Beratungshilfe-Rechner 2026
Anspruch & Kosten
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine kostengünstige außergerichtliche Rechtsberatung — statt der vollen Anwaltsgebühren fällt nur eine geringe Eigenbeteiligung von meist 15 € an, den Rest übernimmt die Staatskasse.
Der Antrag erfolgt beim Amtsgericht, das bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem ein selbst gewählter Anwalt aufgesucht werden kann.
| Nettoeinkommen | — |
| Einkommensgrenze (ca.) | — |
| Anspruch | — |
| Eigenanteil (wenn Anspruch) | 15 € |
| Deckung durch Staat | — |
📊 Rechenbeispiel: Alleinstehend · 1.200 € netto
Voraussetzungen für Beratungshilfe
Das Einkommen muss unterhalb bestimmter, ähnlich wie bei Bürgergeld berechneter Freibeträge liegen. Auch das vorhandene Vermögen wird geprüft — größeres Vermögen kann den Anspruch ausschließen, ähnlich den Regelungen bei anderen Sozialleistungen.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht gestellt (persönlich, schriftlich oder online in manchen Bundesländern), mit entsprechenden Einkommensnachweisen. Bei Bewilligung erhält man einen Berechtigungsschein für die Rechtsberatung.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Dringende Fälle: Bei zeitkritischen Angelegenheiten kann auch direkt beim aufgesuchten Anwalt ein nachträglicher Antrag gestellt werden.
Rechtsschutzversicherung: Bei bestehender Versicherung entfällt in der Regel der Anspruch auf Beratungshilfe, da die Versicherung vorrangig ist.
🏛️ Zuständige Behörden
Beratungshilfegesetz (BerHG)
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
Einkommens- und Vermögensgrenze: Einkommen unter ca. 1.300–1.600 € netto (je nach Haushalt). Kein wesentliches Vermögen (außer Haus/Wohnung). Kein anderer Weg (z.B. Gewerkschaft, Mieterverein). Rechtsgebiet muss gedeckt sein.
Wie beantrage ich Beratungshilfe?
Weg 1: Zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein ausstellen lassen, dann zum Anwalt. Weg 2: Direkt zum Anwalt, der stellt Antrag. Unterlagen: Einkommensnachweise, Miet-/Kontoauszüge. Kostenlos (außer 15 € Eigenanteil).
Was ist der Unterschied zu PKH?
Beratungshilfe: Nur außergerichtlich (Beratung beim Anwalt). Prozesskostenhilfe (PKH): Für Gerichtsverfahren. Beide sind Staatshilfe bei geringem Einkommen. Oft werden beide kombiniert (erst Beratung, dann Klage).
Was deckt Beratungshilfe ab?
Nahezu alle Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht. Ausnahme: Steuerrecht (eigene Beratungsstellen). Umfang: Beratung + Schriftsatz + Verhandlung mit Gegner (außergerichtlich).
Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Rechtsberatung ab (z.B. ein Beratungsgespräch beim Anwalt), während Prozesskostenhilfe die Kosten eines tatsächlichen Gerichtsverfahrens übernimmt. Beide haben ähnliche, aber nicht identische Einkommensvoraussetzungen und müssen getrennt beantragt werden.