Nachtschicht-Zuschlag Rechner 2026
Steuerfrei berechnen
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen steuerfrei. Nachtarbeit (20–6 Uhr) ist bis zu 25% des Grundlohns steuerfrei, Sonntagsarbeit bis 50% und Feiertagsarbeit bis 125%. Diese Regelung nach §3b EStG ist einer der wenigen echten Steuervorteile für Arbeitnehmer in Deutschland.
Die Steuerfreiheit gilt jedoch nur bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde — Gutverdiener profitieren also nur bis zu dieser Grenze. Der steuerfreie Anteil ist exakt der Zuschlag (nicht der Grundlohn selbst). Wer 20 € Grundlohn hat und 20% Nachtzuschlag erhält, bekommt 4 € Zuschlag steuerfrei.
Wichtig: Die Zuschläge müssen tatsächlich für Nacht-/Sonntags-/Feiertagsarbeit gezahlt werden — pauschale Erhöhungen des Grundlohns sind nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Zuschläge auf der Lohnabrechnung gesondert ausweisen.
Max. anrechenbar: 50 €/Std. für die Steuerfreiheit.
Der tatsächlich gezahlte Prozentsatz (kann höher sein als das Steuerfreilimit).
| Grundlohn / Std. | — |
| Anrechenbarer Grundlohn (max. 50 €) | — |
| Steuerfreier Zuschlag-Satz | — |
| Tatsächlicher Zuschlag-Satz | — |
| Steuerfreier Betrag / Std. | — |
| Steuerfreier Betrag gesamt | — |
| Steuerpflichtiger Anteil | — |
📊 Rechenbeispiel: Nachtarbeit 20–6 Uhr · 18 €/Std. · 25% Zuschlag · 8 Stunden
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Häufige Fragen
Welche Zuschläge sind nach §3b EStG steuerfrei?
Nachtarbeit 20–6 Uhr: bis 25% des Grundlohns · Nachtarbeit 0–4 Uhr: bis 40% · Sonntagsarbeit: bis 50% · Gesetzliche Feiertage: bis 125% · Weihnachten (25./26.12.) und 1. Mai: bis 150%. Diese Grenzen gelten für einen Grundlohn bis 50 €/Stunde. Darüber sind Zuschläge voll steuerpflichtig.
Können Sonntags- und Nachtarbeit-Zuschläge kombiniert werden?
Bei gleichzeitiger Sonntags- und Nachtarbeit (0–4 Uhr Sonntag): Der höhere Satz gilt — nicht addiert. Also max. 50% steuerfrei für Sonntagsnacht (nicht 25% + 50% = 75%). Ausnahme: Für Nacht auf Feiertag (0–4 Uhr Feiertag): bis 40% Nachtzuschlag neben 125% Feiertagszuschlag — hier können beide kumuliert werden.
Was gilt wenn der Arbeitgeber mehr als die Steuerfreigrenze zahlt?
Nur der Teil bis zur gesetzlichen Freigrenze ist steuerfrei. Übersteigender Betrag ist normal lohnsteuerpflichtig. Beispiel: Arbeitgeber zahlt 60% Sonntagszuschlag auf 20 € Grundlohn: 50% × 20 € = 10 €/Std. steuerfrei, 10% × 20 € = 2 €/Std. steuerpflichtig.
Sind Nachtarbeitszuschläge auch sozialversicherungsfrei?
Nein — Sozialversicherungsbeiträge fallen auf alle Zuschläge an, auch auf die steuerfreien. Die §3b-Steuerfreiheit betrifft nur die Lohnsteuer, nicht KV, PV, RV und AV. Das ist ein häufiger Irrtum: Die SV-Beiträge auf Nacht-/Sonntags-/Feiertagszuschläge sind immer zu zahlen.