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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Gewerbesteuer-Rechner 2026

Hebesatz & Steuerlast

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewinn gewerblicher Unternehmen. Sie berechnet sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl (3,5%) und dem gemeindlichen Hebesatz. Bei einem Hebesatz von 400% (bundesweiter Durchschnitt) ergibt das einen effektiven Gewerbesteuersatz von 14%.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. GmbHs und Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Dafür können Einzelunternehmer die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen (§35 EStG) — bei einem Hebesatz unter ca. 400% zahlen sie faktisch keine Gewerbesteuer.

Der Hebesatz variiert stark: Frankfurt: 460%, München: 490%, Berlin: 410%, Hamburg: 470%, viele kleine Gemeinden: 200–300%. Wer seinen Firmensitz in einer steuergünstigen Gemeinde anmeldet, kann legal erheblich sparen — muss aber eine tatsächliche Betriebsstätte dort haben.

📋 Rechtliche Grundlage: §§1–36 GewStG (Gewerbesteuergesetz). Steuermesszahl: §11 Abs.2 GewStG: 3,5%. Freibetrag EU/PG: §11 Abs.1 GewStG: 24.500 €. Hebesatz: §16 GewStG (min. 200%). §35 EStG: Anrechnung 3,8-facher Messbetrag auf ESt. Gewerbesteuer als Betriebsausgabe: §4 Abs.5b EStG (seit 2008 nicht mehr absetzbar).
€/Jahr
%

Bundesschnitt: ~400% · München: 490% · Frankfurt: 460% · Hamburg: 470%

Gewerbesteuer
Effektiver Steuersatz
Anrechnung auf ESt (§35)
Tatsächliche GewSt-Belastung
Gewerbeertrag
Freibetrag
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag
Steuermesszahl3,5%
Steuermessbetrag
Hebesatz
Gewerbesteuer
ESt-Anrechnung §35 (3,8-fach)
Verbleibende GewSt-Belastung
§35 EStG Anrechnung: Einzelunternehmer können das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 380% entsteht keine echte Gewerbesteuerbelastung. Ab Hebesatz 380% entsteht echte Mehrbelastung.

📊 Rechenbeispiel: 80.000 € Gewerbeertrag · Einzelunternehmen · Hebesatz 400%

Gewerbeertrag
80.000 €
Freibetrag
24.500 €
Steuerpflichtig
55.500 €
Messbetrag (3,5%)
1.943 €
Gewerbesteuer (×400%)
7.770 €
ESt-Anrechnung (×3,8)
7.382 €
Echte GewSt-Last
388 €

Einzelunternehmer zahlen bei Hebesatz 400% fast keine echte Gewerbesteuer dank §35 EStG.

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Häufige Fragen

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Alle Gewerbebetriebe: Einzelunternehmer (außer Freiberufler!), Personengesellschaften, GmbHs, AGs. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Künstler etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind ebenfalls befreit.

Was ist der Unterschied bei GmbH und Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen: 24.500 € Freibetrag, Gewerbesteuer auf ESt anrechenbar (§35 EStG). GmbH: Kein Freibetrag, keine ESt-Anrechnung — dafür zahlt die GmbH Körperschaftsteuer statt ESt. Gesamtsteuerbelastung GmbH (Gewerbesteuer + KöSt): ca. 28–33%. EU/PG bei hohem Hebesatz: effektiv ähnlich.

Wie wähle ich eine steuergünstige Gemeinde?

Hebesätze unter 300% gibt es in kleineren Gemeinden (Gewerbegebiete). Aber: Es muss eine echte Betriebsstätte dort existieren (kein Briefkasten!). Finanzamt prüft bei verdächtigen Verlagerungen. Seriöse Steuersparung: Hauptniederlassung in günstiger Gemeinde mit echter Geschäftstätigkeit.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?

Nein — seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§4 Abs.5b EStG). Sie mindert also nicht den Gewinn für ESt/KöSt. Allerdings gibt es die ESt-Anrechnung nach §35 EStG für Einzelunternehmer (3,8-facher Messbetrag). GmbHs haben keine Anrechnung, zahlen Gewerbesteuer als echte Zusatzsteuer.