Nebenkostenabrechnung-Rechner 2026
Nachzahlung prüfen
Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) wird jährlich vom Vermieter erstellt und zeigt ob die geleisteten Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten decken. Im Bundesdurchschnitt zahlen Mieter ca. 2,17 € pro m² und Monat an Nebenkosten — die sogenannte „zweite Miete". Bei einer 80 m² Wohnung wären das ca. 208 €/Monat.
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie zu spät, kann er keine Nachzahlung mehr fordern — ein Guthaben des Mieters bleibt aber bestehen. Der Mieter hat 12 Monate Zeit um der Abrechnung zu widersprechen und Einsicht in die Belege zu verlangen.
Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen: Nicht umlagefähige Kosten eingestellt (Verwaltungskosten, Reparaturen), falscher Verteilerschlüssel, falsche Abrechnungsperiode, Heizkosten nicht nach Verbrauch aufgeteilt. Laut Mieterverein sind ca. 50% aller Abrechnungen fehlerhaft — Prüfung lohnt sich!
Heizkosten müssen zu 50–70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
| Vorauszahlungen (Jahr) | — |
| Tatsächliche Kosten (Jahr) | — |
| Differenz | — |
| Wohnfläche | — |
| Betriebskosten / m² / Monat | — |
| Bundesschnitt | 2,17 €/m²/Mon. |
| Heizkosten / Jahr | — |
| Neue empfohlene Vorauszahlung | — |
📊 Rechenbeispiel: 2.400 € Vorauszahlung · 2.750 € Kosten · 75 m²
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Häufige Fragen
Was sind umlagefähige Betriebskosten?
Nach BetrKV §2: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht), Hauswart (Arbeitszeit), Gemeinschaftsantenne/Kabel. NICHT umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.
Bis wann muss die Abrechnung kommen?
Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Abrechnungsjahr 2025 (Januar–Dezember): Abrechnung muss bis 31.12.2026 zugegangen sein. Kommt sie danach: Vermieter verliert seinen Nachzahlungsanspruch. Das Guthaben des Mieters bleibt trotzdem bestehen.
Was tun bei Fehlern in der Abrechnung?
Innerhalb von 12 Monaten schriftlich widersprechen und Belegkopien anfordern. Häufige Fehler: Verwaltungskosten eingestellt, falsche Flächen, Reparaturen als Betriebskosten. Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen. Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen um Verzug zu vermeiden.
Wie werden Heizkosten korrekt abgerechnet?
Nach Heizkostenverordnung: 50–70% nach individuellem Verbrauch, 30–50% nach Fläche. Wer keinen Heizkostenzähler hat, darf die Abrechnung um 15% kürzen. Häufiger Fehler: Vermieter rechnet Heizkosten pauschal nach Fläche ab — das ist unzulässig. Rückforderung möglich!