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📅 Aktualisiert: August 2026

Gewerbesteuer-Rechner 2026

Hebesatz & Steuerlast

Gewerbetreibender bei der Steuerplanung

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Die Gewerbesteuer wird von Gewerbetreibenden zusätzlich zur Einkommensteuer gezahlt (anders als Freiberufler, die davon befreit sind) — sie berechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl (3,5%) sowie dem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € — erst der übersteigende Gewinn wird gewerbesteuerpflichtig. Zudem wird die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbelastung zu mindern.

📋 Rechtliche Grundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG). Freibetrag: 24.500 € (Einzelunternehmen/Personengesellschaften). Steuermesszahl: 3,5%. Hebesatz: gemeindeindividuell (oft 300-500%).
€/Jahr
%

Bundesschnitt: ~400% · München: 490% · Frankfurt: 460% · Hamburg: 470%

Gewerbesteuer
Effektiver Steuersatz
Anrechnung auf ESt (§35)
Tatsächliche GewSt-Belastung
Gewerbeertrag
Freibetrag
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag
Steuermesszahl3,5%
Steuermessbetrag
Hebesatz
Gewerbesteuer
ESt-Anrechnung §35 (3,8-fach)
Verbleibende GewSt-Belastung
§35 EStG Anrechnung: Einzelunternehmer können das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 380% entsteht keine echte Gewerbesteuerbelastung. Ab Hebesatz 380% entsteht echte Mehrbelastung.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: GewStG
Was der Rechner berücksichtigt: Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz-basierte Berechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Hinzurechnungen und Kürzungen des Gewerbeertrags im Detail, exakte Anrechnung auf die Einkommensteuer

📊 Rechenbeispiel: 80.000 € Gewerbeertrag · Einzelunternehmen · Hebesatz 400%

Gewerbeertrag
80.000 €
Freibetrag
24.500 €
Steuerpflichtig
55.500 €
Messbetrag (3,5%)
1.943 €
Gewerbesteuer (×400%)
7.770 €
ESt-Anrechnung (×3,8)
7.382 €
Echte GewSt-Last
388 €

Einzelunternehmer zahlen bei Hebesatz 400% fast keine echte Gewerbesteuer dank §35 EStG.

Wie die Gewerbesteuer berechnet wird

Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag von 24.500 € abgezogen, der Rest mit der Steuermesszahl (3,5%) multipliziert ergibt den Steuermessbetrag. Dieser wird dann mit dem gemeindeindividuellen Hebesatz multipliziert — die tatsächliche Gewerbesteuer kann daher zwischen Standorten erheblich variieren.

Rechenbeispiel

Gewinn 80.000 €, Hebesatz 400%: Gewerbeertrag nach Freibetrag = 80.000 − 24.500 = 55.500 €. Steuermessbetrag = 55.500 × 3,5% = 1.942,50 €. Gewerbesteuer = 1.942,50 € × 400% = 7.770 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Hebesatz-Unterschiede zwischen Gemeinden unterschätzen: Diese können die tatsächliche Steuerlast bei gleichem Gewinn erheblich beeinflussen.
2. Anrechnung auf Einkommensteuer vergessen: Bei Personenunternehmen wird ein Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
3. Freibetrag bei Kapitalgesellschaften erwarten: Der 24.500-€-Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für GmbH/AG.
4. Standortwahl ohne Hebesatz-Vergleich treffen: Bei Unternehmensgründung kann ein Vergleich der Gewerbesteuer-Hebesätze verschiedener Gemeinden finanziell relevant sein.
5. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nicht einplanen: Ähnlich wie bei der Einkommensteuer werden quartalsweise Vorauszahlungen fällig.

🔍 Sonderfälle

Anrechnung auf Einkommensteuer: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, was die effektive Zusatzbelastung mindert.

Kapitalgesellschaften: Bei GmbH und AG gibt es keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer — hier ist die Gewerbesteuer eine echte Zusatzbelastung.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Gewerbesteuererklärung
ELSTER →
Gemeinde
Festlegung des Hebesatzes
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Gewerbesteuergesetz (GewStG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Alle Gewerbebetriebe: Einzelunternehmer (außer Freiberufler!), Personengesellschaften, GmbHs, AGs. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Künstler etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind ebenfalls befreit.

Was ist der Unterschied bei GmbH und Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen: 24.500 € Freibetrag, Gewerbesteuer auf ESt anrechenbar (§35 EStG). GmbH: Kein Freibetrag, keine ESt-Anrechnung — dafür zahlt die GmbH Körperschaftsteuer statt ESt. Gesamtsteuerbelastung GmbH (Gewerbesteuer + KöSt): ca. 28–33%. EU/PG bei hohem Hebesatz: effektiv ähnlich.

Wie wähle ich eine steuergünstige Gemeinde?

Hebesätze unter 300% gibt es in kleineren Gemeinden (Gewerbegebiete). Aber: Es muss eine echte Betriebsstätte dort existieren (kein Briefkasten!). Finanzamt prüft bei verdächtigen Verlagerungen. Seriöse Steuersparung: Hauptniederlassung in günstiger Gemeinde mit echter Geschäftstätigkeit.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?

Nein — seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§4 Abs.5b EStG). Sie mindert also nicht den Gewinn für ESt/KöSt. Allerdings gibt es die ESt-Anrechnung nach §35 EStG für Einzelunternehmer (3,8-facher Messbetrag). GmbHs haben keine Anrechnung, zahlen Gewerbesteuer als echte Zusatzsteuer.

Zahlen Freiberufler auch Gewerbesteuer?

Nein, Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit — dies ist einer der zentralen steuerlichen Unterschiede zu Gewerbetreibenden. Nur wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder gemischte Tätigkeiten ohne klare Trennung betreibt, unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.