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📅 Aktualisiert: August 2026

Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Erbschaft & Schenkung

Unterlagen zur Berechnung der Erbschaftsteuer

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab — Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, während entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte nur 20.000 € Freibetrag haben und zudem höheren Steuersätzen unterliegen.

Oberhalb des Freibetrags wird der übersteigende Betrag nach der jeweiligen Steuerklasse (I-III) mit progressiv steigenden Sätzen von 7% bis 50% besteuert, abhängig von Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes.

📋 Rechtliche Grundlage: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, sonstige 20.000 €.
Freibetrag
Steuerpflichtiger Betrag
Steuersatz
Erbschaftsteuer
Verwandtschaftsgrad
Erbschaft / Schenkung
Freibetrag (§16 ErbStG)
Steuerpflichtiger Betrag
Steuersatz (§19 ErbStG)
Erbschaftsteuer
Steuersparende Schenkung: Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar! Kind: 400.000 € alle 10 Jahre. Bei 800.000 € Immobilie: Heute 400.000 € + in 10 Jahren 400.000 € = Steuerfrei!
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: ErbStG
Was der Rechner berücksichtigt: Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, Steuerklassen und progressive Steuersätze
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Besondere Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, selbstgenutzte Immobilien (Familienheim-Privileg im Detail)

📊 Rechenbeispiel: Kind erbt 600.000 €

Freibetrag Kind
400.000 €
Steuerpflichtig
200.000 €
Steuersatz Kl. I
11%
Erbschaftsteuer
22.000 €
Tipp (Schenkung)
2x 300.000 € = steuerfrei
10-Jahres-Frist
Beachten!

Die drei Steuerklassen

Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel): niedrigste Steuersätze, 7-30%. Steuerklasse II (Geschwister, Neffen/Nichten, geschiedene Ehegatten): mittlere Sätze, 15-43%. Steuerklasse III (alle übrigen, z.B. Freunde, entferntere Verwandte): höchste Sätze, 30-50%.

Rechenbeispiel

Kind erbt 600.000 € vom Elternteil: Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig 200.000 €. Bei Steuerklasse I und diesem Betrag ca. 11% Steuersatz = ca. 22.000 € Erbschaftsteuer.

⚠️ Häufige Fehler

1. Freibeträge zwischen Verwandtschaftsgraden verwechseln: Diese unterscheiden sich erheblich — von 500.000 € bei Ehegatten bis 20.000 € bei Nicht-Verwandten.
2. Familienheim-Privileg nicht nutzen: Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei übergehen.
3. Freibeträge nur einmalig nutzen statt gestaffelt schenken: Durch frühzeitige, gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
4. Betriebsvermögen-Verschonung nicht prüfen: Bei Unternehmensnachfolgen gibt es oft erhebliche steuerliche Erleichterungen.
5. Anzeigepflicht beim Finanzamt vergessen: Ein Erbfall muss innerhalb bestimmter Fristen dem Finanzamt gemeldet werden.

🔍 Sonderfälle

Familienheim-Privileg: Eine selbstgenutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen (Ehegatte oder Kinder, weitere Selbstnutzung) komplett steuerfrei vererbt werden.

Betriebsvermögen: Für Unternehmensnachfolgen gelten besondere, oft erhebliche Verschonungsregeln, um Arbeitsplätze zu erhalten.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Erbschaftsteuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist Erbschaftsteuer?

Ehegatten: bis 500.000 € frei, dann 7–30%. Kinder: bis 400.000 € frei, dann 7–30%. Enkel: bis 200.000 € frei. Geschwister: bis 20.000 € frei, dann 15–43%. Fremde: bis 20.000 € frei, dann 30–50%.

Wie spare ich Erbschaftsteuer?

Schenkung alle 10 Jahre: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden! Familienheim: Steuerfrei für Ehegatten und Kinder (wenn 10 Jahre bewohnt). Unternehmensvermögen: Vergünstigungen bei Fortführung. Rechtzeitig planen!

Was ist der Unterschied Erbschaft / Schenkung?

Gleiche Freibeträge und Steuersätze! Vorteil Schenkung: Freibeträge können zu Lebzeiten genutzt werden. 10-Jahres-Frist gilt separat je Übertragung. Mehrfache Schenkungen möglich. Frühzeitig planen = weniger Steuer.

Muss ich Erbschaft beim Finanzamt melden?

Ja: Innerhalb 3 Monate nach Annahme der Erbschaft. Ausnahme: Wenn Erbschaft unter Freibetrag (trotzdem melden wenn unsicher). Unterlassung: Steuerhinterziehung (strafrechtlich relevant). Notar meldet häufig automatisch.

Kann ich Erbschaftsteuer durch frühzeitige Schenkungen reduzieren?

Ja, die Freibeträge für Schenkungen gelten alle 10 Jahre erneut — durch gestaffelte Übertragungen zu Lebzeiten lässt sich die Gesamtsteuerlast oft erheblich reduzieren im Vergleich zu einer einmaligen Vererbung des gesamten Vermögens. Eine frühzeitige, langfristige Nachlassplanung mit fachkundiger Beratung kann hier erhebliche Vorteile bringen.