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📅 Aktualisiert: August 2026

Uebergangsgeld-Rechner 2026

Reha nach §66 SGB IX

Person während der beruflichen Rehabilitation

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme gezahlt wird, um den Verdienstausfall während dieser Zeit zu kompensieren — es beträgt ähnlich wie Krankengeld 68% (ohne Kind) bzw. 75% (mit Kind) des Regelentgelts.

Träger der Leistung kann je nach Fall die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit sein, abhängig davon, welche Institution die Rehabilitationsmaßnahme veranlasst hat.

📋 Rechtliche Grundlage: §66 SGB IX. Höhe: 68% des Regelentgelts (kinderlos), 75% (mit Kind). Träger: je nach Reha-Art unterschiedlich.
EUR/Mon.
Uebergangsgeld
Berechnungsgrundlage
Netto-Anteil
Dauer
Dauer der Massnahme
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §66 SGB IX
Was der Rechner berücksichtigt: Grundlegende Prozentsätze nach Kinderberücksichtigung
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Trägerzuständigkeit im Detail, exakte Regelentgeltberechnung bei schwankendem Vorverdienst

📊 Rechenbeispiel: 3.000 EUR Brutto, keine Kinder

Netto (ca.)
1.980 EUR
Basis (80% Netto)
1.584 EUR
Uebergangsgeld (70%)
1.109 EUR
Mit Kindern (80%)
1.267 EUR
Steuerfrei
Ja (Progressionsvorbehalt)

Wann Übergangsgeld gezahlt wird

Bei medizinischer Rehabilitation (z.B. nach schwerer Erkrankung oder Operation) oder beruflicher Rehabilitation (z.B. Umschulung nach Berufsunfähigkeit) wird Übergangsgeld gezahlt, um den Verdienstausfall während der oft mehrwöchigen Maßnahme zu kompensieren.

Rechenbeispiel

Regelentgelt 2.500 €/Monat, kinderlos: Übergangsgeld = 2.500 € × 68% = 1.700 €/Monat während der Reha-Maßnahme.

⚠️ Häufige Fehler

1. Übergangsgeld mit Krankengeld verwechseln: Beide sind ähnliche, aber rechtlich unterschiedliche Lohnersatzleistungen mit unterschiedlichen Trägern und Voraussetzungen.
2. Trägerzuständigkeit falsch einschätzen: Je nach Art der Reha kann die Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung oder Arbeitsagentur zuständig sein.
3. Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen: Bei mindestens einem Kind steht der höhere Satz von 75% statt 68% zu.
4. Übergangsgeld-Bezugsdauer bei langfristigen Umschulungen unterschätzen: Bei mehrjährigen beruflichen Reha-Maßnahmen kann Übergangsgeld über die gesamte Dauer bezogen werden.
5. Antragstellung verzögern: Ein rechtzeitiger Antrag sichert einen nahtlosen Übergang vom regulären Gehalt zum Übergangsgeld.

🔍 Sonderfälle

Berufliche Rehabilitation (Umschulung): Bei längeren beruflichen Reha-Maßnahmen (z.B. mehrjährige Umschulung) wird Übergangsgeld über die gesamte Maßnahmedauer gezahlt.

Trägerwechsel: Je nach Ursache der Reha-Notwendigkeit (Krankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderungsrisiko) kann sich der zuständige Träger unterscheiden.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung / Krankenkasse
Je nach Reha-Träger
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§66 SGB IX

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Uebergangsgeld?

Arbeitnehmer waehrend anerkannter Reha-Massnahmen. Voraussetzung: Rentenversicherungs- oder BA-Mitglied. Mind. 15 Jahre RV-Beitraege (med. Reha) oder bestimmte Zeit arbeitslosenversichert (berufl. Reha).

Wie hoch ist das Uebergangsgeld?

70% des Nettoentgelts (80% mit Kind). Basis: 80% des Bruttogehalts (max. BBG). Darauf dann Prozentsatz. Mindest-Uebergangsgeld wenn zu kurz versichert. Aehnlich Krankengeld.

Wie lange wird Uebergangsgeld gezahlt?

Waehrend der Reha-Massnahme. Medizinische Reha: Meist 3-4 Wochen. Berufliche Reha: Bis 2 Jahre. Danach: Ggf. Arbeitslosengeld oder EM-Rente.

Unterschied Krankengeld und Uebergangsgeld?

Krankengeld: Bei Erkrankung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung). Uebergangsgeld: Spezifisch fuer Reha-Massnahmen. Oft hoeher als KG. Kostentraeger: Je nach Reha-Art DRV oder BA.

Wer zahlt mein Übergangsgeld während der Reha?

Dies hängt von der Ursache und Art der Rehabilitationsmaßnahme ab — bei medizinischer Reha nach Krankheit ist oft die Deutsche Rentenversicherung zuständig, bei Arbeitsunfällen die Unfallversicherung, und bei beruflicher Rehabilitation kann auch die Agentur für Arbeit als Träger fungieren. Der jeweilige Kostenträger klärt die Zuständigkeit im Rahmen der Antragstellung.