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📅 Aktualisiert: August 2026

Beratungshilfe-Rechner 2026

Anspruch & Kosten

Unterlagen zur Beratungshilfe-Beantragung

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine kostengünstige außergerichtliche Rechtsberatung — statt der vollen Anwaltsgebühren fällt nur eine geringe Eigenbeteiligung von meist 15 € an, den Rest übernimmt die Staatskasse.

Der Antrag erfolgt beim Amtsgericht, das bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem ein selbst gewählter Anwalt aufgesucht werden kann.

📋 Rechtliche Grundlage: Beratungshilfegesetz (BerHG). Eigenanteil: meist 15 €. Voraussetzung: Einkommen unterhalb bestimmter, regelmäßig angepasster Grenzen.
Beratungshilfe?
Eigenanteil
Staat übernimmt
Wo beantragen
Amtsgericht
Nettoeinkommen
Einkommensgrenze (ca.)
Anspruch
Eigenanteil (wenn Anspruch)15 €
Deckung durch Staat
Antrag: Beim Amtsgericht (Beratungshilfeschein) oder direkt beim Anwalt mit PKH-Antrag. Gütig für 1 Jahr nach Ausstellung. Prozesskostenhilfe: Zusätzlich für gerichtliche Verfahren.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Beratungshilfegesetz (BerHG)
Was der Rechner berücksichtigt: Grundprinzip der Einkommensprüfung für den Beratungshilfeanspruch
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Exakte aktuelle Einkommensfreibeträge (werden regelmäßig angepasst), Vermögensanrechnung im Detail

📊 Rechenbeispiel: Alleinstehend · 1.200 € netto

Einkommensgrenze
ca. 1.500 €
Anspruch
Ja (unter Grenze)
Eigenanteil
15 €
Anwaltskosten sonst
ca. 230 € (1.000 € SW)
Ersparnis
ca. 215 €
Antrag
Amtsgericht oder Anwalt

Voraussetzungen für Beratungshilfe

Das Einkommen muss unterhalb bestimmter, ähnlich wie bei Bürgergeld berechneter Freibeträge liegen. Auch das vorhandene Vermögen wird geprüft — größeres Vermögen kann den Anspruch ausschließen, ähnlich den Regelungen bei anderen Sozialleistungen.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht gestellt (persönlich, schriftlich oder online in manchen Bundesländern), mit entsprechenden Einkommensnachweisen. Bei Bewilligung erhält man einen Berechtigungsschein für die Rechtsberatung.

⚠️ Häufige Fehler

1. Anspruch trotz Rechtsschutzversicherung erwarten: Bei bestehender Versicherung entfällt meist der Anspruch auf Beratungshilfe.
2. Vermögensgrenzen nicht kennen: Auch größeres Vermögen kann den Anspruch trotz geringem laufenden Einkommen ausschließen.
3. Antrag erst nach der Beratung stellen: Idealerweise sollte der Berechtigungsschein vor dem Anwaltsbesuch vorliegen, eine nachträgliche Antragstellung ist aber in Ausnahmefällen möglich.
4. Beratungshilfe mit Prozesskostenhilfe verwechseln: Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Beratung, Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.
5. Einkommensnachweise unvollständig einreichen: Dies kann die Bearbeitung des Antrags erheblich verzögern.

🔍 Sonderfälle

Dringende Fälle: Bei zeitkritischen Angelegenheiten kann auch direkt beim aufgesuchten Anwalt ein nachträglicher Antrag gestellt werden.

Rechtsschutzversicherung: Bei bestehender Versicherung entfällt in der Regel der Anspruch auf Beratungshilfe, da die Versicherung vorrangig ist.

🏛️ Zuständige Behörden

Amtsgericht
Antragstellung Beratungshilfe
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Beratungshilfegesetz (BerHG)

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

Einkommens- und Vermögensgrenze: Einkommen unter ca. 1.300–1.600 € netto (je nach Haushalt). Kein wesentliches Vermögen (außer Haus/Wohnung). Kein anderer Weg (z.B. Gewerkschaft, Mieterverein). Rechtsgebiet muss gedeckt sein.

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Weg 1: Zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein ausstellen lassen, dann zum Anwalt. Weg 2: Direkt zum Anwalt, der stellt Antrag. Unterlagen: Einkommensnachweise, Miet-/Kontoauszüge. Kostenlos (außer 15 € Eigenanteil).

Was ist der Unterschied zu PKH?

Beratungshilfe: Nur außergerichtlich (Beratung beim Anwalt). Prozesskostenhilfe (PKH): Für Gerichtsverfahren. Beide sind Staatshilfe bei geringem Einkommen. Oft werden beide kombiniert (erst Beratung, dann Klage).

Was deckt Beratungshilfe ab?

Nahezu alle Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht. Ausnahme: Steuerrecht (eigene Beratungsstellen). Umfang: Beratung + Schriftsatz + Verhandlung mit Gegner (außergerichtlich).

Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Rechtsberatung ab (z.B. ein Beratungsgespräch beim Anwalt), während Prozesskostenhilfe die Kosten eines tatsächlichen Gerichtsverfahrens übernimmt. Beide haben ähnliche, aber nicht identische Einkommensvoraussetzungen und müssen getrennt beantragt werden.