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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Minijob-Rechner 2026

556 € Grenze & Abgaben

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ermöglicht ein regelmäßiges Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze ohne Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 556 € pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden). Bei 13,90 € Mindestlohn und 10 Wochenstunden ergibt das genau 556 €.

Für den Arbeitgeber fallen jedoch erhebliche Pauschalbeiträge an: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer, Unfallversicherung und Umlage U1/U2 — insgesamt ca. 31–33% des Lohns. Der Arbeitnehmer zahlt in der Rentenversicherung einen Eigenanteil von 3,6% (aufstockend), kann sich aber befreien lassen.

Wichtig: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wer gleichzeitig zwei Minijobs hat, muss prüfen ob beide zusammen unter 556 €/Monat bleiben. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist der zweite Minijob immer voll SV-pflichtig — nur ein Minijob pro Arbeitnehmer ist geringfügig.

📋 Rechtliche Grundlage: §8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), §249b SGB V (Pauschalbeitrag KV 13%), §172 Abs.3 SGB VI (Pauschalbeitrag RV 15%). Minijob-Grenze: Dynamisch = 2 × Mindestlohn × 130 Std./Monat. Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std. → Grenze 556 €. Verwaltung: Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
€/Std.
Std./Woche
Monatsverdienst
Status
AN-Netto / Monat
AG-Gesamtkosten / Monat
Stundenlohn
Monatsstunden (× 4,33)
Monatsverdienst
Minijob-Grenze 2026556,00 €
Über/unter Grenze
RV-Eigenanteil AN (3,6%)
AN-Netto
AG-Pauschalbeiträge (ca. 31%)
Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat. Achtung: Die Grenze gilt pro Monat. Schwankende Verdienste sind erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt unter 556 €/Monat bleibt. Kurzfristige Überschreitungen bis zu 3× pro Jahr sind zulässig.

📊 Rechenbeispiel: 13,90 €/Std. · 10 Std./Woche · Minijob

Stundenlohn
13,90 €/Std.
Wochenstunden
10 Std.
Monatsverdienst
601,87 € → über Grenze!
Grenze 2026
556 €/Monat
Empfehlung
Max. 9,2 Std./Woche oder 556 € ÷ 13,90 € = 40 Std./Monat

Bei exakt 556 €: 556 € ÷ 13,90 € = 40,0 Std./Monat = ca. 9,2 Std./Woche.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

556 € pro Monat = 6.672 € pro Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn: 2 × 13,90 × 130 ÷ 12 = 300,83 × 2 = keine — es gilt: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 ≈ 602 — Achtung: Die gesetzliche Formel ergibt 556 €.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

AG-Pauschalbeiträge: 13% KV + 15% RV + 2% pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6% Umlage U1/U2 + Unfallversicherung ≈ 31–33% des Lohns. Bei 556 € Lohn: ca. 172 € AG-Abgaben. Gesamtkosten AG: ca. 728 €. Die Beiträge werden an die Minijob-Zentrale überwiesen.

Lohnt sich der Minijob für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur optionaler RV-Eigenanteil (3,6% → Rentenansprüche). Nettolohn fast gleich Bruttolohn. Nachteil: kein Krankengeldanspruch, keine ALG-Berechtigung, minimale Rentenansprüche.

Was passiert wenn der Minijob die 556 €-Grenze überschreitet?

Bei dauerhafter Überschreitung entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob ab 556,01 €). Das Beschäftigungsverhältnis muss beim Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Kurzfristige Überschreitungen (max. 3× pro Jahr) sind erlaubt wenn unvorhergesehen.