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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Midijob-Rechner 2026

Übergangsbereich Netto berechnen

Der Midijob (Beschäftigung im Übergangsbereich) liegt zwischen dem Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Der Übergangsbereich reicht 2026 von 556,01 € bis 2.000 € monatliches Bruttoeinkommen. In diesem Bereich steigen die Sozialabgaben des Arbeitnehmers gleitend von 0% auf den vollen Satz an.

Der Vorteil für Arbeitnehmer: Bei 556,01 € zahlen sie fast keine Sozialabgaben, bei 2.000 € zahlen sie den vollen Satz. Der Arbeitgeber hingegen zahlt einen festen Betrag (ca. 28% bei 556 €), der sich bei steigendem Gehalt kaum ändert. Diese Gleitzone soll verhindern, dass der Wechsel vom Minijob zur sozialversicherungspflichtigen Stelle finanziell abschreckend ist.

Wichtig: Trotz reduzierter Beiträge im Midijob-Bereich werden die Rentenansprüche seit 2019 als volle Beiträge angerechnet — der Midijobber baut also vollwertige Rentenansprüche auf, zahlt aber weniger ein.

📋 Rechtliche Grundlage: §20 SGB IV (Übergangsbereich), §249 SGB V (reduzierter KV-Beitrag Übergangsbereich), §163 SGB VI (RV-Beitrag Gleitzone). Grenzen 2026: 556,01 € – 2.000 €. Faktor F 2026: 0,6667. Rentenansprüche voll seit §163 Abs.10 SGB VI (2019).

Übergangsbereich: 556,01 € bis 2.000 €

Nettolohn
SV-Abgaben AN (reduziert)
SV-Quote AN
reduziert durch Gleitzone
AG-Gesamtkosten
Bruttogehalt
Lohnsteuer
KV-Beitrag AN (reduziert)
RV-Beitrag AN (reduziert)
PV-Beitrag AN (reduziert)
AV-Beitrag AN (reduziert)
SV-Abgaben AN gesamt
Nettolohn
Midijob-Gleitzone 2026: 556,01 € – 2.000 €. Formel AN-Anteil: Faktor F (2026 = 0,6667) × (Brutto − 556) + voller AN-Satz bei 2.000 €. Rentenansprüche werden trotz reduzierter Beiträge voll angerechnet (seit 2019).

📊 Rechenbeispiel: 1.200 € brutto · Midijob · STK I

Bruttogehalt
1.200 €
Übergangsbereich
✅ 556–2.000 €
SV-Beitrag AN (ca.)
ca. 95 €
Lohnsteuer
ca. 45 €
Nettolohn
ca. 1.060 €
AG-Kosten gesamt
ca. 1.480 €

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Minijob: bis 556 €/Monat, AN zahlt keine SV-Beiträge (nur opt. RV), AG zahlt Pauschalabgaben. Midijob: 556,01–2.000 €/Monat, AN zahlt reduzierte SV-Beiträge (gleitend ansteigend), AG zahlt normalen Anteil. Ab 2.000 €: normale SV-Pflicht mit vollem AN-Anteil.

Lohnt sich ein Midijob?

Ja — der Midijob ist oft besser als ein Minijob, weil: Vollwertige Rentenansprüche trotz geringerer Beiträge. KV/AV/PV-Schutz. Kein abrupter Beitragssprung beim Überschreiten der Minijob-Grenze. Nachteil: Lohnsteuer fällt an (Minijob ist pauschal versteuert). Für die meisten Midijobber ist das Nettogehalt deutlich höher als beim vergleichbaren Minijob.

Wie werden Rentenpunkte im Midijob berechnet?

Seit 2019: Der Rentenbeitrag im Midijob wird auf Basis des vollen Gehalts berechnet — nicht auf Basis des reduzierten Beitrags. Das heißt: Wer 1.200 € verdient, bekommt dieselben Rentenpunkte wie jemand der 1.200 € voll besteuert wird, zahlt aber weniger RV-Beitrag. Das ist ein erheblicher Vorteil des Midijobs.

Was passiert wenn das Gehalt 2.000 € überschreitet?

Ab 2.000,01 € endet der Übergangsbereich — volle Sozialversicherungspflicht gilt. Es gibt keinen abrupten Sprung: Das SV-System ist so gestaltet, dass der Übergang von 1.999 € auf 2.001 € nur marginale Mehrkosten verursacht. Die Gleitzone sorgt für eine weiche Übergangszone zwischen Minijob und normaler SV-Pflicht.