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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Mietkaution-Rechner 2026

Maximum & Zinsen berechnen

Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden und ausstehende Mietzahlungen ab. Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen (§551 BGB) — also ohne Nebenkosten. Bei einer Kaltmiete von 900 € sind das maximal 2.700 € Kaution.

Die Kaution muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden — auf einem Sperrkonto oder einem anderen insolvenzgeschützten Konto. Sie muss zum banküblichen Zinssatz verzinst werden — die Zinsen stehen dem Mieter zu. Nach dem Auszug hat der Vermieter üblicherweise 3–6 Monate Zeit zur Abrechnung.

Der Mieter kann die Kaution in 3 gleichen Raten zahlen — die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren in den nächsten zwei Monaten. Viele Mieter nutzen alternativ eine Kautionsbürgschaft (ca. 4–7% der Kautionssumme pro Jahr) — damit bleibt das eigene Geld verfügbar, aber es fallen laufende Kosten an.

📋 Rechtliche Grundlage: §551 BGB (Begrenzung Mietsicherheit: max. 3 Nettokaltmieten). §551 Abs.3 BGB (Anlage auf Sperrkonto). §551 Abs.4 BGB (Zinsen dem Mieter). §569 Abs.2a BGB (Rückzahlungspflicht). Kautionsbürgschaft: §765 BGB. Rückzahlungsfrist: Keine gesetzliche Regelung — Rechtsprechung 3–6 Monate.
Jahre
% p.a.

Banküblicher Zinssatz — aktuell ca. 2,0–3,0% p.a.

Kautionsbetrag
Zinsen (gehören Mieter)
Rückzahlung nach Auszug
Kosten Kautionsbürgschaft/Jahr
Nettokaltmiete
Kautionshöhe
Kautionsbetrag
Anlagedauer
Zinssatz
Zinsen gesamt
Rückzahlung (Kaution + Zinsen)
Kautionsbürgschaft (5%/Jahr)
Rückzahlungsfrist: Der Vermieter hat nach Auszug 3–6 Monate Zeit zur Abrechnung (Rechtsprechung). Die Kaution darf nur für tatsächliche Schäden einbehalten werden. Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksam vereinbarten Klauseln im Mietvertrag. Viele Vermieter fordern zu viel zurück — im Zweifel Mieterverein einschalten!

📊 Rechenbeispiel: 900 € Kaltmiete · 3 Monatsmieten · 3 Jahre · 2,5% Zinsen

Kautionsbetrag
2.700 €
Anlagedauer
3 Jahre
Zinsen (Mieter)
ca. 205 €
Rückzahlung
ca. 2.905 €
Bürgschaft (5%/J.)
135 €/Jahr
Bürgschaft 3 Jahre
405 €

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Maximal 3 Nettokaltmieten (§551 BGB). Nettokaltmiete = Miete ohne Betriebs-/Nebenkosten. Bei 800 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten = 1.000 € Gesamtmiete: Kaution max. 2.400 € (3 × 800 €). Vereinbarungen über 3 Nettokaltmieten hinaus sind nichtig.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach dem Auszug hat der Vermieter üblicherweise 3–6 Monate zur Abrechnung (Rechtsprechung BGH). Innerhalb dieser Frist darf er prüfen ob Schäden vorhanden sind. Rückzahlung verzögern ohne Grund ist unzulässig. Tipp: Bei Auszug Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen und vom Vermieter unterschreiben lassen.

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Tatsächliche vom Mieter verursachte Schäden (kein normaler Verschleiß!). Ausstehende Mietzahlungen. Schönheitsreparaturen nur wenn wirksam im Mietvertrag vereinbart (viele Klauseln sind unwirksam — BGH-Urteile). Nicht abziehen: Normale Abnutzung (Farbe verblasst, kleine Kratzer), Renovierungen die der Vermieter sowieso gemacht hätte.

Was ist eine Kautionsbürgschaft?

Statt Bargeld hinterlegt der Mieter eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung. Kosten: ca. 4–7% der Kautionssumme pro Jahr. Vorteil: Das eigene Geld bleibt verfügbar. Nachteil: Laufende Kosten. Bei 2.700 € Kaution und 5%: 135 €/Jahr. Über 3 Jahre: 405 € Kosten. Das Eigene Geld zu 3% anlegen: 81 € Zinsen → Bürgschaft ist teurer.