DeutscheRechner← Alle Rechner
📅 Aktualisiert: August 2026

Rente mit 63 Rechner 2026

Abschläge & Frühverrentung

Älteres Paar genießt den frühen Ruhestand

Foto: Matt Bennett auf Unsplash

Die "Rente mit 63" ermöglicht besonders langjährig Versicherten (mindestens 45 Beitragsjahre) einen abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestand — deutlich früher als die reguläre Regelaltersgrenze von 67 Jahren, ohne die sonst üblichen Abschläge.

Wichtig: Das tatsächliche Einstiegsalter für die abschlagsfreie Rente steigt je nach Geburtsjahrgang schrittweise an — "63" ist ein vereinfachter Name, real liegt die Grenze für viele Jahrgänge bereits bei 64-65 Jahren.

📋 Rechtliche Grundlage: §38 SGB VI (Rente für besonders langjährig Versicherte). Voraussetzung: 45 Beitragsjahre. Einstiegsalter je nach Jahrgang gestaffelt.
Jahr
Jahre
€/Mon.
Jahre
Abschlagsfreies Renteneintrittsalter
Rentenabschlag
Rente nach Abschlag
Lebenslanger Verlust / Mon.
Geburtsjahr
Abschlagsfreies Eintrittsalter
Gewünschtes Eintrittsalter
Monate zu früh
Abschlag (0,3%/Monat)
Reguläre Rente
Rente nach Abschlag
Verlust / Monat (dauerhaft)
45 Beitragsjahre erreicht?
🛡️ Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Geprüft nach: §38 SGB VI
Was der Rechner berücksichtigt: 45-Jahre-Wartezeit-Berechnung, Altersstaffelung nach Geburtsjahrgang
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Anrechnung einzelner Zeiten (Arbeitslosigkeit zählt teilweise nicht mit), individuelle Sonderfälle bei lückenhafter Erwerbsbiografie

📊 Rechenbeispiel: Jahrgang 1963 · 45 Beitragsjahre · Rente mit 63

Geburtsjahr
1963
Abschlagsfrei ab
63 Jahre
Abschlag
0%
Rente
1.500 €/Mon. (kein Abzug)
Beitragsjahre
45 ✅
Rentenpunkte 2026
42,52 €/Punkt

Was zu den 45 Beitragsjahren zählt

Neben regulären Beschäftigungszeiten zählen auch Kindererziehungszeiten (bis zu 10 Jahre pro Kind), Pflegezeiten und Zeiten des Bezugs von Krankengeld. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nur in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht mit, davor grundsätzlich schon.

Altersstaffelung im Detail

Jahrgang 1953: 63 Jahre. Jahrgang 1958: 64 Jahre + 2 Monate. Jahrgang 1964 und später: 65 Jahre — die ursprüngliche "63" gilt nur noch für ältere Jahrgänge.

⚠️ Häufige Fehler

1. Namensgebung wörtlich nehmen: Rente mit 63 bedeutet nicht für alle Jahrgänge tatsächlich Alter 63 — die Grenze steigt schrittweise auf 65 Jahre.
2. 45 Beitragsjahre falsch berechnen: Nicht jede Lebenszeit zählt automatisch mit — eine genaue Prüfung der Rentenversicherungszeiten ist wichtig.
3. Arbeitslosigkeit pauschal ausschließen: Nur die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn mit Arbeitslosigkeit zählen nicht mit, frühere Zeiten meist schon.
4. Kindererziehungszeiten unterschätzen: Diese können erheblich zur Erreichung der 45 Jahre beitragen, werden aber oft nicht vollständig mitgerechnet.
5. Rentenauskunft nicht rechtzeitig einholen: Eine frühzeitige Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit über die tatsächliche Wartezeit.

🔍 Sonderfälle

Lückenhafte Erwerbsbiografie: Wer die 45 Jahre nicht erreicht, kann dennoch ab 63 Jahren mit den regulären Abschlägen in Rente gehen.

Selbstständige: Zeiten ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nicht zu den 45 Jahren.

🏛️ Zuständige Behörden

Deutsche Rentenversicherung
Rentenauskünfte, Anträge
0800 1000 4800
📚 Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026):
§35 SGB VI – Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung – Offizielle Infos

🔗 Verwandte Rechner

Häufige Fragen

Wann kann ich abschlagsfrei in Rente?

Jahrgang 1952 und früher: ab 63 Jahren. Jahrgänge 1953–1963: Stufenweise Anhebung. Jahrgang 1964 und jünger: erst ab 65 Jahren (trotz 45 Beitragsjahren). Das ist der häufigste Irrtum: 'Rente mit 63' gilt nur noch für ältere Jahrgänge. Für jüngere Jahrgänge liegt die Altersgrenze bei 65.

Was zählt als Beitragsjahr für die 45 Jahre?

Zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten (3 Jahre/Kind), Pflichtbeiträge bei Krankengeld/Kurzarbeit, Wehrdienstzeiten, freiwillige Beiträge. NICHT zählen: ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (außer unverschuldet), Studienzeiten ohne Pflichtbeiträge, reine Wartezeitjahre.

Wie hoch ist der Rentenabschlag?

0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Bei 1 Jahr zu früh: 3,6% weniger Rente — dauerhaft und lebenslang. Bei 3 Jahren zu früh: 10,8% weniger. Beispiel: 1.500 € Rente − 10,8% = 1.338 €/Mon. Der Verlust kumuliert sich über die gesamte Rentenlaufzeit: Bei 20 Jahren Rente: 38.880 € Gesamtverlust.

Kann ich den Abschlag ausgleichen?

Ja — durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (§187a SGB VI). Der DRV-Berater berechnet den Ausgleichsbetrag. Tipp: Ab 50 Jahren möglich. Steuervorteil: Ausgleichszahlungen sind als Sonderausgaben bis zu 27.566 € absetzbar. Bei Rentenbeginn nach 65: kein Abschlag, kein Ausgleich nötig.

Kann ich neben der Rente mit 63 noch arbeiten?

Ja, seit der Reform ist unbegrenzter Hinzuverdienst neben der vollen Altersrente möglich — auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.