).

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Ab Zugang der Kündigung. Briefkündigung: Zugang wenn im Briefkasten (auch Samstag!). Kündigung am 5.6. (Montag): Fristbeginn 6.6. Kündigung zum Monatsende: Letzter Arbeitstag = letzter Kalendertag des Fristmonats.

Darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Nur bei wichtigem Grund (§626 BGB): Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätliche Angriffe, grobe Arbeitspflichtverletzung. Frist: 2 Wochen nach Kenntnisnahme. Ohne wichtigen Grund: Fristlose Kündigung rechtswidrig → Kündigungsschutzklage einlegen!

Kann mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist verkürzen?

Nein, der Arbeitgeber kann die gesetzlichen Mindestfristen nach §622 BGB nicht einseitig verkürzen. Vertraglich können nur längere Fristen vereinbart werden, keine kürzeren als das Gesetz vorsieht.