Kündigungsschutz-Rechner 2026
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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur unter zwei Voraussetzungen: Der Betrieb muss regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, und das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate ununterbrochen bestanden haben (Wartezeit).
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, benötigt der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen der gesetzlich anerkannten Gründe: personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingt. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
| Betriebszugehörigkeit | — |
| Betriebsgröße | |
| KSchG-Schutz | — |
| Klagefrist (3 Wochen) | — |
| Gründe für Kündigung | — |
📊 Rechenbeispiel: 18 Monate Zugehörigkeit · 15 Mitarbeiter
Die zwei zentralen Voraussetzungen
Betriebsgröße: Zähung erfolgt nach Köpfen (Teilzeitkräfte anteilig), Auszubildende zählen nicht mit. Wartezeit: 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung im selben Betrieb, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
Die drei Kündigungsgründe
Personenbedingt (z.B. langanhaltende Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. wiederholte Pflichtverletzung, meist nach vorheriger Abmahnung), betriebsbedingt (z.B. Stellenabbau, mit Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern).
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Personen in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder genießen zusätzlichen, verstärkten Kündigungsschutz unabhängig von den allgemeinen KSchG-Voraussetzungen.
Kleinbetriebe: Auch ohne KSchG-Anwendbarkeit gilt ein Mindestschutz vor sitten- oder treuwidrigen Kündigungen.
🏛️ Zuständige Behörden
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
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Häufige Fragen
Wann gilt Kündigungsschutz?
KSchG gilt: Betriebszugehörigkeit mind. 6 Monate (Probezeit durchlaufen) UND Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Kleinbetrieb (<= 10 MA): Kein KSchG-Schutz (aber Sittenwidrigkeit prüfen!).
Welche Gründe braucht der Arbeitgeber?
Mit KSchG: Nur betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Ohne: Alle (außer sittenwidrig, diskriminierend). Betriebsbedingt: Sozialauswahl Pflicht. Verhaltensbedingt: Abmahnung vorher nötig. Personenbedingt: Z.B. dauernde Erkrankung.
Was ist die 3-Wochen-Frist?
Absolute Ausschlussfrist (§4 KSchG). 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach: Kündigung gilt als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Ausnahme: Versäumnis entschuldigt (§5 KSchG, sehr selten). Sofort zum Anwalt oder Arbeitsgericht!
Lohnt sich Kündigungsschutzklage?
Häufig ja! Viele Kündigungen sind fehlerhaft (Sozialauswahl, Form, Begründung). Erfolg: Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Kosten: Arbeitsgericht 1. Instanz kostenfrei (keine Anwaltspflicht, keine Gerichtsgebühren bei unterlegener Partei bis Urteil). Einigung oft schon vor Urteil.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Klagefrist verpasse?
Die Kündigung gilt dann grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre — eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich (§5 KSchG), etwa bei unverschuldeter Fristversäumnis wie schwerer Krankheit.