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📅 Aktualisiert: August 2026

Anwaltskosten-Rechner 2026

RVG Gebühren

Unterlagen zur Berechnung von Anwaltskosten

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Anwaltskosten richten sich in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden über den Streitwert (Gegenstandswert) der Angelegenheit berechnet — je höher der Streitwert, desto höher die gesetzlichen Gebühren, gestaffelt in Wertstufen.

Alternativ können Anwälte auch Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbaren, besonders bei komplexeren oder nicht-streitigen Beratungen — dies sollte vorab klar vereinbart werden, um Kostenüberraschungen zu vermeiden.

📋 Rechtliche Grundlage: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gebühren gestaffelt nach Streitwert-Wertstufen (Vergütungsverzeichnis, VV RVG).
Anwaltskosten netto
Anwaltskosten brutto
1/10-Gebühr (Basis)
Bei Rechtsschutz
0 € Eigenanteil
Streitwert
Gebührensatz
Gebühr netto
Auslagen (ca.)
MwSt (19%)
Gesamt brutto
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: RVG, Vergütungsverzeichnis (VV RVG)
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip der streitwertbasierten Gebührenberechnung nach RVG
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Honorarvereinbarungen (Stunden-/Pauschalhonorar), konkrete Gebührensätze für spezifische Verfahrensarten

📊 Rechenbeispiel: 5.000 € Streitwert · Außergerichtlich

1/10-Gebühr (Basis)
303 €
Geschäftsgebühr 1,3
394 € netto
Auslagen (20 €)
20 €
MwSt 19%
78 €
Gesamt brutto
ca. 492 €
Gerichtlich zusätzl.
ca. +500 €

Wie sich die Gebühren zusammensetzen

Bei einem außergerichtlichen Mandat fällt meist eine Geschäftsgebühr an. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, kommen Verfahrens- und Terminsgebühr hinzu. Alle Gebühren richten sich nach dem im RVG festgelegten Gebührensatz für die jeweilige Streitwertstufe.

Rechenbeispiel

Streitwert 5.000 €, außergerichtliche Geschäftsgebühr: Nach RVG-Tabelle ergibt sich eine Gebühr von einigen hundert Euro, abhängig vom genauen Gebührensatz (1,3-fach ist üblich) — konkrete Beträge sollten mit dem Anwalt vorab besprochen werden.

⚠️ Häufige Fehler

1. Honorarvereinbarung nicht vorab klären: Ohne klare Absprache können unerwartete Kosten entstehen, besonders bei Stundenhonoraren.
2. Streitwert falsch einschätzen: Der Streitwert bestimmt maßgeblich die Höhe der gesetzlichen Gebühren.
3. Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig informieren: Eine verspätete Meldung kann die Kostenübernahme gefährden.
4. Erstberatungsgebühr-Deckelung nicht nutzen: Für Verbraucher gilt oft eine gesetzliche Höchstgrenze für die reine Erstberatung.
5. Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren unterschätzen: Bei Unterliegen im Prozess müssen oft auch die Kosten der Gegenseite getragen werden.

🔍 Sonderfälle

Erstberatung: Für eine reine Erstberatung (ohne weitere Vertretung) gilt oft eine gedeckelte Gebühr, besonders bei Verbrauchern.

Rechtsschutzversicherung: Bei bestehender Versicherung können die Anwaltskosten je nach Vertrag ganz oder teilweise übernommen werden.

🏛️ Zuständige Behörden

Rechtsanwaltskammer
Auskünfte zu Gebührenfragen
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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Häufige Fragen

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Streitwert 1.000 €: Außergerichtlich ca. 175 € brutto. Streitwert 5.000 €: ca. 490 € brutto. Streitwert 10.000 €: ca. 800 € brutto. Erstberatung: Max. 190 € + MwSt. Viele Anwälte: Erstgespräch kostenlos.

Wer zahlt Anwaltskosten?

Bei Gericht: Verlierer zahlt beide Anwälte und Gerichtskosten. Außergerichtlich: Jeder seine eigenen (außer bei Schadenersatz). Rechtsschutzversicherung: Übernimmt bei Deckung. Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen (10 € Eigenanteil).

Lohnt sich Rechtsschutzversicherung?

Ja bei häufigen Rechtsstreitigkeiten (Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht). Kosten: 150–400 €/Jahr (je nach Umfang). Deckung: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter. Wartezeit: meist 3 Monate. Nicht gedeckt: Vorgerichtliche Ereignisse, Scheidung.

Kann ich Stundenlohn vereinbaren?

Ja — Stundenhonorar ist möglich (Vergabe über RVG-Mindest). Anwalt in Großstädten: 150–400 €/Std. Stundenlohn lohnt bei niedrigem Streitwert und hohem Aufwand. RVG-Abrechnung vorteilhafter bei hohem Streitwert.

Kann ich mit meinem Anwalt ein Pauschalhonorar statt RVG-Gebühren vereinbaren?

Ja, viele Anwälte bieten für bestimmte Angelegenheiten Pauschal- oder Stundenhonorare an, die von den gesetzlichen RVG-Gebühren abweichen können. Eine solche Vereinbarung sollte immer schriftlich und vor Mandatsbeginn getroffen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.