Mieterhöhungs-Rechner 2026
Kappungsgrenze prüfen
Vermieter dürfen die Miete nicht beliebig erhöhen — das Mietrecht schützt Mieter durch Kappungsgrenzen und die Mietpreisbremse. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 15% innerhalb von 3 Jahren — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur 15% in 3 Jahren (früher war es 20%).
Voraussetzung für eine Mieterhöhung: Die Miete muss mindestens 15 Monate unverändert sein. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) nicht übersteigen. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen — entweder mit dem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.
Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen in ausgewiesenen Gebieten: Die Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 2026 gilt die Mietpreisbremse in den meisten Großstädten bis mindestens 2027.
Mindestabstand: 15 Monate. Kappungsgrenze gilt über 3 Jahre (36 Monate).
| Aktuelle Miete | — |
| Geforderte Miete | — |
| Erhöhung in € | — |
| Erhöhung in % | — |
| Kappungsgrenze (3 Jahre) | — |
| Max. zulässige Erhöhung | — |
| Vergleichsmiete | — |
| Überschreitet Vergleichsmiete? | — |
📊 Rechenbeispiel: 800 € Miete → 920 € gefordert · angespannter Markt
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Häufige Fragen
Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete UND maximal 20% innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Gebieten 15%). Beide Grenzen müssen eingehalten werden — es gilt die niedrigere. Mindestabstand zwischen Erhöhungen: 15 Monate. Modernisierungsmieterhöhung: Zusätzlich 8% der Modernisierungskosten p.a.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Ja — aber nur wenn sie rechtlich zulässig ist. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Frist: Bis Ende des übernächsten Monats nach Erhalt der Erhöhung. Wer nicht zustimmt, riskiert eine Zustimmungsklage. Tipp: Erhöhung durch Mieterverein prüfen lassen bevor man zustimmt oder ablehnt.
Was ist die Mietpreisbremse?
Bei Neuvermietungen in bestimmten Gebieten darf die Miete max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt nicht für Erstbezug von Neubauten und nach umfassender Modernisierung. Verstoß: Mieter können zu viel gezahlte Miete zurückfordern (rückwirkend 30 Monate nach qualifizierter Rüge).
Wie wehre ich mich gegen eine unzulässige Mieterhöhung?
Mieterverein einschalten (ca. 60–120 €/Jahr Mitgliedsbeitrag, erste Beratung oft kostenlos). Erhöhung prüfen lassen. Bei Verstoß: Keine Zustimmung erteilen, schriftlich widersprechen. Vermieter muss dann vor Gericht klagen. Mietpreisbremse: Qualifizierte Rüge schreiben → Rückforderung.