Minijob-Rechner 2026
556 € Grenze & Abgaben
Foto: Andrew Neel auf Unsplash
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer monatlichen Verdienstgrenze von 556 € (2026), die an den Mindestlohn gekoppelt ist. Für Arbeitnehmer fallen in der Regel weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an — mit Ausnahme eines kleinen Eigenanteils zur Rentenversicherung, sofern kein Opt-out beantragt wird.
Der Arbeitgeber zahlt hingegen pauschale Abgaben von ca. 28-31% (gewerblicher Bereich) bzw. ca. 12% (Privathaushalt) auf den Minijob-Lohn. Dieser Rechner zeigt sowohl das Netto für den Arbeitnehmer als auch die Gesamtkosten für den Arbeitgeber.
| Stundenlohn | — |
| Monatsstunden (× 4,33) | — |
| Monatsverdienst | — |
| Minijob-Grenze 2026 | 556,00 € |
| Über/unter Grenze | — |
| RV-Eigenanteil AN (3,6%) | — |
| AN-Netto | — |
| AG-Pauschalbeiträge (ca. 31%) | — |
📊 Rechenbeispiel: 13,90 €/Std. · 10 Std./Woche · Minijob
Bei exakt 556 €: 556 € ÷ 13,90 € = 40,0 Std./Monat = ca. 9,2 Std./Woche.
Abgaben im Detail
Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber: 13% pauschale Krankenversicherung, 15% pauschale Rentenversicherung, 2% Pauschsteuer, sowie Umlagen (U1/U2, Insolvenzgeld) von ca. 1,5-2%. Im Privathaushalt sind die Sätze deutlich niedriger: 5% KV, 5% RV, 2% Pauschsteuer.
Die Opt-out-Regel im Detail
Minijobber sind seit einer Reform grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Wer sich nicht befreit, zahlt nur die Differenz zwischen der 15%-Arbeitgeberpauschale und dem vollen Beitragssatz (18,6%) — also nur 3,6% des Verdienstes — erwirbt dafür aber vollwertige Rentenansprüche.
⚠️ Häufige Fehler
🔍 Sonderfälle
Mehrere Minijobs: Werden mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt, zählt die Gesamtsumme — überschreitet diese 556 €, wird die Beschäftigung insgesamt sozialversicherungspflichtig.
Minijob neben Hauptbeschäftigung: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei — jeder weitere Minijob wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
🏛️ Zuständige Behörden
§8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
Minijob-Zentrale – Offizielle Infos
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
556 € pro Monat = 6.672 € pro Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn: 2 × 13,90 × 130 ÷ 12 = 300,83 × 2 = keine — es gilt: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 ≈ 602 — Achtung: Die gesetzliche Formel ergibt 556 €.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
AG-Pauschalbeiträge: 13% KV + 15% RV + 2% pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6% Umlage U1/U2 + Unfallversicherung ≈ 31–33% des Lohns. Bei 556 € Lohn: ca. 172 € AG-Abgaben. Gesamtkosten AG: ca. 728 €. Die Beiträge werden an die Minijob-Zentrale überwiesen.
Lohnt sich der Minijob für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur optionaler RV-Eigenanteil (3,6% → Rentenansprüche). Nettolohn fast gleich Bruttolohn. Nachteil: kein Krankengeldanspruch, keine ALG-Berechtigung, minimale Rentenansprüche.
Was passiert wenn der Minijob die 556 €-Grenze überschreitet?
Bei dauerhafter Überschreitung entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob ab 556,01 €). Das Beschäftigungsverhältnis muss beim Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Kurzfristige Überschreitungen (max. 3× pro Jahr) sind erlaubt wenn unvorhergesehen.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, anteilig zur Arbeitszeit, genau wie reguläre Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz. Bei einem Minijob mit 2 Arbeitstagen pro Woche ergeben sich anteilig ca. 8 Urlaubstage pro Jahr — mehr im Urlaubsanspruch-Rechner.