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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Steuerklassen-Rechner 2026

III/V vs. IV/IV vergleichen

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften stellt sich die Frage: Steuerklasse III/V oder IV/IV? Die Kombination III/V ergibt monatlich mehr Netto, kann aber zu hohen Nachzahlungen bei der Steuererklärung führen. Bei IV/IV ist die monatliche Belastung gleichmäßiger verteilt.

Steuerklasse III gilt für den Hauptverdiener in einer Ehe — hier wird der Splittingvorteil vorweggenommen. Steuerklasse V für den Zweitverdiener führt zu hohen Abzügen — oft so hoch, dass Teilzeitarbeit sich kaum lohnt. Seit 2024 plant die Bundesregierung die Abschaffung von III/V zugunsten des Faktorverfahrens — bislang noch nicht umgesetzt.

Das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) verteilt die Steuerlast gerechter als III/V, vermeidet Nachzahlungen und ist für den Zweitverdiener attraktiver. Zu beantragen beim zuständigen Finanzamt — lohnt sich besonders wenn beide Partner arbeiten.

📋 Rechtliche Grundlage: §38b EStG (Steuerklassen), §39f EStG (Faktorverfahren). STK III: §38b Abs.1 Nr.3 EStG. STK V: §38b Abs.1 Nr.5 EStG. Wechsel der Steuerklasse: Formlos beim Finanzamt, einmal jährlich bis 30. November für das Folgejahr. Splittingtarif: §26b EStG.
€/Mon.
€/Mon.
Netto III/V gesamt
P1 in III, P2 in V
Netto IV/IV gesamt
Beide in IV
Differenz / Monat
Jahresausgleich nötig?
Partner 1 Netto (STK III)
Partner 2 Netto (STK V)
Gesamt III/V netto
Partner 1 Netto (STK IV)
Partner 2 Netto (STK IV)
Gesamt IV/IV netto
Monatlicher Unterschied
Achtung III/V: Die höheren monatlichen Auszahlungen bei III/V sind nur ein Vorschuss — am Jahresende werden beide Einkommen zusammen veranlagt und die tatsächliche Steuer berechnet. Nachzahlungen von 1.000–3.000 € sind bei III/V häufig. Bei IV/IV dagegen oft Erstattungen.

📊 Rechenbeispiel: P1: 4.000 € brutto · P2: 2.000 € brutto · keine Kirchensteuer

P1 Netto (STK III)
ca. 2.980 €
P2 Netto (STK V)
ca. 1.000 €
Gesamt III/V
ca. 3.980 €
P1 Netto (STK IV)
ca. 2.540 €
P2 Netto (STK IV)
ca. 1.420 €
Gesamt IV/IV
ca. 3.960 €

III/V: 20 € mehr monatlich, aber Nachzahlungsgefahr. IV/IV: gleichmäßiger, keine Überraschungen.

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Häufige Fragen

Welche Steuerklassenkombination ist besser: III/V oder IV/IV?

III/V: Partner 1 zahlt weniger Lohnsteuer (STK III), Partner 2 mehr (STK V). Gesamt monatlich etwas mehr Netto, aber hohe Nachzahlungsgefahr. IV/IV: Gleichmäßige Verteilung, keine Überraschungen, oft Erstattungen. Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor): Genaueste Variante, keine Nachzahlungen, beide profitieren.

Wann lohnt sich die Steuerklasse III?

STK III lohnt sich wenn der Hauptverdiener deutlich mehr verdient als der Partner (Verhältnis mind. 60:40 besser 70:30) und man die Nachzahlung im Folgejahr einkalkuliert. Bei ausgeglichenem Einkommen (50:50) bringt III/V kaum Vorteil, aber hohes Nachzahlungsrisiko.

Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020: Einmal jährlich, formloser Antrag beim Finanzamt bis 30. November für das Folgejahr. Ausnahmen: Bei Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes, Aufnahme einer Beschäftigung des Partners kann unterjährig gewechselt werden.

Was ist das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) berechnet einen individuellen Faktor, der die Steuerlast gerecht auf beide Partner verteilt. Jeder zahlt nur die Steuer, die seinem Anteil am Gemeindeeinkommen entspricht. Kein Nachzahlungsrisiko, kein Nachteil für den Zweitverdiener. Antrag beim Finanzamt.