Rente mit 63 Rechner 2026
Abschläge & Frühverrentung
Die „Rente mit 63" ermöglicht besonders langjährig Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter. Das tatsächliche Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Frühverrentung hängt vom Geburtsjahr ab — für Jahrgänge ab 1964 liegt es bei 65 Jahren (nicht mehr 63!). Wer früher in Rente geht, muss Abschläge akzeptieren.
Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme — also 3,6% pro Jahr. Wer 3 Jahre zu früh in Rente geht, verliert dauerhaft 10,8% seiner Rente. Dieser Abschlag gilt lebenslang und kann nur durch freiwillige Ausgleichszahlungen kompensiert werden.
Für die 45 Beitragsjahre zählen: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (3 Jahre pro Kind), Zeiten mit Krankengeld, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Nicht angerechnet werden Zeiten des Bezugs von ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (Ausnahme: unverschuldete Arbeitslosigkeit).
| Geburtsjahr | — |
| Abschlagsfreies Eintrittsalter | — |
| Gewünschtes Eintrittsalter | — |
| Monate zu früh | — |
| Abschlag (0,3%/Monat) | — |
| Reguläre Rente | — |
| Rente nach Abschlag | — |
| Verlust / Monat (dauerhaft) | — |
| 45 Beitragsjahre erreicht? | — |
📊 Rechenbeispiel: Jahrgang 1963 · 45 Beitragsjahre · Rente mit 63
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Häufige Fragen
Wann kann ich abschlagsfrei in Rente?
Jahrgang 1952 und früher: ab 63 Jahren. Jahrgänge 1953–1963: Stufenweise Anhebung. Jahrgang 1964 und jünger: erst ab 65 Jahren (trotz 45 Beitragsjahren). Das ist der häufigste Irrtum: 'Rente mit 63' gilt nur noch für ältere Jahrgänge. Für jüngere Jahrgänge liegt die Altersgrenze bei 65.
Was zählt als Beitragsjahr für die 45 Jahre?
Zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten (3 Jahre/Kind), Pflichtbeiträge bei Krankengeld/Kurzarbeit, Wehrdienstzeiten, freiwillige Beiträge. NICHT zählen: ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (außer unverschuldet), Studienzeiten ohne Pflichtbeiträge, reine Wartezeitjahre.
Wie hoch ist der Rentenabschlag?
0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Bei 1 Jahr zu früh: 3,6% weniger Rente — dauerhaft und lebenslang. Bei 3 Jahren zu früh: 10,8% weniger. Beispiel: 1.500 € Rente − 10,8% = 1.338 €/Mon. Der Verlust kumuliert sich über die gesamte Rentenlaufzeit: Bei 20 Jahren Rente: 38.880 € Gesamtverlust.
Kann ich den Abschlag ausgleichen?
Ja — durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (§187a SGB VI). Der DRV-Berater berechnet den Ausgleichsbetrag. Tipp: Ab 50 Jahren möglich. Steuervorteil: Ausgleichszahlungen sind als Sonderausgaben bis zu 27.566 € absetzbar. Bei Rentenbeginn nach 65: kein Abschlag, kein Ausgleich nötig.