Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
KUG Netto berechnen
Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer bei vorübergehender Kurzarbeit ab. Es beträgt 60% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts — mit Kindern 67%. Der Arbeitgeber kann das KUG freiwillig aufstocken bis maximal 100% des Nettoentgelts, wobei Aufstockungen bis 80% des Bruttoentgelts beitragsfrei sind.
Kurzarbeitergeld wird beim Arbeitgeber beantragt (Anzeige bei der Agentur für Arbeit) wenn mindestens 10% der Belegschaft von Entgeltausfall betroffen sind. Es kann für bis zu 24 Monate bezogen werden (in Krisen verlängert). Während der Kurzarbeit behält der Arbeitnehmer alle Sozialversicherungsansprüche — Rentenansprüche werden auf Basis einer fiktiven 80%-Beschäftigung berechnet.
Steuerlich: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das restliche steuerpflichtige Einkommen. Eine Steuernachzahlung am Jahresende ist daher häufig.
100% Ausfall = Kurzarbeit Null (komplette Freistellung)
| Normales Bruttogehalt | — |
| Kurzarbeitsquote | — |
| Tatsächliches Brutto (Ist) | — |
| Normales Netto (Soll) | — |
| Tatsächliches Netto (Ist) | — |
| Entgeltausfall (netto) | — |
| KUG-Satz | — |
| Kurzarbeitergeld | — |
| Gesamteinkommen | — |
📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · 50% Kurzarbeit · STK I · keine Kinder
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Häufige Fragen
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
KUG = 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgeltausfalls. Pauschaliertes Netto: Bruttoausfall × SV-Pauschale und LSt-Tabelle (Soll-Netto − Ist-Netto = Ausfall). Der genaue Betrag wird nach der BA-KUG-Tabelle berechnet. Unser Rechner ist eine Schätzung.
Kann der Arbeitgeber das KUG aufstocken?
Ja — bis 100% des Bruttoentgelts. Aufstockungen bis 80% des ursprünglichen Bruttoentgelts sind seit 2020 beitragsfrei (Sozialversicherung). Über 80%: volle SV-Beitragspflicht auf den Aufstockungsbetrag. Die Aufstockung ist freiwillig und kann tarif- oder individualvertraglich geregelt sein.
Wie lange kann KUG bezogen werden?
Reguläre Bezugsdauer: 12 Monate. In Krisenzeiten (z.B. COVID-2020–2022): wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Ab dem 4. Monat: Erhöhung auf 70%/77% (mit/ohne Kinder) möglich in bestimmten Fällen. Ab dem 7. Monat: 80%/87%. Diese erhöhten Sätze galten spezifisch für die COVID-Regelung.
Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben?
Ja — wenn im Jahr mehr als 410 € KUG (oder andere Lohnersatzleistungen) bezogen wurden, ist die Steuererklärung Pflicht (§46 Abs.2 Nr.1 EStG). Das Finanzamt berechnet dann die echte Einkommensteuer inklusive Progressionsvorbehalt — meist entsteht eine Nachzahlung.