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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

KUG Netto berechnen

Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer bei vorübergehender Kurzarbeit ab. Es beträgt 60% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts — mit Kindern 67%. Der Arbeitgeber kann das KUG freiwillig aufstocken bis maximal 100% des Nettoentgelts, wobei Aufstockungen bis 80% des Bruttoentgelts beitragsfrei sind.

Kurzarbeitergeld wird beim Arbeitgeber beantragt (Anzeige bei der Agentur für Arbeit) wenn mindestens 10% der Belegschaft von Entgeltausfall betroffen sind. Es kann für bis zu 24 Monate bezogen werden (in Krisen verlängert). Während der Kurzarbeit behält der Arbeitnehmer alle Sozialversicherungsansprüche — Rentenansprüche werden auf Basis einer fiktiven 80%-Beschäftigung berechnet.

Steuerlich: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf das restliche steuerpflichtige Einkommen. Eine Steuernachzahlung am Jahresende ist daher häufig.

📋 Rechtliche Grundlage: §§95–109 SGB III (Kurzarbeitergeld). Leistungssatz: §105 SGB III: 60% (ohne Kinder), 67% (mit Kindern). Voraussetzungen: §95–98 SGB III. Bezugsdauer: §104 SGB III: max. 12 Monate (Verlängerung in Krisen möglich). Aufstockung bis 80% beitragsfrei: §1 Abs.1 Nr.1 SvEV.
€/Mon.
% Ausfall

100% Ausfall = Kurzarbeit Null (komplette Freistellung)

Gesamteinkommen / Monat
Kurzarbeitergeld
Reduziertes Gehalt (netto)
Einkommensverlust / Monat
Normales Bruttogehalt
Kurzarbeitsquote
Tatsächliches Brutto (Ist)
Normales Netto (Soll)
Tatsächliches Netto (Ist)
Entgeltausfall (netto)
KUG-Satz
Kurzarbeitergeld
Gesamteinkommen
Achtung Steuererklärung: KUG ist steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt! KUG erhöht den Steuersatz auf anderes Einkommen → Nachzahlung bei der Steuererklärung wahrscheinlich. Ab 410 € KUG im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht.

📊 Rechenbeispiel: 3.500 € brutto · 50% Kurzarbeit · STK I · keine Kinder

Normales Netto
ca. 2.285 €
Ist-Netto (50% Arbeit)
ca. 1.438 €
Entgeltausfall netto
ca. 847 €
KUG (60%)
ca. 508 €
Gesamteinkommen
ca. 1.946 €
Verlust
ca. 339 €/Mon.

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Häufige Fragen

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

KUG = 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgeltausfalls. Pauschaliertes Netto: Bruttoausfall × SV-Pauschale und LSt-Tabelle (Soll-Netto − Ist-Netto = Ausfall). Der genaue Betrag wird nach der BA-KUG-Tabelle berechnet. Unser Rechner ist eine Schätzung.

Kann der Arbeitgeber das KUG aufstocken?

Ja — bis 100% des Bruttoentgelts. Aufstockungen bis 80% des ursprünglichen Bruttoentgelts sind seit 2020 beitragsfrei (Sozialversicherung). Über 80%: volle SV-Beitragspflicht auf den Aufstockungsbetrag. Die Aufstockung ist freiwillig und kann tarif- oder individualvertraglich geregelt sein.

Wie lange kann KUG bezogen werden?

Reguläre Bezugsdauer: 12 Monate. In Krisenzeiten (z.B. COVID-2020–2022): wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Ab dem 4. Monat: Erhöhung auf 70%/77% (mit/ohne Kinder) möglich in bestimmten Fällen. Ab dem 7. Monat: 80%/87%. Diese erhöhten Sätze galten spezifisch für die COVID-Regelung.

Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben?

Ja — wenn im Jahr mehr als 410 € KUG (oder andere Lohnersatzleistungen) bezogen wurden, ist die Steuererklärung Pflicht (§46 Abs.2 Nr.1 EStG). Das Finanzamt berechnet dann die echte Einkommensteuer inklusive Progressionsvorbehalt — meist entsteht eine Nachzahlung.