Kinderzuschlag-Rechner 2026
KiZ Anspruch berechnen
Foto: lucas Favre auf Unsplash
Der Kinderzuschlag (KiZ) richtet sich an Familien, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den zusätzlichen Bedarf der Kinder. Er beträgt bis zu 297 € monatlich pro Kind (2026) und soll verhindern, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen (600 € brutto für Alleinerziehende, 900 € für Paare) sowie eine Obergrenze, die individuell aus dem Familienbedarf berechnet wird. Der Kinderzuschlag wird häufig zusammen mit Wohngeld beantragt.
| Nettoeinkommen Familie | — |
| Mindesteinkommensgrenze | — |
| Max. KiZ (292 € × Kinder) | — |
| Einkommen über Mindestgrenze | — |
| Anrechnung (45%) | — |
| Kinderzuschlag (Schätzung) | — |
📊 Rechenbeispiel: Paar · 1.800 € Netto · 2 Kinder
Die Kombination mit Wohngeld
Kinderzuschlag und Wohngeld werden häufig gemeinsam beantragt — diese "Wohngeld-Kinderzuschlag-Kombination" ermöglicht es vielen Familien, ganz ohne Bürgergeldbezug auszukommen, obwohl das reine Erwerbseinkommen dafür allein nicht ausreichen würde.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Familien mit Kinderzuschlag haben automatisch auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket — Zuschüsse für Schulausflüge, Mittagessen, Nachhilfe oder Vereinsbeiträge, die oft nicht aktiv genutzt werden.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Trennung der Eltern: Der Kinderzuschlag wird meist beim Elternteil beantragt, bei dem das Kind überwiegend lebt, unter Berücksichtigung von dessen Einkommen und eventuellem Unterhalt.
Schwankendes Einkommen: Bei Selbstständigen wird meist ein Durchschnittseinkommen der letzten Monate zugrunde gelegt.
🏛️ Zuständige Behörden
§6a BKGG – Kinderzuschlag
🔗 Verwandte Rechner
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Voraussetzungen: Kindergeldberechtigt für das Kind, Einkommen mindestens Mindestgrenze (900 €/Paar, 600 €/allein), Gesamteinkommen reicht nicht für Grundsicherung aller Familienmitglieder, kein Bürgergeld-Bezug. Die Berechnungsformel ist komplex — der KiZ-Lotse auf der BA-Website hilft.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Vereinfacht: Maximaler KiZ − (Einkommen über Mindestgrenze × 45%). Das Einkommen wird erst auf die Mindestgrenze der Eltern angerechnet — was darüber liegt mindert den KiZ. Eigenes Einkommen/Vermögen der Kinder wird zu 100% angerechnet.
Kann ich gleichzeitig KiZ und Wohngeld bekommen?
Ja — KiZ und Wohngeld können kombiniert werden. Tatsächlich gibt es einen Kombiantrag beim Familienkasse. Empfehlung: Immer beide gemeinsam beantragen. KiZ und Bürgergeld schließen sich dagegen aus.
Was ist der KiZ-Lotse?
Ein Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit (familien-lotse.de) das schnell zeigt ob KiZ-Anspruch besteht. Braucht ca. 5 Minuten. Viele Familien verzichten auf KiZ weil sie nicht wissen dass sie Anspruch haben — bundesweit nutzen schätzungsweise nur 50% der Berechtigten den KiZ.
Wie lange gilt eine Kinderzuschlag-Bewilligung?
In der Regel 6 Monate am Stück, ohne dass Einkommensschwankungen einzeln nachgewiesen werden müssen. Danach ist ein Weiterbewilligungsantrag mit aktuellen Einkommensnachweisen erforderlich.