Gewerbesteuer-Rechner 2026
Hebesatz & Steuerlast
Foto: Cytonn Photography auf Unsplash
Die Gewerbesteuer wird von Gewerbetreibenden zusätzlich zur Einkommensteuer gezahlt (anders als Freiberufler, die davon befreit sind) — sie berechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl (3,5%) sowie dem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € — erst der übersteigende Gewinn wird gewerbesteuerpflichtig. Zudem wird die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbelastung zu mindern.
Bundesschnitt: ~400% · München: 490% · Frankfurt: 460% · Hamburg: 470%
| Gewerbeertrag | — |
| Freibetrag | — |
| Steuerpflichtiger Gewerbeertrag | — |
| Steuermesszahl | 3,5% |
| Steuermessbetrag | — |
| Hebesatz | — |
| Gewerbesteuer | — |
| ESt-Anrechnung §35 (3,8-fach) | — |
| Verbleibende GewSt-Belastung | — |
📊 Rechenbeispiel: 80.000 € Gewerbeertrag · Einzelunternehmen · Hebesatz 400%
Einzelunternehmer zahlen bei Hebesatz 400% fast keine echte Gewerbesteuer dank §35 EStG.
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird
Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag von 24.500 € abgezogen, der Rest mit der Steuermesszahl (3,5%) multipliziert ergibt den Steuermessbetrag. Dieser wird dann mit dem gemeindeindividuellen Hebesatz multipliziert — die tatsächliche Gewerbesteuer kann daher zwischen Standorten erheblich variieren.
Rechenbeispiel
Gewinn 80.000 €, Hebesatz 400%: Gewerbeertrag nach Freibetrag = 80.000 − 24.500 = 55.500 €. Steuermessbetrag = 55.500 × 3,5% = 1.942,50 €. Gewerbesteuer = 1.942,50 € × 400% = 7.770 €.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Anrechnung auf Einkommensteuer: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, was die effektive Zusatzbelastung mindert.
Kapitalgesellschaften: Bei GmbH und AG gibt es keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer — hier ist die Gewerbesteuer eine echte Zusatzbelastung.
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
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Häufige Fragen
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Alle Gewerbebetriebe: Einzelunternehmer (außer Freiberufler!), Personengesellschaften, GmbHs, AGs. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Künstler etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind ebenfalls befreit.
Was ist der Unterschied bei GmbH und Einzelunternehmen?
Einzelunternehmen: 24.500 € Freibetrag, Gewerbesteuer auf ESt anrechenbar (§35 EStG). GmbH: Kein Freibetrag, keine ESt-Anrechnung — dafür zahlt die GmbH Körperschaftsteuer statt ESt. Gesamtsteuerbelastung GmbH (Gewerbesteuer + KöSt): ca. 28–33%. EU/PG bei hohem Hebesatz: effektiv ähnlich.
Wie wähle ich eine steuergünstige Gemeinde?
Hebesätze unter 300% gibt es in kleineren Gemeinden (Gewerbegebiete). Aber: Es muss eine echte Betriebsstätte dort existieren (kein Briefkasten!). Finanzamt prüft bei verdächtigen Verlagerungen. Seriöse Steuersparung: Hauptniederlassung in günstiger Gemeinde mit echter Geschäftstätigkeit.
Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?
Nein — seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§4 Abs.5b EStG). Sie mindert also nicht den Gewinn für ESt/KöSt. Allerdings gibt es die ESt-Anrechnung nach §35 EStG für Einzelunternehmer (3,8-facher Messbetrag). GmbHs haben keine Anrechnung, zahlen Gewerbesteuer als echte Zusatzsteuer.
Zahlen Freiberufler auch Gewerbesteuer?
Nein, Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit — dies ist einer der zentralen steuerlichen Unterschiede zu Gewerbetreibenden. Nur wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder gemischte Tätigkeiten ohne klare Trennung betreibt, unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.