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📅 Aktualisiert: August 2026

Steuerklassen-Rechner 2026

III/V vs. IV/IV vergleichen

Paar plant gemeinsam die Steuerklassenwahl

Foto: Cytonn Photography auf Unsplash

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Für Verheiratete stellt sich regelmäßig die Frage: Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV? Dieser Rechner vergleicht beide Optionen und zeigt, welche für Ihre individuelle Einkommenssituation mehr monatliches Netto bringt.

Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse ändert nicht die jährliche Gesamtsteuerlast — die wird über die Steuererklärung und den Splittingtarif final berechnet. Sie beeinflusst nur, wie die Steuerlast monatlich zwischen den Partnern verteilt wird.

📋 Rechtliche Grundlage: §38b EStG (Steuerklassen), §39f EStG (Faktorverfahren). Wechsel einmal jährlich möglich, Frist: 30. November beim Finanzamt oder über ELSTER.
€/Mon.
€/Mon.
Netto III/V gesamt
P1 in III, P2 in V
Netto IV/IV gesamt
Beide in IV
Differenz / Monat
Jahresausgleich nötig?
Partner 1 Netto (STK III)
Partner 2 Netto (STK V)
Gesamt III/V netto
Partner 1 Netto (STK IV)
Partner 2 Netto (STK IV)
Gesamt IV/IV netto
Monatlicher Unterschied
Achtung III/V: Die höheren monatlichen Auszahlungen bei III/V sind nur ein Vorschuss — am Jahresende werden beide Einkommen zusammen veranlagt und die tatsächliche Steuer berechnet. Nachzahlungen von 1.000–3.000 € sind bei III/V häufig. Bei IV/IV dagegen oft Erstattungen.
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §38b EStG, §39f EStG (Faktorverfahren)
Was der Rechner berücksichtigt: Alle 6 Steuerklassen, Kombinationen III/V und IV/IV für Verheiratete, Vergleichsrechnung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge, Kirchensteuer, das Faktorverfahren im Detail — für eine Optimierung empfiehlt sich zusätzlich eine steuerliche Beratung

📊 Rechenbeispiel: P1: 4.000 € brutto · P2: 2.000 € brutto · keine Kirchensteuer

P1 Netto (STK III)
ca. 2.980 €
P2 Netto (STK V)
ca. 1.000 €
Gesamt III/V
ca. 3.980 €
P1 Netto (STK IV)
ca. 2.540 €
P2 Netto (STK IV)
ca. 1.420 €
Gesamt IV/IV
ca. 3.960 €

III/V: 20 € mehr monatlich, aber Nachzahlungsgefahr. IV/IV: gleichmäßiger, keine Überraschungen.

Wann lohnt sich welche Kombination?

Steuerklasse III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (z.B. 70/30-Verteilung) — der Hauptverdiener zahlt in Steuerklasse III wenig Lohnsteuer, der Partner in Steuerklasse V entsprechend mehr. Bei ähnlichem Einkommen beider Partner ist IV/IV gerechter, da beide anteilig ähnlich besteuert werden.

Das Faktorverfahren als Alternative

Seit einigen Jahren gibt es die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor — hierbei wird ein individueller Faktor berechnet, der die monatliche Lohnsteuer möglichst nah an die tatsächliche Jahressteuerschuld heranführt. Das vermeidet hohe Nachzahlungen, die bei III/V häufig vorkommen.

⚠️ Häufige Fehler

1. III/V ohne Vergleichsrechnung wählen: Viele wählen III/V aus Tradition, ohne zu prüfen, ob IV/IV mit Faktor nicht besser passt.
2. Nachzahlung bei III/V unterschätzen: Die Kombination III/V führt oft zu einer Steuererklärungspflicht mit möglicher Nachzahlung, da zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.
3. Steuerklasse nach Trennung nicht ändern: Nach einer Trennung muss die Steuerklasse aktiv geändert werden — sonst drohen falsche Abzüge.
4. Wechselfrist verpassen: Die Steuerklasse kann nur bis 30. November für das laufende Jahr gewechselt werden.
5. Faktorverfahren nicht kennen: Viele wissen nicht, dass IV/IV mit Faktor eine faire dritte Option zwischen III/V und IV/IV ist.

🔍 Sonderfälle

Neu verheiratet: Nach der Hochzeit werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV/IV eingestuft — ein Wechsel zu III/V muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden.

Scheidung oder Trennung: Im Trennungsjahr gilt noch die Steuerklassenkombination, ab dem Folgejahr wechseln beide automatisch zurück zu Steuerklasse I (bzw. II bei Kindern).

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt
Steuerklassenwechsel beantragen
ELSTER Online →
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§38b EStG – Steuerklassen
§39f EStG – Faktorverfahren

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Welche Steuerklassenkombination ist besser: III/V oder IV/IV?

III/V: Partner 1 zahlt weniger Lohnsteuer (STK III), Partner 2 mehr (STK V). Gesamt monatlich etwas mehr Netto, aber hohe Nachzahlungsgefahr. IV/IV: Gleichmäßige Verteilung, keine Überraschungen, oft Erstattungen. Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor): Genaueste Variante, keine Nachzahlungen, beide profitieren.

Wann lohnt sich die Steuerklasse III?

STK III lohnt sich wenn der Hauptverdiener deutlich mehr verdient als der Partner (Verhältnis mind. 60:40 besser 70:30) und man die Nachzahlung im Folgejahr einkalkuliert. Bei ausgeglichenem Einkommen (50:50) bringt III/V kaum Vorteil, aber hohes Nachzahlungsrisiko.

Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020: Einmal jährlich, formloser Antrag beim Finanzamt bis 30. November für das Folgejahr. Ausnahmen: Bei Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes, Aufnahme einer Beschäftigung des Partners kann unterjährig gewechselt werden.

Was ist das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) berechnet einen individuellen Faktor, der die Steuerlast gerecht auf beide Partner verteilt. Jeder zahlt nur die Steuer, die seinem Anteil am Gemeindeeinkommen entspricht. Kein Nachzahlungsrisiko, kein Nachteil für den Zweitverdiener. Antrag beim Finanzamt.

Wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?

Ja, erheblich. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt — wer rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse wechselt, kann ein höheres Elterngeld erzielen. Details im Elterngeld-Rechner.