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📅 Aktualisiert: August 2026

Pendlerpauschale 0,38 € Rechner 2026

Ab 1. km

Langstreckenpendler auf dem Arbeitsweg

Foto: Coleman Glover auf Unsplash

Für besonders lange Arbeitswege gilt ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung ein erhöhter Pendlerpauschale-Satz von 0,38 € statt der regulären 0,30 € — diese zusätzliche Entlastung wurde eingeführt, um Fernpendler angesichts gestiegener Mobilitätskosten stärker zu unterstützen.

Der erhöhte Satz gilt befristet und wurde als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten eingeführt — Pendler mit besonders langen Arbeitswegen profitieren davon besonders stark, da sich der höhere Satz auf die gesamte über 20 km hinausgehende Distanz bezieht.

📋 Rechtliche Grundlage: §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Erhöhter Satz 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer, befristet bis Ende 2026. Erste 20 km weiterhin 0,30 €/km.
km
Tage
Pendlerpauschale / Jahr
Steuerersparnis
Über WK-Pauschale
Pro Arbeitstag
Entfernung
Arbeitstage
Satz ab 1. km0,38 €/km (dauerhaft)
Pendlerpauschale gesamt
WK-Grundfreibetrag1.230 €
Steuerwirksamer Betrag
Steuerersparnis
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Was der Rechner berücksichtigt: Gestaffelte Berechnung mit erhöhtem Satz ab dem 21. Kilometer
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Mögliche zukünftige Gesetzesänderungen nach Ablauf der aktuellen Befristung

📊 Rechenbeispiel: 25 km · 220 Tage · 25% Steuersatz

Pendlerpauschale
25 × 0,38 × 220 = 2.090 €
WK-Grundfreibetrag
1.230 €
Steuerwirksam
860 €
Steuerersparnis
215 €/Jahr
Break-even alt (0,30 €)
1.650 € → nur 420 € wirksam → 105 €
Vorteil neue Regel
+110 € Ersparnis

Warum die Staffelung erst ab km 21 greift

Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt weiterhin die reguläre Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Erst der darüber hinausgehende Anteil des Arbeitswegs wird mit dem erhöhten Satz von 0,38 € vergütet — dies soll gezielt besonders lange Pendelstrecken stärker entlasten.

Rechenbeispiel

35 km einfacher Arbeitsweg, 210 Arbeitstage: Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €/Tag. Weitere 15 km: 15 × 0,38 € = 5,70 €/Tag. Gesamt pro Tag: 11,70 €, für 210 Tage = 2.457 € jährlich als Werbungskosten absetzbar.

⚠️ Häufige Fehler

1. Erhöhten Satz für die gesamte Strecke statt nur ab km 21 ansetzen: Nur der über 20 km hinausgehende Anteil wird mit 0,38 € vergütet, die ersten 20 km bleiben bei 0,30 €.
2. Befristung des erhöhten Satzes nicht im Blick behalten: Nach Ablauf der aktuellen Regelung könnten sich die Sätze wieder ändern.
3. Hin- und Rückweg doppelt in die Berechnung einbeziehen: Nur die einfache Entfernung zählt, unabhängig von der tatsächlichen Hin- und Rückfahrt.
4. Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale mitrechnen: An Tagen ohne tatsächliche Fahrt zur Arbeit kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden.
5. Werbungskostenpauschale mit dem tatsächlichen Pendlerpauschale-Betrag verwechseln: Erst wenn die Gesamtwerbungskosten die allgemeine Pauschale übersteigen, wirkt sich die Pendlerpauschale steuerlich tatsächlich aus.

🔍 Sonderfälle

Zeitliche Befristung: Der erhöhte Satz gilt befristet — nach Ablauf könnte er auf den regulären Satz zurückfallen oder erneut verlängert werden, abhängig von der zukünftigen Gesetzgebung.

Kombination mit anderen Werbungskosten: Die Pendlerpauschale wirkt sich erst aus, wenn die Gesamtwerbungskosten die allgemeine Pauschale übersteigen.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Geltendmachung in der Steuererklärung
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Was hat sich bei der Pendlerpauschale 2026 geändert?

Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer für alle Pendler. Die bisherige Staffelung (0,30 €/km bis km 20, 0,38 €/km ab km 21) ist endgültig Geschichte. Besonders Kurzpendler (unter 20 km) sparen jetzt mehr: Bei 15 km bisher 15 × 0,30 = 4,50 €/Tag, jetzt 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag.

Gilt die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel?

Ja — ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen wenn diese höher sind. Das Deutschland-Ticket (58 €/Mon. = 696 €/Jahr) ist weniger als die Pauschale bei über 7 km Entfernung und 220 Arbeitstagen. Pendler mit kurzem Arbeitsweg fahren mit dem D-Ticket besser.

Wie kombiniere ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale?

Beides ist kombinierbar — für verschiedene Tage. Bürotage: Pendlerpauschale. Homeoffice-Tage: 6 €/Tag (max. 210 Tage/Jahr = 1.260 €). Optimal: Alle Arbeitstage korrekt aufteilen und beide Pauschalen maximieren. Bei 110 Bürotagen und 110 HO-Tagen: ca. 1.045 + 660 = 1.705 € WK.

Was zählt als erster Arbeitstag bei der Pendlerpauschale?

Nur Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte (Büro/Betrieb) tatsächlich aufgesucht wird. Homeoffice-Tage zählen nicht. Dienstreisen zu anderen Orten: Reisekostenpauschale, nicht Pendlerpauschale. Urlaubs- und Krankheitstage: Keine Pauschale.

Gilt der erhöhte Satz von 0,38 € dauerhaft?

Nein, dieser erhöhte Satz für Fernpendler ist zeitlich befristet und wurde als Reaktion auf gestiegene Energiekosten eingeführt. Ob und in welcher Form die Regelung nach Ablauf der aktuellen Befristung fortgeführt wird, hängt von zukünftigen gesetzgeberischen Entscheidungen ab — aktuelle Informationen hierzu sollten bei Bedarf beim Finanzamt oder über aktuelle steuerliche Informationsquellen eingeholt werden.