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📅 Aktualisiert: Juni 2026

BAföG-Rechner 2026

Anspruch & Förderhöhe berechnen

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler bei den Lebenshaltungskosten. Der maximale BAföG-Satz beträgt 2026 für Studierende 992 € pro Monat — davon 634 € Grundbedarf, 380 € Wohnkostenpauschale (bei eigener Wohnung) und ggf. Mehrbedarf für Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Hälfte des BAföG wird als zinsloses Darlehen gewährt, die andere Hälfte als Zuschuss (muss also nicht zurückgezahlt werden). Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer — maximal müssen 10.010 € zurückgezahlt werden.

Der BAföG-Anspruch hängt maßgeblich vom Elterneinkommen ab. Bei einem Elternpaar werden Freibeträge von 2.415 € (verheiratet) abgezogen — was darüber liegt, wird zu 50% angerechnet. Eigenes Einkommen und Vermögen des Studierenden über 15.000 € wird ebenfalls angerechnet.

📋 Rechtliche Grundlage: BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Max. Förderbetrag 2026: §13 BAföG: 992 € (eigene Wohnung), 634 € (bei Eltern). Eltern-Freibetrag: §25 BAföG: 2.415 € (verheiratet). Einkommensanrechnung: §23 BAföG: 50%. Eigenvermögen: §29 BAföG: 15.000 € Freibetrag. Darlehensanteil: §17 BAföG: 50%. Max. Rückzahlung: §17 Abs.2 BAföG: 10.010 €.
€/Mon.
€/Mon.

Freibetrag: 330 €/Mon. Das darüber liegende Einkommen wird voll angerechnet.

BAföG-Anspruch (Schätzung)
Max. BAföG-Satz
Davon Darlehen (50%)
Davon Zuschuss (50%)
Max. Förderbetrag
Elterneinkommen
Eltern-Freibetrag
Anrechenbares Elterneinkommen
Anrechnung auf BAföG (50%)
Eigeneinkommen über Freibetrag
BAföG-Anspruch
Rückzahlung: 50% des BAföG = zinsloses Darlehen. Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderungsende in Raten von 130 €/Monat. Max. Rückzahlung: 10.010 €. Wer sehr gut abschließt, bekommt Erlass. Jetzt online beantragen: bafoeg-digital.de

📊 Rechenbeispiel: Eigene Wohnung · Eltern 3.500 € Netto · verheiratet

Max. BAföG
992 €/Mon.
Eltern-Freibetrag
2.415 €
Anrechenbar
1.085 €
Abzug (50%)
542 €
BAföG-Anspruch
450 €/Mon.
Davon Darlehen
225 €

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das BAföG 2026?

Max. 992 €/Monat für Studierende mit eigener Wohnung (634 € Grundbedarf + 380 € Wohnkosten). Bei Eltern wohnend: 634 €. Dazu: Krankenversicherungszuschlag (bis 109 €) und Pflegeversicherungszuschlag (bis 25 €) wenn nicht familienversichert. Schüler erhalten geringere Beträge.

Ab welchem Elterneinkommen gibt es kein BAföG mehr?

Faustregel: Bei einem Elternpaar mit Nettoeinkommen über ca. 4.500–5.000 €/Monat entfällt der Anspruch für Studierende in eigener Wohnung (max. BAföG 992 €). Genaue Grenze hängt von Geschwisteranzahl und anderen Faktoren ab. Alleinerziehende: niedrigere Freibeträge, früherer Wegfall.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

50% des BAföG ist ein zinsloses Darlehen — dieser Teil muss zurückgezahlt werden. 50% ist Zuschuss (keine Rückzahlung). Rückzahlung: Ab 5 Jahre nach Regelstudienzeit, 130 €/Monat, max. 10.010 € gesamt. Erlass bei sehr gutem Abschluss oder vorzeitiger Rückzahlung möglich.

Wie beantrage ich BAföG?

Online über bafoeg-digital.de oder beim Studierendenwerk. Antrag stellt man immer für die Zukunft — keine rückwirkende Zahlung. Benötigt: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheid). Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Tipp: Sofort zu Semesterbeginn beantragen!