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📅 Aktualisiert: August 2026

Minijob-Rechner 2026

556 € Grenze & Abgaben

Laptop zur Berechnung des Minijob-Verdienstes

Foto: Andrew Neel auf Unsplash

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer monatlichen Verdienstgrenze von 556 € (2026), die an den Mindestlohn gekoppelt ist. Für Arbeitnehmer fallen in der Regel weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an — mit Ausnahme eines kleinen Eigenanteils zur Rentenversicherung, sofern kein Opt-out beantragt wird.

Der Arbeitgeber zahlt hingegen pauschale Abgaben von ca. 28-31% (gewerblicher Bereich) bzw. ca. 12% (Privathaushalt) auf den Minijob-Lohn. Dieser Rechner zeigt sowohl das Netto für den Arbeitnehmer als auch die Gesamtkosten für den Arbeitgeber.

📋 Rechtliche Grundlage: §8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung). Verdienstgrenze 2026: 556 €/Monat, gekoppelt an Mindestlohn. Opt-out zur Rentenversicherungspflicht möglich (§6 Abs. 1b SGB VI).
€/Std.
Std./Woche
Monatsverdienst
Status
AN-Netto / Monat
AG-Gesamtkosten / Monat
Stundenlohn
Monatsstunden (× 4,33)
Monatsverdienst
Minijob-Grenze 2026556,00 €
Über/unter Grenze
RV-Eigenanteil AN (3,6%)
AN-Netto
AG-Pauschalbeiträge (ca. 31%)
Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat. Achtung: Die Grenze gilt pro Monat. Schwankende Verdienste sind erlaubt, solange der Jahresdurchschnitt unter 556 €/Monat bleibt. Kurzfristige Überschreitungen bis zu 3× pro Jahr sind zulässig.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §8 SGB IV, §6 Abs. 1b SGB VI (Opt-out Rentenversicherung)
Was der Rechner berücksichtigt: Verdienstgrenze 556 €, Arbeitgeber-Pauschalabgaben (gewerblich/Privathaushalt), Opt-out-Regelung Rentenversicherung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Mehrere gleichzeitige Minijobs (werden zusammengerechnet), Kombination mit Hauptbeschäftigung, kurzfristige Beschäftigung (andere Regeln)

📊 Rechenbeispiel: 13,90 €/Std. · 10 Std./Woche · Minijob

Stundenlohn
13,90 €/Std.
Wochenstunden
10 Std.
Monatsverdienst
601,87 € → über Grenze!
Grenze 2026
556 €/Monat
Empfehlung
Max. 9,2 Std./Woche oder 556 € ÷ 13,90 € = 40 Std./Monat

Bei exakt 556 €: 556 € ÷ 13,90 € = 40,0 Std./Monat = ca. 9,2 Std./Woche.

Abgaben im Detail

Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber: 13% pauschale Krankenversicherung, 15% pauschale Rentenversicherung, 2% Pauschsteuer, sowie Umlagen (U1/U2, Insolvenzgeld) von ca. 1,5-2%. Im Privathaushalt sind die Sätze deutlich niedriger: 5% KV, 5% RV, 2% Pauschsteuer.

Die Opt-out-Regel im Detail

Minijobber sind seit einer Reform grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Wer sich nicht befreit, zahlt nur die Differenz zwischen der 15%-Arbeitgeberpauschale und dem vollen Beitragssatz (18,6%) — also nur 3,6% des Verdienstes — erwirbt dafür aber vollwertige Rentenansprüche.

⚠️ Häufige Fehler

1. Verdienstgrenze falsch berechnen: Die 556 €-Grenze gilt im Jahresdurchschnitt — gelegentliches Überschreiten (max. 2x/Jahr) ist bei unvorhersehbaren Gründen unschädlich.
2. Opt-out nicht bewusst entscheiden: Viele lassen sich automatisch von der Rentenversicherung befreien, ohne die geringen Kosten für vollwertige Rentenansprüche abzuwägen.
3. Mehrere Minijobs nicht zusammenrechnen: Wer bei zwei Arbeitgebern je einen Minijob hat, muss die Summe im Blick behalten — sonst drohen Nachforderungen.
4. Minijob und Bürgergeld-Freibetrag verwechseln: Bürgergeld-Empfänger mit Minijob haben eigene Freibetragsregeln, die vom regulären Minijob-Modell abweichen.
5. Urlaubsanspruch vergessen: Auch Minijobber haben anteiligen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz — das wird häufig übersehen.

🔍 Sonderfälle

Mehrere Minijobs: Werden mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt, zählt die Gesamtsumme — überschreitet diese 556 €, wird die Beschäftigung insgesamt sozialversicherungspflichtig.

Minijob neben Hauptbeschäftigung: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei — jeder weitere Minijob wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

🏛️ Zuständige Behörden

Minijob-Zentrale
Anmeldung, Auskünfte
Minijob-Zentrale →
Deutsche Rentenversicherung
Opt-out-Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
Minijob-Zentrale – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

556 € pro Monat = 6.672 € pro Jahr. Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 2 × Mindestlohn × 130 Stunden. Bei 13,90 € Mindestlohn: 2 × 13,90 × 130 ÷ 12 = 300,83 × 2 = keine — es gilt: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 ≈ 602 — Achtung: Die gesetzliche Formel ergibt 556 €.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

AG-Pauschalbeiträge: 13% KV + 15% RV + 2% pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6% Umlage U1/U2 + Unfallversicherung ≈ 31–33% des Lohns. Bei 556 € Lohn: ca. 172 € AG-Abgaben. Gesamtkosten AG: ca. 728 €. Die Beiträge werden an die Minijob-Zentrale überwiesen.

Lohnt sich der Minijob für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer zahlt keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur optionaler RV-Eigenanteil (3,6% → Rentenansprüche). Nettolohn fast gleich Bruttolohn. Nachteil: kein Krankengeldanspruch, keine ALG-Berechtigung, minimale Rentenansprüche.

Was passiert wenn der Minijob die 556 €-Grenze überschreitet?

Bei dauerhafter Überschreitung entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob ab 556,01 €). Das Beschäftigungsverhältnis muss beim Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Kurzfristige Überschreitungen (max. 3× pro Jahr) sind erlaubt wenn unvorhergesehen.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, anteilig zur Arbeitszeit, genau wie reguläre Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz. Bei einem Minijob mit 2 Arbeitstagen pro Woche ergeben sich anteilig ca. 8 Urlaubstage pro Jahr — mehr im Urlaubsanspruch-Rechner.