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📅 Aktualisiert: August 2026

Abgeltungssteuer-Rechner 2026

Kapitalerträge berechnen

Unterlagen zur Berechnung der Abgeltungssteuer

Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) pauschal mit 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der jährliche Sparer-Pauschbetrag (1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Verheiratete) bleibt steuerfrei.

Ein bei der Bank hinterlegter Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Erträge bis zur Höhe des Pauschbetrags direkt steuerfrei ausgezahlt werden, ohne dass eine Rückerstattung über die Steuererklärung nötig ist.

📋 Rechtliche Grundlage: §32d EStG (Abgeltungssteuer). Steuersatz: 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 € (Alleinstehende) / 2.000 € (Verheiratete).
€/Jahr

Zinsen + Dividenden + realisierte Gewinne im Jahr

Max. 1.000 € (ledig) / 2.000 € (verheiratet)

Abgeltungssteuer
Steuerpflichtige Erträge
Netto-Ertrag
Effektiver Steuersatz
Kapitalerträge brutto
Sparerpauschbetrag
Steuerpflichtige Erträge
Abgeltungssteuer (25%)
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Kirchensteuer
Steuern gesamt
Netto-Ertrag
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §32d EStG
Was der Rechner berücksichtigt: 25%-Steuersatz, Sparer-Pauschbetrag, Solidaritätszuschlag
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Kirchensteuer-Automatik über BZSt-Meldeverfahren, Günstigerprüfung mit persönlichem Steuersatz bei niedrigem Gesamteinkommen

📊 Rechenbeispiel: 2.500 € Kapitalerträge · 1.000 € Freibetrag · keine KiSt

Kapitalerträge
2.500 €
Sparerpauschbetrag
1.000 €
Steuerpflichtig
1.500 €
Abgeltungssteuer (25%)
375 €
Solidaritätszuschlag
20,63 €
Netto-Ertrag
2.104,37 €

Wie die Steuer berechnet wird

Von den Kapitalerträgen wird zunächst der Sparer-Pauschbetrag abgezogen, auf den verbleibenden Betrag werden 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer (nicht auf den Ertrag) erhoben — effektiv ca. 26,4% Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer.

Rechenbeispiel

3.000 € Kapitalerträge, Alleinstehend: Steuerpflichtig nach Pauschbetrag = 3.000 € − 1.000 € = 2.000 €. Steuer = 2.000 € × 26,375% (inkl. Soli) = ca. 528 €.

⚠️ Häufige Fehler

1. Freistellungsauftrag nicht bei der Bank hinterlegen: Ohne diesen wird auch innerhalb des Pauschbetrags zunächst Steuer einbehalten, die erst über die Steuererklärung zurückgefordert werden muss.
2. Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen nicht nutzen: Bei geringem Gesamteinkommen kann der persönliche Steuersatz unter 25% liegen — dann lohnt sich ein Antrag.
3. Pauschbetrag auf mehrere Banken nicht aufteilen: Bei mehreren Depots/Konten sollte der Freistellungsauftrag sinnvoll verteilt werden.
4. Verlustverrechnungstöpfe nicht nutzen: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, was oft übersehen wird.
5. Kirchensteuerpflicht bei Kapitalerträgen vergessen: Seit 2015 wird diese automatisch erhoben, sofern kein Sperrvermerk beim BZSt vorliegt.

🔍 Sonderfälle

Günstigerprüfung: Bei niedrigem Gesamteinkommen (persönlicher Steuersatz unter 25%) kann eine Antragsveranlagung mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz günstiger sein.

Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, was die steuerpflichtigen Erträge mindert.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Günstigerprüfung, Verlustbescheinigung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§32d EStG

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Häufige Fragen

Was ist die Abgeltungssteuer?

Eine pauschale Steuer von 25% auf alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Plus 5,5% SolZ = effektiv 26,375%. Gilt seit 2009 — davor wurden Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der Vorteil: Einfach, keine Steuererklärung nötig (außer bei Günstigerprüfung).

Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag optimal?

Freistellungsauftrag bei jeder Bank stellen — bis 1.000 € (ledig) oder 2.000 € (verheiratet) Gesamtfreistellung. Bei mehreren Banken aufteilen. Beispiel: 600 € bei Bank A, 400 € bei Bank B. Ohne Freistellungsauftrag: Bank behält 26,375% auf alle Erträge ein — auch wenn diese unter dem Freibetrag liegen! Rückholung nur über Steuererklärung.

Lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%. Das ist der Fall bei einem zvE unter ca. 18.000 € (ledig). Dann beantragt man in der Steuererklärung die Günstigerprüfung — das Finanzamt berechnet automatisch was günstiger ist und erstattet den Unterschied.

Sind alle Kapitalerträge abgeltungssteuerpflichtig?

Grundsätzlich ja: Zinsen, Dividenden, realisierte Gewinne. Ausnahmen: Kapitalerträge aus Beteiligungen die der Einkommensteuer mit Teileinkünfteverfahren unterliegen (z.B. GmbH-Gesellschafter über 25% Beteiligung). Krypto-Gewinne: Nach mehr als 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (§23 EStG) — keine Abgeltungssteuer!

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Bei ordnungsgemäßem Steuerabzug durch die Bank (mit korrektem Freistellungsauftrag) ist dies grundsätzlich nicht notwendig, da die Abgeltungssteuer bereits final abgeführt wurde. Eine freiwillige Angabe lohnt sich jedoch bei niedrigem Gesamteinkommen für die Günstigerprüfung oder bei ungenutzten Verlustverrechnungstöpfen.