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📅 Aktualisiert: August 2026

Nebenjob-Rechner 2026

Steuern auf Zweiteinkommen

Person mit Haupt- und Nebenjob

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Ein Nebenjob neben der Hauptbeschäftigung wird steuerlich meist über die Steuerklasse VI abgerechnet, die vergleichsweise hohe Abzüge vorsieht, da sie keine persönlichen Freibeträge berücksichtigt — diese wurden bereits beim Hauptarbeitgeber angerechnet.

Anders sieht es bei einem Minijob (bis 556 €/Monat) als Nebentätigkeit aus — dieser bleibt in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, unabhängig vom Hauptjob.

📋 Rechtliche Grundlage: Steuerklasse VI für regulären Nebenjob (hohe Abzüge). Minijob-Nebentätigkeit (bis 556 €/Monat): meist steuerfrei.
Nebenjob netto
Mehrsteuer durch Nebenjob
Effektiver Netto-Stundenlohn
Gesamtnetto mit Nebenjob
Hauptjob brutto / Mon.
Nebenjob brutto / Mon.
Freibetrag Nebenjob
Steuerpflichtiger Nebenjob
Mehrsteuer / Mon.
Nebenjob netto / Mon.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: Standard-Lohnsteuerberechnung für Nebenbeschäftigung
Was der Rechner berücksichtigt: Unterscheidung zwischen regulärem Nebenjob (Steuerklasse VI) und Minijob als Nebentätigkeit
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibetragseintragung, komplexere Konstellationen bei mehreren Nebenjobs

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € Hauptjob + 800 € Nebenjob · STK I

Hauptjob-Netto
ca. 2.285 €
Grenzsteuersatz
ca. 37%
Nebenjob brutto
800 €
Mehrsteuer
ca. 296 €
Nebenjob netto
ca. 504 €
Effektiver Behalteanteil
63%

Regulärer Nebenjob vs. Minijob als Nebentätigkeit

Ein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Nebenjob wird über Steuerklasse VI besteuert — hier fallen schon ab dem ersten Euro Abzüge an, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. Ein Minijob (bis 556 €/Monat) als Nebentätigkeit zum Hauptjob bleibt hingegen meist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer.

Rechenbeispiel

Nebenjob mit 500 € brutto, Steuerklasse VI: Hier fallen bereits ab geringem Einkommen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, da keine Freibeträge greifen — anders als beim gleich hohen Minijob-Verdienst, der meist komplett abgabenfrei bleibt.

⚠️ Häufige Fehler

1. Minijob und regulären Nebenjob steuerlich gleichsetzen: Beide werden völlig unterschiedlich behandelt — Minijobs bleiben meist abgabenfrei, reguläre Nebenjobs unterliegen Steuerklasse VI.
2. Hohe Abzüge bei Steuerklasse VI als endgültigen Verlust ansehen: Über die Steuererklärung können zu viel gezahlte Steuern oft teilweise zurückerstattet werden.
3. Mehrere Minijobs ohne Zusammenrechnung der Verdienstgrenze führen: Bei mehreren gleichzeitigen Minijobs wird der Gesamtverdienst für die 556-€-Grenze zusammengezählt.
4. Sozialversicherungspflicht bei regulärem Nebenjob unterschätzen: Anders als beim Minijob fallen hier reguläre Sozialversicherungsbeiträge an.
5. Nebenjob-Einkünfte in der Steuererklärung vergessen: Alle Einkünfte müssen vollständig angegeben werden, auch bei bereits erfolgtem hohem Steuerabzug.

🔍 Sonderfälle

Jahresausgleich: Die vergleichsweise hohen Abzüge bei Steuerklasse VI können über die jährliche Steuererklärung teilweise zurückerstattet werden, da am Jahresende alle Einkünfte gemeinsam betrachtet werden.

Mehrere Minijobs: Werden mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt, wird deren Gesamtverdienst für die Prüfung der Minijob-Grenze zusammengerechnet.

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Steuererklärung mit mehreren Einkünften
ELSTER →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
Standard-Lohnsteuerklassen-System

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wie wird ein Nebenjob besteuert?

Nebenjob-Einkommen wird dem Hauptjob-Einkommen hinzugerechnet. Auf das Gesamteinkommen wird der progressive Einkommensteuersatz angewandt. Der Grenzsteuersatz gilt für das letzte Euro Einkommen — bei 3.500 € Hauptjob sind das ca. 37%. Von 800 € Nebenjob bleiben also nur ca. 504 € netto.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?

Minijob: bis 556 €/Monat, Pauschalsteuer 2% (AG), kein AN-Steuerabzug, keine SV-Pflicht für AN. Regelmäßiger Nebenjob: ab 556,01 €/Monat, normaler Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI (zweiter Job), volle SV-Pflicht. Steuerklasse VI hat hohe Steuerabzüge — im Jahresausgleich wird zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Lohnt sich ein Nebenjob trotz hoher Steuer?

Ja — auch wenn 35–42% Steuern anfallen, bleibt immer noch 58–65% netto. Ein Nebenjob von 800 €/Monat bringt netto ca. 500 €. Über das Jahr: 6.000 € netto zusätzlich. Tipp: Statt Lohnsteuerklasse VI für den Nebenjob → Steuererklärung machen und überbezahlte Steuer zurückerhalten.

Was ist der Übungsleiter-Freibetrag?

§3 Nr.26 EStG: Die ersten 3.000 €/Jahr aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnlicher Tätigkeit bei gemeinnützigen Organisationen sind steuerfrei. Voraussetzung: Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Träger. Kein Nebenjob-Limit — kann neben Voll- und Teilzeit genutzt werden.

Bekomme ich die hohen Steuerabzüge meines Nebenjobs zurück?

Möglicherweise teilweise — durch die jährliche Steuererklärung werden alle Einkünfte (Haupt- und Nebenjob) zusammen betrachtet und die Gesamtsteuerschuld neu berechnet. Da bei Steuerklasse VI während des Jahres oft mehr Lohnsteuer abgezogen wird, als der tatsächlichen Gesamtsteuerlast entspricht, kann sich hieraus eine Erstattung ergeben — eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich daher bei Nebenjobs häufig.