Anwaltskosten-Rechner 2026
RVG Gebühren
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Anwaltskosten richten sich in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden über den Streitwert (Gegenstandswert) der Angelegenheit berechnet — je höher der Streitwert, desto höher die gesetzlichen Gebühren, gestaffelt in Wertstufen.
Alternativ können Anwälte auch Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbaren, besonders bei komplexeren oder nicht-streitigen Beratungen — dies sollte vorab klar vereinbart werden, um Kostenüberraschungen zu vermeiden.
| Streitwert | — |
| Gebührensatz | — |
| Gebühr netto | — |
| Auslagen (ca.) | — |
| MwSt (19%) | — |
| Gesamt brutto | — |
📊 Rechenbeispiel: 5.000 € Streitwert · Außergerichtlich
Wie sich die Gebühren zusammensetzen
Bei einem außergerichtlichen Mandat fällt meist eine Geschäftsgebühr an. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, kommen Verfahrens- und Terminsgebühr hinzu. Alle Gebühren richten sich nach dem im RVG festgelegten Gebührensatz für die jeweilige Streitwertstufe.
Rechenbeispiel
Streitwert 5.000 €, außergerichtliche Geschäftsgebühr: Nach RVG-Tabelle ergibt sich eine Gebühr von einigen hundert Euro, abhängig vom genauen Gebührensatz (1,3-fach ist üblich) — konkrete Beträge sollten mit dem Anwalt vorab besprochen werden.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Erstberatung: Für eine reine Erstberatung (ohne weitere Vertretung) gilt oft eine gedeckelte Gebühr, besonders bei Verbrauchern.
Rechtsschutzversicherung: Bei bestehender Versicherung können die Anwaltskosten je nach Vertrag ganz oder teilweise übernommen werden.
🏛️ Zuständige Behörden
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Häufige Fragen
Was kostet ein Rechtsanwalt?
Streitwert 1.000 €: Außergerichtlich ca. 175 € brutto. Streitwert 5.000 €: ca. 490 € brutto. Streitwert 10.000 €: ca. 800 € brutto. Erstberatung: Max. 190 € + MwSt. Viele Anwälte: Erstgespräch kostenlos.
Wer zahlt Anwaltskosten?
Bei Gericht: Verlierer zahlt beide Anwälte und Gerichtskosten. Außergerichtlich: Jeder seine eigenen (außer bei Schadenersatz). Rechtsschutzversicherung: Übernimmt bei Deckung. Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen (10 € Eigenanteil).
Lohnt sich Rechtsschutzversicherung?
Ja bei häufigen Rechtsstreitigkeiten (Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht). Kosten: 150–400 €/Jahr (je nach Umfang). Deckung: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter. Wartezeit: meist 3 Monate. Nicht gedeckt: Vorgerichtliche Ereignisse, Scheidung.
Kann ich Stundenlohn vereinbaren?
Ja — Stundenhonorar ist möglich (Vergabe über RVG-Mindest). Anwalt in Großstädten: 150–400 €/Std. Stundenlohn lohnt bei niedrigem Streitwert und hohem Aufwand. RVG-Abrechnung vorteilhafter bei hohem Streitwert.
Kann ich mit meinem Anwalt ein Pauschalhonorar statt RVG-Gebühren vereinbaren?
Ja, viele Anwälte bieten für bestimmte Angelegenheiten Pauschal- oder Stundenhonorare an, die von den gesetzlichen RVG-Gebühren abweichen können. Eine solche Vereinbarung sollte immer schriftlich und vor Mandatsbeginn getroffen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.