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📅 Aktualisiert: Juni 2026

Altersteilzeit-Rechner 2026

Gehalt & Aufstockung

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern (ab 55 Jahren) einen gleitenden Übergang in die Rente. Das Gehalt wird auf 50% reduziert, der Arbeitgeber stockt auf mindestens 70% des Nettovollzeitgehalts auf und zahlt erhöhte Rentenversicherungsbeiträge. Im beliebten Blockmodell wird die erste Hälfte voll gearbeitet, die zweite Hälfte ist Freistellung bei weiter laufender Vergütung.

Das Blockmodell ist das häufigste Modell: Wer 6 Jahre Altersteilzeit vereinbart, arbeitet die ersten 3 Jahre voll (Aktivphase), wird dann für die letzten 3 Jahre freigestellt (Passivphase) und erhält in beiden Phasen das gleiche Gehalt. Das ermöglicht faktisch einen frühzeitigen Ruhestand ohne sofortigen Rentenantrag.

Wichtig: Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer — kein gesetzlicher Anspruch. Nur wenn ein Tarifvertrag Altersteilzeit vorsieht, besteht ein Anspruch. Der Arbeitgeber kann die Aufstockungsbeträge vom Staat erstattet bekommen wenn Altersteilzeit mit Neueinstellung verbunden ist (Förderung ausgelaufen seit 2010, aber tarifliche Regelungen bestehen fort).

📋 Rechtliche Grundlage: §§2–8 AltTZG (Altersteilzeitgesetz). Mindestalter: §2 AltTZG: 55 Jahre. Mindestaufstockung: §3 Abs.1 Nr.1 AltTZG: 70% Netto. RV-Beiträge auf 90% des Vollzeitentgelts: §3 Abs.1 Nr.2 AltTZG. Steuerrecht: Aufstockungsbetrag steuerpflichtig. Sozialabgaben: Aufstockung bis 80% beitragsfrei.
Gehalt in der ATZ
brutto
Netto in der ATZ
Vollzeit-Netto (Vergleich)
Einkommensverlust
Vollzeit-Bruttogehalt
ATZ-Bruttogehalt (50%)
Vollzeit-Netto
ATZ-Netto (vor Aufstockung)
Aufstockungsziel
Aufstockungsbetrag
Netto nach Aufstockung
Blockmodell-Vorteil: In der Passivphase (Freistellung) erhalten Sie weiterhin das aufgestockte Gehalt — faktisch bezahlter Vorruhestand. Rentenversicherungsbeiträge werden auf Basis von 90% des Vollzeitgehalts gezahlt → kaum Rentenabschläge durch ATZ.

📊 Rechenbeispiel: 4.000 € Vollzeit · Blockmodell · Aufstockung 80% · STK I

Vollzeit-Netto
ca. 2.520 €
ATZ-Netto (50%)
ca. 1.760 €
Aufstockungsziel (80%)
2.016 €
Aufstockungsbetrag
ca. 256 €
Netto in ATZ
ca. 2.016 €
Einkommensverlust
ca. 504 €/Mon.

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Häufige Fragen

Was ist das Blockmodell bei der Altersteilzeit?

Im Blockmodell wird die Gesamtarbeitszeit auf zwei gleich lange Phasen aufgeteilt: Aktivphase (volle Arbeit) und Passivphase (Freistellung). Beispiel: 6 Jahre ATZ = 3 Jahre voll arbeiten, dann 3 Jahre frei — bei gleichbleibendem Gehalt in beiden Phasen. Das ist faktisch ein bezahlter Frühruhestand.

Wie hoch ist die Aufstockung bei Altersteilzeit?

Gesetzliches Minimum: 70% des Nettovollzeitgehalts. Tarifliche Vereinbarungen sehen oft 80–85% vor (z.B. TVöD: 83%). Der Aufstockungsbetrag ist die Differenz zwischen dem 50%-Nettolohn und dem Aufstockungsziel. Aufstockungen bis 80% des Vollzeitgehalts sind beitragsfrei in der SV.

Hat man einen Anspruch auf Altersteilzeit?

Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit — nur ein Anspruch auf Information und Erwägung (bei Betrieben über 15 MA unter bestimmten Bedingungen). Wenn ein Tarifvertrag ATZ vorsieht: Dann besteht ein Anspruch. In vielen Branchen (TVöD, Metall, Chemie) ist ATZ tariflich geregelt.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Positiv: Die Rentenversicherung berechnet die Beiträge auf Basis von 90% des Vollzeitgehalts — also fast wie normale Vollzeitbeschäftigung. Die Rentenminderung durch ATZ ist daher sehr gering. Wer trotzdem zu früh in Rente geht (vor 67), hat die normalen Abschläge (0,3%/Monat).