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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mieterhöhungs-Rechner 2026

Kappungsgrenze prüfen

Vermieter dürfen die Miete nicht beliebig erhöhen — das Mietrecht schützt Mieter durch Kappungsgrenzen und die Mietpreisbremse. Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 15% innerhalb von 3 Jahren — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur 15% in 3 Jahren (früher war es 20%).

Voraussetzung für eine Mieterhöhung: Die Miete muss mindestens 15 Monate unverändert sein. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) nicht übersteigen. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen — entweder mit dem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.

Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietungen in ausgewiesenen Gebieten: Die Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 2026 gilt die Mietpreisbremse in den meisten Großstädten bis mindestens 2027.

📋 Rechtliche Grundlage: §558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). §558 Abs.3 BGB (Kappungsgrenze: 20% in 3 Jahren, 15% in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt). §555 BGB (Mietpreisbremse: max. 10% über Vergleichsmiete bei Neuvermietung). §558a BGB (Begründungspflicht). Mindestabstand: 15 Monate.
€/Mon.
€/Mon.
Monaten

Mindestabstand: 15 Monate. Kappungsgrenze gilt über 3 Jahre (36 Monate).

€/Mon.
Max. zulässige Erhöhung
Max. neue Miete
Geforderte Erhöhung
Zulässig?
Aktuelle Miete
Geforderte Miete
Erhöhung in €
Erhöhung in %
Kappungsgrenze (3 Jahre)
Max. zulässige Erhöhung
Vergleichsmiete
Überschreitet Vergleichsmiete?

📊 Rechenbeispiel: 800 € Miete → 920 € gefordert · angespannter Markt

Aktuelle Miete
800 €
Geforderte Erhöhung
120 € (+15%)
Kappungsgrenze (15%)
120 € = 15% in 3J → Grenze!
Vergleichsmiete
900 €
Vergleichsmiete-Grenze
900 €
Zulässig?
⚠️ Prüfung erforderlich

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Häufige Fragen

Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete UND maximal 20% innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Gebieten 15%). Beide Grenzen müssen eingehalten werden — es gilt die niedrigere. Mindestabstand zwischen Erhöhungen: 15 Monate. Modernisierungsmieterhöhung: Zusätzlich 8% der Modernisierungskosten p.a.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Ja — aber nur wenn sie rechtlich zulässig ist. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Frist: Bis Ende des übernächsten Monats nach Erhalt der Erhöhung. Wer nicht zustimmt, riskiert eine Zustimmungsklage. Tipp: Erhöhung durch Mieterverein prüfen lassen bevor man zustimmt oder ablehnt.

Was ist die Mietpreisbremse?

Bei Neuvermietungen in bestimmten Gebieten darf die Miete max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt nicht für Erstbezug von Neubauten und nach umfassender Modernisierung. Verstoß: Mieter können zu viel gezahlte Miete zurückfordern (rückwirkend 30 Monate nach qualifizierter Rüge).

Wie wehre ich mich gegen eine unzulässige Mieterhöhung?

Mieterverein einschalten (ca. 60–120 €/Jahr Mitgliedsbeitrag, erste Beratung oft kostenlos). Erhöhung prüfen lassen. Bei Verstoß: Keine Zustimmung erteilen, schriftlich widersprechen. Vermieter muss dann vor Gericht klagen. Mietpreisbremse: Qualifizierte Rüge schreiben → Rückforderung.