Schenkungsteuer-Rechner 2026
Freibeträge & Steuerlast
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Die Schenkungsteuer nutzt dieselben Freibeträge und Steuersätze wie die Erbschaftsteuer — der zentrale Vorteil ist jedoch, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können, was frühzeitige, gestaffelte Vermögensübertragungen steuerlich sehr attraktiv macht.
Bei Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 € pro Elternteil und Kind — ein Ehepaar kann so alle 10 Jahre bis zu 800.000 € steuerfrei an ein Kind übertragen, wenn beide Elternteile jeweils ihren vollen Freibetrag nutzen.
Diese werden zusammengerechnet (§14 ErbStG).
| Schenkungswert | — |
| Vorherige Schenkungen (10 J.) | — |
| Gesamterwerb (kumuliert) | — |
| Persönlicher Freibetrag | — |
| Steuerpflichtiger Erwerb | — |
| Steuerklasse | — |
| Steuersatz | — |
| Schenkungsteuer | — |
📊 Rechenbeispiel: 300.000 € Schenkung · Kind · keine Vorschenkungen
Die 10-Jahres-Regel als zentraler Vorteil
Anders als bei der einmaligen Erbschaft können Schenkungsfreibeträge durch geschickte zeitliche Staffelung mehrfach genutzt werden — wer frühzeitig mit der Vermögensübertragung beginnt, kann über mehrere 10-Jahres-Perioden erhebliche Summen steuerfrei übertragen.
Rechenbeispiel
Eltern schenken Kind über 20 Jahre gestaffelt: Bei zwei vollen Nutzungen des 400.000-€-Freibetrags (nach jeweils 10 Jahren) können theoretisch bis zu 800.000 € komplett steuerfrei übertragen werden, statt bei einmaliger Vererbung nur einen Freibetrag zu nutzen.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Kettenschenkung: Bei Schenkungen über einen "Umweg" (z.B. Großeltern → Eltern → Kind) muss auf eine plausible zeitliche und rechtliche Gestaltung geachtet werden, um steuerlich anerkannt zu werden.
Immobilienschenkung mit Nießbrauch: Eine Immobilie kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden, während sich die Eltern ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) vorbehalten — dies senkt zusätzlich den steuerlich relevanten Wert.
🏛️ Zuständige Behörden
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft steuerlich?
Gleiche Freibeträge und Steuersätze. Der entscheidende Unterschied: Schenkungsfreibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden — Erbschaftsfreibetrag gilt nur einmal (beim Erbfall). Durch frühzeitige Schenkungen lässt sich deutlich mehr steuerfrei übertragen als im Erbfall.
Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten?
Immer wenn das Vermögen die Erbschaftsteuer-Freibeträge übersteigt und noch 10+ Jahre Zeit sind. Besonders sinnvoll: Bei Immobilien (Wertentwicklung geht steuerlich auf den Beschenkten über), bei Betriebsvermögen (Begünstigungen gelten auch für Schenkungen), bei gut vorhersehbaren Vermögensverhältnissen.
Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?
Ja — innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung (§30 ErbStG). Das gilt auch für steuerfreie Schenkungen unter dem Freibetrag! Ausnahme: Geldschenkungen unter dem Freibetrag müssen nicht angezeigt werden (informelle Praxis). Bei Immobilien: Notar ist verpflichtet die Schenkung dem Finanzamt zu melden.
Was sind die häufigsten Fehler bei Schenkungen?
Freibeträge nicht ausschöpfen (zu kleine Beträge schenken). Die 10-Jahres-Frist nicht beachten (zu spät anfangen). Vorbehaltsnießbrauch nicht vereinbaren bei Immobilien (schenken und trotzdem nutzen wollen). Schenkung kurz vor dem Tod (weniger als 10 Jahre = wird angerechnet). Keine notarielle Begleitung bei Immobilien.
Muss ich jede Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen, auch wenn diese innerhalb der Freibeträge liegen und somit keine Steuer anfällt. Die Meldung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung erfolgen — bei Nichtbeachtung drohen im Streitfall spätere Probleme bei der Anerkennung der genutzten Freibeträge.