Minijob-Rechner 2026
556 € Grenze & Abgaben
Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ermöglicht ein regelmäßiges Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze ohne Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 556 € pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden). Bei 13,90 € Mindestlohn und 10 Wochenstunden ergibt das genau 556 €.
Für den Arbeitgeber fallen jedoch erhebliche Pauschalbeiträge an: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer, Unfallversicherung und Umlage U1/U2 — insgesamt ca. 31–33% des Lohns. Der Arbeitnehmer zahlt in der Rentenversicherung einen Eigenanteil von 3,6% (aufstockend), kann sich aber befreien lassen.
Wichtig: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wer gleichzeitig zwei Minijobs hat, muss prüfen ob beide zusammen unter 556 €/Monat bleiben. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist der zweite Minijob immer voll SV-pflichtig — nur ein Minijob pro Arbeitnehmer ist geringfügig.
| Stundenlohn | — |
| Monatsstunden (× 4,33) | — |
| Monatsverdienst | — |
| Minijob-Grenze 2026 | 556,00 € |
| Über/unter Grenze | — |
| RV-Eigenanteil AN (3,6%) | — |
| AN-Netto | — |
| AG-Pauschalbeiträge (ca. 31%) | — |
📊 Rechenbeispiel: 13,90 €/Std. · 10 Std./Woche · Minijob
Bei exakt 556 €: 556 € ÷ 13,90 € = 40,0 Std./Monat = ca. 9,2 Std./Woche.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
556 € pro Monat = 6.672 € pro Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn: 2 × 13,90 × 130 ÷ 12 = 300,83 × 2 = keine — es gilt: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 ≈ 602 — Achtung: Die gesetzliche Formel ergibt 556 €.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
AG-Pauschalbeiträge: 13% KV + 15% RV + 2% pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6% Umlage U1/U2 + Unfallversicherung ≈ 31–33% des Lohns. Bei 556 € Lohn: ca. 172 € AG-Abgaben. Gesamtkosten AG: ca. 728 €. Die Beiträge werden an die Minijob-Zentrale überwiesen.
Lohnt sich der Minijob für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur optionaler RV-Eigenanteil (3,6% → Rentenansprüche). Nettolohn fast gleich Bruttolohn. Nachteil: kein Krankengeldanspruch, keine ALG-Berechtigung, minimale Rentenansprüche.
Was passiert wenn der Minijob die 556 €-Grenze überschreitet?
Bei dauerhafter Überschreitung entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob ab 556,01 €). Das Beschäftigungsverhältnis muss beim Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Kurzfristige Überschreitungen (max. 3× pro Jahr) sind erlaubt wenn unvorhergesehen.