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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kinderzuschlag-Rechner 2026

KiZ Anspruch berechnen

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien die zwar genug verdienen um den eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug um auch ihre Kinder zu versorgen. 2026 beträgt der maximale Kinderzuschlag 292 € pro Kind und Monat. Er kann zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden, aber nicht gleichzeitig mit dem Bürgergeld.

Anspruch besteht wenn: das Einkommen der Eltern mindestens die Mindesteinkommensgrenze (900 € für Paare, 600 € für Alleinerziehende) übersteigt und gleichzeitig die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Das verfügbare Einkommen über der Mindestgrenze wird zu 45% auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Seit der Reform 2020 wurde der Kinderzuschlag erheblich verbessert: Die Anrechnung eigenen Einkommens wurde reduziert, die Einkommensgrenzen erhöht, und der KiZ kann jetzt auch bei höherem Einkommen teilweise bezogen werden. Geschätzt 1,2 Millionen Kinder haben potenziell Anspruch.

📋 Rechtliche Grundlage: §§6a–6e BKGG (Bundeskindergeldgesetz). Max. KiZ 2026: §6a Abs.2 BKGG: 292 €/Kind/Mon. Mindesteinkommensgrenze: §6a Abs.1 Nr.2 BKGG: 900 € (Paar), 600 € (Allein). Anrechnung Einkommen: §6a Abs.4 BKGG: 45%. Zuständig: Familienkasse der BA.
€/Mon.
Kinderzuschlag (Schätzung)
Max. KiZ möglich
Anspruch
KiZ / Jahr
Nettoeinkommen Familie
Mindesteinkommensgrenze
Max. KiZ (292 € × Kinder)
Einkommen über Mindestgrenze
Anrechnung (45%)
Kinderzuschlag (Schätzung)
Antrag: Beim Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (gleiche Stelle wie Kindergeld). Online möglich über das Familienportal. Der KiZ wird zusammen mit Wohngeld berechnet — Kombiantrag empfohlen. Rückwirkend: 6 Monate.

📊 Rechenbeispiel: Paar · 1.800 € Netto · 2 Kinder

Nettoeinkommen
1.800 €
Mindestgrenze (Paar)
900 €
Max. KiZ
2 × 292 = 584 €
Über Mindestgrenze
900 €
Anrechnung (45%)
405 €
KiZ (Schätzung)
179 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Voraussetzungen: Kindergeldberechtigt für das Kind, Einkommen mindestens Mindestgrenze (900 €/Paar, 600 €/allein), Gesamteinkommen reicht nicht für Grundsicherung aller Familienmitglieder, kein Bürgergeld-Bezug. Die Berechnungsformel ist komplex — der KiZ-Lotse auf der BA-Website hilft.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Vereinfacht: Maximaler KiZ − (Einkommen über Mindestgrenze × 45%). Das Einkommen wird erst auf die Mindestgrenze der Eltern angerechnet — was darüber liegt mindert den KiZ. Eigenes Einkommen/Vermögen der Kinder wird zu 100% angerechnet.

Kann ich gleichzeitig KiZ und Wohngeld bekommen?

Ja — KiZ und Wohngeld können kombiniert werden. Tatsächlich gibt es einen Kombiantrag beim Familienkasse. Empfehlung: Immer beide gemeinsam beantragen. KiZ und Bürgergeld schließen sich dagegen aus.

Was ist der KiZ-Lotse?

Ein Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit (familien-lotse.de) das schnell zeigt ob KiZ-Anspruch besteht. Braucht ca. 5 Minuten. Viele Familien verzichten auf KiZ weil sie nicht wissen dass sie Anspruch haben — bundesweit nutzen schätzungsweise nur 50% der Berechtigten den KiZ.