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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Überstunden-Rechner 2026

Vergütung & Zuschläge berechnen

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung besteht in Deutschland nur wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne ausdrückliche Regelung können Überstunden auch durch Freizeit abgegolten werden.

Viele Arbeitgeber zahlen Überstundenzuschläge: 25% für normale Überstunden, 50% für Sonntagsarbeit und 100% für Feiertagsarbeit sind üblich — aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im öffentlichen Dienst (TVöD) sind Zuschläge tariflich geregelt. Zuschläge bis zu bestimmten Grenzen sind steuerfrei (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach §3b EStG).

Das Arbeitszeitkonto ist ein wichtiges Instrument: Überstunden können gesammelt und später als Freizeit genommen werden. Bei Kündigung müssen angesammelte Überstunden ausgezahlt werden — sofern sie dokumentiert und vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurden. Eigenmächtige Überstunden ohne Auftrag können verweigert werden.

📋 Rechtliche Grundlage: §611a BGB (Arbeitsvertrag), §3 ArbZG (max. 8 Std./Tag, Ausnahmen bis 10 Std.). Überstundenvergütung: Vertraglich oder tariflich geregelt — kein gesetzlicher Mindestanspruch. §3b EStG: Steuerfreie Zuschläge für Nacht (20%), Sonntag (50%), Feiertag (125%). BAG-Rechtsprechung: Überstunden müssen angeordnet oder geduldet worden sein.
Std./Woche
Stunden
Überstundenvergütung brutto
Stundenlohn (vertraglich)
Jahreswert dieser Überstunden
Überstunden-Stundensatz
Bruttogehalt / Monat
Vertragliche Wochenstunden
Monatsstunden (× 4,33)
Stundenlohn brutto
Überstunden
Zuschlag
Überstunden-Stundensatz
Vergütung gesamt (brutto)
Wichtig: Überstundenvergütung unterliegt der normalen Lohnsteuer und SV-Beiträgen — anders als steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit (§3b EStG). Dokumentieren Sie Ihre Überstunden stets schriftlich (E-Mail, Zeiterfassungssystem) als Nachweis.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · 40 Std./Woche · 10 Überstunden · 25% Zuschlag

Stundenlohn
20,16 €/Std.
Überstunden
10 Stunden
Zuschlag
25%
Überstunden-Satz
25,20 €/Std.
Vergütung brutto
252,00 €
Jahreswert (12×)
3.024 €

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Häufige Fragen

Haben Arbeitnehmer immer Anspruch auf Überstundenvergütung?

Nein — ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht nur wenn er vertraglich, tariflich oder per Betriebsvereinbarung geregelt ist. Fehlt eine Regelung, können Überstunden auch durch Freizeit ausgeglichen werden. Leitende Angestellte mit hohem Gehalt haben oft keinen Vergütungsanspruch (Arbeitsvertrag prüfen!).

Wie wird der Überstunden-Stundenlohn berechnet?

Stundenlohn = Bruttogehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 3.500 € und 40 Stunden: 3.500 ÷ (40 × 4,33) = 20,16 €/Stunde. Mit 25% Zuschlag: 20,16 × 1,25 = 25,20 €/Stunde. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate.

Müssen Überstunden bei Kündigung ausgezahlt werden?

Ja — sofern ein Vergütungsanspruch besteht und die Überstunden dokumentiert sind. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig auf Auszahlung bestehen wenn Freizeit vereinbart war. Wichtig: Überstunden verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB). Bei Arbeitszeitkonten: Überschuss muss ausgezahlt oder als Freizeit gewährt werden.

Wie viele Überstunden sind zulässig?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt max. 10 Stunden/Tag (normal 8 Stunden). Innerhalb von 6 Monaten muss der Durchschnitt von 8 Stunden/Tag eingehalten werden. Tarifverträge können abweichen. Für Jugendliche unter 18 Jahren: max. 8 Stunden/Tag ohne Ausnahmen. Bei Überschreitung droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis 30.000 €.