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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Nebenkostenabrechnung-Rechner 2026

Nachzahlung prüfen

Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) wird jährlich vom Vermieter erstellt und zeigt ob die geleisteten Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten decken. Im Bundesdurchschnitt zahlen Mieter ca. 2,17 € pro m² und Monat an Nebenkosten — die sogenannte „zweite Miete". Bei einer 80 m² Wohnung wären das ca. 208 €/Monat.

Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie zu spät, kann er keine Nachzahlung mehr fordern — ein Guthaben des Mieters bleibt aber bestehen. Der Mieter hat 12 Monate Zeit um der Abrechnung zu widersprechen und Einsicht in die Belege zu verlangen.

Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen: Nicht umlagefähige Kosten eingestellt (Verwaltungskosten, Reparaturen), falscher Verteilerschlüssel, falsche Abrechnungsperiode, Heizkosten nicht nach Verbrauch aufgeteilt. Laut Mieterverein sind ca. 50% aller Abrechnungen fehlerhaft — Prüfung lohnt sich!

📋 Rechtliche Grundlage: BetrKV (Betriebskostenverordnung) §2 (umlagefähige Betriebskosten). §556 BGB (Betriebskostenabrechnung). §556 Abs.3 BGB (Abrechnungsfrist 12 Monate). Heizkostenverordnung: §7 (50–70% nach Verbrauch). Widerspruchsfrist: §556 Abs.3 BGB: 12 Monate nach Zugang.
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr

Heizkosten müssen zu 50–70% nach Verbrauch abgerechnet werden.

Nachzahlung / Guthaben
Betriebskosten / m² / Mon.
Empfohlene neue Vorauszahlung
Heizkostenanteil
Vorauszahlungen (Jahr)
Tatsächliche Kosten (Jahr)
Differenz
Wohnfläche
Betriebskosten / m² / Monat
Bundesschnitt2,17 €/m²/Mon.
Heizkosten / Jahr
Neue empfohlene Vorauszahlung
Widerspruchsfrist: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Belege anfordern und prüfen! Häufige Fehler: Verwaltungskosten (nicht umlagefähig!), falsche Flächen, Reparaturkosten (nicht umlagefähig), Heizung pauschal statt nach Verbrauch. Im Zweifel: Mieterverein einschalten.

📊 Rechenbeispiel: 2.400 € Vorauszahlung · 2.750 € Kosten · 75 m²

Vorauszahlung
2.400 €
Tatsächliche Kosten
2.750 €
Nachzahlung
350 €
Kosten / m² / Mon.
3,06 €
Bundesschnitt
2,17 €/m²
Neue Vorauszahlung
229 €/Mon.

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Häufige Fragen

Was sind umlagefähige Betriebskosten?

Nach BetrKV §2: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht), Hauswart (Arbeitszeit), Gemeinschaftsantenne/Kabel. NICHT umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.

Bis wann muss die Abrechnung kommen?

Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Abrechnungsjahr 2025 (Januar–Dezember): Abrechnung muss bis 31.12.2026 zugegangen sein. Kommt sie danach: Vermieter verliert seinen Nachzahlungsanspruch. Das Guthaben des Mieters bleibt trotzdem bestehen.

Was tun bei Fehlern in der Abrechnung?

Innerhalb von 12 Monaten schriftlich widersprechen und Belegkopien anfordern. Häufige Fehler: Verwaltungskosten eingestellt, falsche Flächen, Reparaturen als Betriebskosten. Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen. Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen um Verzug zu vermeiden.

Wie werden Heizkosten korrekt abgerechnet?

Nach Heizkostenverordnung: 50–70% nach individuellem Verbrauch, 30–50% nach Fläche. Wer keinen Heizkostenzähler hat, darf die Abrechnung um 15% kürzen. Häufiger Fehler: Vermieter rechnet Heizkosten pauschal nach Fläche ab — das ist unzulässig. Rückforderung möglich!