Elterngeld-Rechner 2026
Basis & ElterngeldPlus berechnen
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes das weggefallene Einkommen. Es beträgt 65% des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor der Geburt — mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Bei Geringverdienern (unter 1.240 € netto) steigt der Satz auf bis zu 100%.
Elterngeld kann als Basiselterngeld (volle Höhe, 14 Monate) oder ElterngeldPlus (halbe Höhe, 28 Monate) bezogen werden. ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Der Partnerschaftsbonus gibt beiden Elternteilen 4 Extra-Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig 25–32 Stunden/Woche arbeiten.
Ab 2024 wurden die Einkommensgrenzen gesenkt: Paare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen über 175.000 € haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 €.
| Nettoeinkommen vor Geburt | — |
| Elterngeld-Satz | — |
| Elterngeld (vor Bonus) | — |
| Geschwisterbonus (+10%) | — |
| Mehrlingsbonus | — |
| Elterngeld / Monat | — |
| Bezugsdauer | — |
📊 Rechenbeispiel: Netto 2.500 € · Basiselterngeld · 14 Monate
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
65% des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Minimum: 300 €/Monat (auch ohne vorheriges Einkommen). Maximum: 1.800 €/Monat (ab ca. 2.770 € Nettoeinkommen). Bei sehr niedrigem Einkommen (unter 1.240 € netto) steigt der Satz auf bis zu 100%.
Was sind die 2 Partnermonate?
Das Elterngeld wird für 12 Monate gewährt. Wenn der Partner 2 Monate lang das Kind hauptsächlich betreut (und damit Einkommensausfall hat), erhält der Haushalt insgesamt 14 Monate Elterngeld. Diese 2 Extra-Monate heißen Partnermonate. Beide Partner können auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Was ist der Geschwisterbonus?
Wenn im Haushalt ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren leben, wird das Elterngeld um 10% erhöht (mindestens 75 € mehr). Der Bonus soll die finanzielle Belastung von Mehrkindfamilien abmildern.
Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?
Seit 2023: Ja. Das Elterngeld über 300 € wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Nur der Mindestbetrag von 300 €/Monat bleibt anrechnungsfrei. Das war eine der umstrittenen Änderungen des Bürgergeldes.