Pendlerpauschale 0,38 € Rechner 2026
Ab 1. km
Foto: Coleman Glover auf Unsplash
Für besonders lange Arbeitswege gilt ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung ein erhöhter Pendlerpauschale-Satz von 0,38 € statt der regulären 0,30 € — diese zusätzliche Entlastung wurde eingeführt, um Fernpendler angesichts gestiegener Mobilitätskosten stärker zu unterstützen.
Der erhöhte Satz gilt befristet und wurde als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten eingeführt — Pendler mit besonders langen Arbeitswegen profitieren davon besonders stark, da sich der höhere Satz auf die gesamte über 20 km hinausgehende Distanz bezieht.
| Entfernung | — |
| Arbeitstage | — |
| Satz ab 1. km | 0,38 €/km (dauerhaft) |
| Pendlerpauschale gesamt | — |
| WK-Grundfreibetrag | 1.230 € |
| Steuerwirksamer Betrag | — |
| Steuerersparnis | — |
📊 Rechenbeispiel: 25 km · 220 Tage · 25% Steuersatz
Warum die Staffelung erst ab km 21 greift
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt weiterhin die reguläre Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Erst der darüber hinausgehende Anteil des Arbeitswegs wird mit dem erhöhten Satz von 0,38 € vergütet — dies soll gezielt besonders lange Pendelstrecken stärker entlasten.
Rechenbeispiel
35 km einfacher Arbeitsweg, 210 Arbeitstage: Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €/Tag. Weitere 15 km: 15 × 0,38 € = 5,70 €/Tag. Gesamt pro Tag: 11,70 €, für 210 Tage = 2.457 € jährlich als Werbungskosten absetzbar.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Zeitliche Befristung: Der erhöhte Satz gilt befristet — nach Ablauf könnte er auf den regulären Satz zurückfallen oder erneut verlängert werden, abhängig von der zukünftigen Gesetzgebung.
Kombination mit anderen Werbungskosten: Die Pendlerpauschale wirkt sich erst aus, wenn die Gesamtwerbungskosten die allgemeine Pauschale übersteigen.
🏛️ Zuständige Behörden
§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
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Häufige Fragen
Was hat sich bei der Pendlerpauschale 2026 geändert?
Ab 2026 gilt dauerhaft 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer für alle Pendler. Die bisherige Staffelung (0,30 €/km bis km 20, 0,38 €/km ab km 21) ist endgültig Geschichte. Besonders Kurzpendler (unter 20 km) sparen jetzt mehr: Bei 15 km bisher 15 × 0,30 = 4,50 €/Tag, jetzt 15 × 0,38 = 5,70 €/Tag.
Gilt die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel?
Ja — ÖPNV-Nutzer können alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen wenn diese höher sind. Das Deutschland-Ticket (58 €/Mon. = 696 €/Jahr) ist weniger als die Pauschale bei über 7 km Entfernung und 220 Arbeitstagen. Pendler mit kurzem Arbeitsweg fahren mit dem D-Ticket besser.
Wie kombiniere ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale?
Beides ist kombinierbar — für verschiedene Tage. Bürotage: Pendlerpauschale. Homeoffice-Tage: 6 €/Tag (max. 210 Tage/Jahr = 1.260 €). Optimal: Alle Arbeitstage korrekt aufteilen und beide Pauschalen maximieren. Bei 110 Bürotagen und 110 HO-Tagen: ca. 1.045 + 660 = 1.705 € WK.
Was zählt als erster Arbeitstag bei der Pendlerpauschale?
Nur Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte (Büro/Betrieb) tatsächlich aufgesucht wird. Homeoffice-Tage zählen nicht. Dienstreisen zu anderen Orten: Reisekostenpauschale, nicht Pendlerpauschale. Urlaubs- und Krankheitstage: Keine Pauschale.
Gilt der erhöhte Satz von 0,38 € dauerhaft?
Nein, dieser erhöhte Satz für Fernpendler ist zeitlich befristet und wurde als Reaktion auf gestiegene Energiekosten eingeführt. Ob und in welcher Form die Regelung nach Ablauf der aktuellen Befristung fortgeführt wird, hängt von zukünftigen gesetzgeberischen Entscheidungen ab — aktuelle Informationen hierzu sollten bei Bedarf beim Finanzamt oder über aktuelle steuerliche Informationsquellen eingeholt werden.