BAföG-Rechner 2026
Anspruch & Förderhöhe berechnen
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler bei den Lebenshaltungskosten. Der maximale BAföG-Satz beträgt 2026 für Studierende 992 € pro Monat — davon 634 € Grundbedarf, 380 € Wohnkostenpauschale (bei eigener Wohnung) und ggf. Mehrbedarf für Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Hälfte des BAföG wird als zinsloses Darlehen gewährt, die andere Hälfte als Zuschuss (muss also nicht zurückgezahlt werden). Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer — maximal müssen 10.010 € zurückgezahlt werden.
Der BAföG-Anspruch hängt maßgeblich vom Elterneinkommen ab. Bei einem Elternpaar werden Freibeträge von 2.415 € (verheiratet) abgezogen — was darüber liegt, wird zu 50% angerechnet. Eigenes Einkommen und Vermögen des Studierenden über 15.000 € wird ebenfalls angerechnet.
Freibetrag: 330 €/Mon. Das darüber liegende Einkommen wird voll angerechnet.
| Max. Förderbetrag | — |
| Elterneinkommen | — |
| Eltern-Freibetrag | — |
| Anrechenbares Elterneinkommen | — |
| Anrechnung auf BAföG (50%) | — |
| Eigeneinkommen über Freibetrag | — |
| BAföG-Anspruch | — |
📊 Rechenbeispiel: Eigene Wohnung · Eltern 3.500 € Netto · verheiratet
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das BAföG 2026?
Max. 992 €/Monat für Studierende mit eigener Wohnung (634 € Grundbedarf + 380 € Wohnkosten). Bei Eltern wohnend: 634 €. Dazu: Krankenversicherungszuschlag (bis 109 €) und Pflegeversicherungszuschlag (bis 25 €) wenn nicht familienversichert. Schüler erhalten geringere Beträge.
Ab welchem Elterneinkommen gibt es kein BAföG mehr?
Faustregel: Bei einem Elternpaar mit Nettoeinkommen über ca. 4.500–5.000 €/Monat entfällt der Anspruch für Studierende in eigener Wohnung (max. BAföG 992 €). Genaue Grenze hängt von Geschwisteranzahl und anderen Faktoren ab. Alleinerziehende: niedrigere Freibeträge, früherer Wegfall.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
50% des BAföG ist ein zinsloses Darlehen — dieser Teil muss zurückgezahlt werden. 50% ist Zuschuss (keine Rückzahlung). Rückzahlung: Ab 5 Jahre nach Regelstudienzeit, 130 €/Monat, max. 10.010 € gesamt. Erlass bei sehr gutem Abschluss oder vorzeitiger Rückzahlung möglich.
Wie beantrage ich BAföG?
Online über bafoeg-digital.de oder beim Studierendenwerk. Antrag stellt man immer für die Zukunft — keine rückwirkende Zahlung. Benötigt: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheid). Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Tipp: Sofort zu Semesterbeginn beantragen!